Finanzen und Steuern
Neben dem bedeutsamen Bereich der Steuern und Abgaben stehen hier die Planung und die unterjährige Überwachung der finanziellen Mittel sowie die Jahresabschlusserstellung der Kreisstadt Olpe und ihrer Beteiligungen im Vordergrund.
Nähere Informationen zu den Themen finden Sie unten.
Haushaltswirtschaft
Haushaltswirtschaft
Grundlage der Haushaltswirtschaft der Kreisstadt Olpe ist die Haushaltssatzung mit dem dazugehörigen Haushaltsplan. Diese wird jedes Jahr von der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Olpe beschlossen.
Nach Ablauf eines Haushaltsjahres wird ein Jahresabschluss erstellt.
Haushaltssatzung und Aufstellung des Haushaltsplanes
Die Haushaltssatzung, mit dem Haushaltsplan als Anlage, beinhaltet sämtliche Zahlungsverpflichtungen, Ausgabeplanungen und Einnahmeerwartungen eines Haushaltsjahres.
Die in § 6 der Satzung festgelegten Steuersätze für die Grundsteuer A und B und die Gewerbesteuer haben direkte Auswirkungen auf die Einwohner und Abgabepflichtigen.
Die übrigen Festlegungen binden nur die Verwaltung und führen nicht zu Rechtsansprüchen der Einwohner und Abgabepflichtigen. Bevor der Rat über die Haushaltssatzung entscheidet, haben alle Einwohner und Abgabepflichtigen die Möglichkeit, sich durch Einwendungen an dem Verfahren zu beteiligen. Durch eine öffentliche Bekanntmachung wird auf diese Möglichkeit hingewiesen.
Die vom Rat verabschiedete Haushaltssatzung (siehe unter Haushaltspläne) wird ebenfalls öffentlich bekannt gemacht. Interessierte Personen können die Haushaltssatzung und alle Anlagen einsehen.
Erstellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss basiert in Nordrhein-Westfalen (NRW) auf der Grundlage der doppelten Buchführung.
Er beinhaltet alle Erträge, Aufwendungen, Investitionen und sämtliche Zahlungsströme des jeweiligen Haushaltsjahres. Bestandteile des Jahresabschlusses sind insbesondere die Ergebnisrechnung mit dem Ausweis eines etwaigen Jahresüberschusses (Gewinn) oder Jahresfehlbetrag (Verlust), die Finanzrechnung und eine Schlussbilanz, in der das Vermögen und die Schulden der Kreisstadt Olpe gegenübergestellt werden.
Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zu den Jahresabschlüssen.
Erstellung des Gesamtabschlusses
Neben dem Jahresabschluss hat die Kreisstadt Olpe jährlich einen Gesamtabschluss aufzustellen. Im Rahmen der Vollkonsolidierung sind hier alle verselbständigten Aufgabenbereiche (ausgelagerte Betriebe, Unternehmen, Gesellschaften und Zweckverbände) so in den Gesamtabschluss einzubeziehen, als sei nur ein großes Unternehmen (ein Konzern) vorhanden. Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz, dem Gesamtanhang einschließlich einer Gesamtkapitalflussrechnung sowie dem Gesamtlagebericht. Bestandteil des Gesamtabschlusses ist zudem der Beteiligungsbericht.
Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zu den Gesamtabschlüssen der Jahre 2010 bis 2018.
Aufgrund der größenabhängigen Befreiungsmöglichkeit zur Pflicht der Aufstellung eines Gesamtabschlusses wurden die Gesamtabschlüsse nur für die Jahre 2010 bis 2018 erstellt. Ab 2019 sind die Beteiligungsverhältnisse dem Beteiligungsbericht zu entnehmen:
Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zu den Beteiligungsberichten.
Steuern und Gebühren
Steuern und Gebühren
Steuern
Hier finden Sie die Steuersätze der Kreisstadt Olpe auf einen Blick
Gebühren
Hier finden Sie die Grundbesitzabgaben der Kreisstadt Olpe auf einen Blick
Zahlungsverkehr / Finanzbuchhaltung
Zahlungsverkehr / Finanzbuchhaltung
SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung)
Durch die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates (Einzugsermächtigung) können Sie auf einfachem Weg Ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Kreisstadt Olpe begleichen. Die Abbuchung erfolgt zu der auf Ihrem Bescheid angegebenen Fälligkeit. Alle Veränderungen (Minderungen, Erhöhungen) finden automatisch Berücksichtigung.
Das erteilte SEPA-Lastschriftmandat kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden.
Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats (PDF, 544 kB)
Mahnung
Sind Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig nachgekommen und haben eine Mahnung bekommen? Wenn Sie Fragen zu Ihrer Mahnung haben, kontaktieren Sie uns:
Um zukünftig Mahnungen zu vermeiden, haben Sie die Möglichkeit, uns ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) zu erteilen.
Vollstreckung
Für die Aufgaben der Vollstreckung wurde gemeinsam mit der Stadt Attendorn und dem Kreis Olpe eine gemeinsame Vollstreckungsstelle eingerichtet. Der Sitz ist im Kreishaus Olpe.
Wenn die Forderung bis zur Fälligkeit nicht gezahlt wurde, erfolgt zunächst eine schriftliche Mahnung mit Mahngebühren durch die Kreisstadt Olpe. Sofern weiterhin keine Zahlung geleistet wird, beginnen kostenpflichtige Vollstreckungsmaßnahmen (z.B. Gehalts- oder Kontenpfändungen) durch die Zentrale Vollstreckungsstelle des Kreises Olpe. Bei Zahlungsschwierigkeiten setzen Sie sich rechtzeitig mit der Zentralen Vollstreckungsstelle in Verbindung.
Bareinzahlungen
Wenn Sie Ihre Zahlungsverpflichtung in bar begleichen möchten, haben Sie die Möglichkeit dies bei uns in Zimmer 202 auf der 2. Etage des Rathauses zu tun.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur Barzahlungen bis zu einer Höhe von 200,00 Euro entgegennehmen können.
E-Rechnungen
Nach dem Wachstumschancengesetz ist die Kreisstadt Olpe ab dem 01.01.2025 verpflichtet, sogenannte E-Rechnungen empfangen zu können.
Bei einer elektronischen Rechnung im Sinne dieses Gesetztes handelt es sich um eine Rechnung im XML-Format nach dem europäischen Standard „X-Rechnung“. Eine Rechnung im PDF-Format, welche bspw. per E-Mail versandt wurde, stellt in diesem Sinne keine E-Rechnung dar.
Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 der Verordnung zur Ausgestaltung des elektronischen Rechnungsverkehrs nach § 7a des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen (E-Rechnungsverordnung NRW) ist für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen an Behörden des Landes das Vergabeportal des Landes Nordrhein-Westfalen zu nutzen.
Die Zusendung der elektronischen Rechnungen ist unter anderem über die E-Rechnungs-Webfunktion auf vergabe.nrw.de oder als Direktversand per Mail an eingang@erechnung.nrw möglich. Für die Nutzung der E-Rechnungs-Webfunktionen ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
In jeder Rechnung muss unabhängig vom Übertragungsweg die Leitweg-ID des Rechnungsempfängers angegeben sein.
Die Leitweg-ID der Kreisstadt Olpe ist folgende: 059660024024-31001-50
Eine Liste der Leitweg-IDs finden Sie unter: LeitwegID_Liste_NRW_2024-09-30.xlsx .
Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 der E-Rechnungsverordnung NRW sind wir verpflichtet, grundsätzlich den Datenaustauschstandard X-Rechnung zu verwenden. Eine ZUGFeRD-Rechnung wird nur angenommen und verarbeitet, sofern sie dem Profil X-Rechnung des aktuellsten ZUGFeRD-Standards entspricht.
Weitere Hinweise finden Sie hier.