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Zusatzinformationen

Allgemeines zu Wohnbaugebieten und einzelnen Baugrundstücken

Für die Kreisstadt Olpe ist die rechtzeitige Ausweisung von Baugebieten eine besonders wichtige Aufgabe. Sie wirkt daher stets darauf hin, die Voraussetzungen zu schaffen, Ihren „Traum vom Eigenheim“ zu realisieren. 

Wenn Sie am Erwerb eines städtischen Baugrundstücks interessiert sind, empfehlen wir Ihnen, sich in die Wartelisten der Stadt eintragen zu lassen. Diese Wartelisten werden getrennt für jedes Dorf sowie für die Kernstadt geführt. Zulässig ist der Eintrag auf maximal drei Listen, die Sie uns bei Interesse bitte nennen. 

Sofern und sobald in einem Ihrer Wunschdörfer oder in der Kernstadt städtische Baugrundstücke zur Verfügung stehen, werden Sie entsprechend Ihrer Position in der Warteliste informiert. Hier sei der Hinweis erlaubt, dass interessierte Einheimische aus dem jeweiligen Dorf vorrangig bei der Grundstücksvergabe berücksichtigt werden.

Die Warteliste für ein Baugrundstück im Bereich der Kernstadt wird ausnahmslos nach dem Datum des Eingangs der schriftlichen „Bewerbung“ abgearbeitet. Die schriftliche Bewerbung kann entweder formlos erfolgen oder Sie nutzen den Vordruck auf unserer Internetseite (Übersendung jeweils per E-Mail oder postalisch). Sollten Sie aufgrund Ihrer Position in der Warteliste an der Reihe sein, werden Sie von uns automatisch benachrichtigt. Zu diesem Zeitpunkt werden Ihnen dann die noch freien Grundstücke mit einer Übersicht über die Gesamtkosten angeboten.

Über die abschließende Vergabe des Baugrundstücks entscheidet der Haupt-und Finanzausschuss. Im Anschluss daran können Sie einen – nach Möglichkeit in Olpe ansässigen – Notar Ihrer Wahl benennen, der mit der Beurkundung des Kaufvertrages beauftragt werden soll.

Es ist uns immer ein Anliegen, Sie mit Wohnbaugrundstücken zu versorgen. Leider ist das derzeit aufgrund begrenzter Flächenreserven nur sehr schwer möglich. Für Fragen können Sie gern Kontakt mit uns aufnehmen (siehe Ansprechpartner und Bewerbung). Alternativ zur Bewerbung können Sie uns auch gerne ein E-Mail zukommen lassen, aus der Ihre persönlichen Kontaktdaten sowie die entsprechenden Wartelisten hervorgehen, auf denen wir Sie eintragen sollen.

Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass die Grundstücksvergabe grundsätzlich zur Eigennutzung erfolgt. Darüber hinaus gibt es ein Baugebot, das heißt, mit den Bauarbeiten muss innerhalb eines Jahres begonnen werden. Die Fertigstellung sollte innerhalb von drei Jahren angezeigt werden. Die Eigennutzungsverpflichtung beläuft sich derzeit auf mindestens fünf Jahre nach Fertigstellung.

Aktuelle Wohnbaugebiete

Oberveischede

In Oberveischede werden aktuell 4 Baugrundstücke im Baugebiet „Am Knapp“ in Oberveischede vermarktet. Für diese Grundstücke gibt es derzeit keine Warte-/Bewerberliste. Interessentinnen und Interessenten können bei Interesse unter den 4 Grundstücken frei wählen. Die Grundstücke können sofort erworben und bebaut werden.

Über die folgenden Links erhalten Sie Informationen zur Lage und den Kaufpreisen der Grundstücke:

Lageplan "Am Knapp" (PDF, 602 kB)

Kaufpreise (PDF, 32 kB)

Bebauungsplan Nr. 127 “Oberveischede - Am Knapp“

Gestaltungssatzung Oberveischede

Künftige Wohnbaugebiete

Olpe

Nach der Erschließung und der Veräußerung des ersten Bauabschnitts des Neubaugebiets „Am Bratzkopf“ ab dem Jahr 2008 erfolgt nun die Erschließung des zweiten Bauabschnitts. Die Tiefbauarbeiten für den Kanal und die Straße werden sich bis ins Jahr 2026 erstrecken. Mit dem Verkauf der Baugrundstücke kann anschließend voraussichtlich Anfang 2027 begonnen werden.

Die Grundstückskaufpreise werden erst nach der Fertigstellung der Tiefbaumaßnahmen und somit kurz vor der Vergabe der Grundstücke ermittelt bzw. durch die politischen Gremien der Kreisstadt Olpe festgelegt.

Eine Übersicht über das Baugebiet erhalten Sie hier:

Bebauungsplan Nr. 40 »Olpe - Bratzkopf II« 2. Änderung und Erweiterung

Rüblinghausen

Für den Ort Rüblinghausen befindet sich derzeit das Neubaugebiet Rüblinghauser Höhe in der Planungsphase. Die Vergabe dieser Grundstücke ist vor dem Jahr 2028 nicht zu erwarten.

Einen Überblick über das Baugebiet sowie den Stand im Planverfahren erhalten Sie hier:

Bebauungsplan Nr. 60 »Rüblinghausen - Rüblinghauser Höhe«

Rhode

Langfristig ist ein Neubaugebiet in Rhode im Bereich „Am Reygelskamp“ / „Hauptmanns Garten“ geplant. Die Voraussetzungen sollen im Rahmen der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Kreisstadt Olpe geschaffen werden. Nach Beendigung des Änderungsverfahrens mit hoffentlich positivem Abschluss in Bezug auf das Gebiet in Rhode ist dann noch die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens notwendig. In der Regel erstreckt sich dieses nochmal über 2 bis 3 Jahre, so dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage zum Verkaufsstart getätigt werden kann. Die betroffenen Bereiche sind in dem Plan mit den Nummern 62 und 63 gekennzeichnet.

Lütringhausen

Durch den Erwerb des ThyssenKrupp-Geländes an der B54 in Lütringhausen steht der Kreisstadt Olpe ein überplanbarer Bereich zur Verfügung. Die zukünftige Nutzung wird sich aus einem noch durchzuführenden Bauleitplanverfahren ergeben. Der Ausschuss Umwelt, Planen, Bauen hat im September 2024 den Beschluss gefasst, die Planungsleistungen für die Bauleitplanung für das ehemalige ThyssenKrupp-Gelände an ein geeignetes Planungsbüro zu vergeben.

Hier geht es zu der Beschlussvorlage:

Aufstellung der Bauleitplanung für das ehemalige Betriebsgelände der Firma Thyssen Krupp in Lütringhausen; hier: Projektbeschluss über die Planungsleistungen

Andere Ortschaften

Für alle weiteren Ortschaften auf dem Olper Stadtgebiet bestehen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Planungen für ein mögliches Neubaugebiet.

Einzelne Wohnbaugrundstücke

Sollte ein einzelnes Grundstück unabhängig von einem Neubaugebiet zum Kauf angeboten werden können, geschieht dies in der Regel durch ein Bieterverfahren. Hierüber werden Sie auf unserer Homepage sowie der Tagespresse informiert.

Aufnahme in die Bewerberliste

Für jeden Ortsteil wird eine eigene Bewerberliste geführt. Über das Bewerbungsformular im städt. Serviceportal können Sie sich sowohl für aktuelle als auch für künftige Wohnbaugebiete eintragen lassen.

Spezielle Anfragen, z. B. nach sog. „Tiny Houses“, sind nicht möglich. Die Zulässigkeit solcher Bauten richtet sich nach den Bestimmungen der jeweiligen örtlichen Bauvorschriften.

FAQ

Wie kann ich mich auf die Warteliste setzen lassen?

Für den Eintrag in die Liste benötigen wir eine Nachricht in Textform. Das kann formlos per E-Mail oder mit dem Bewerbungsformular im städt. Serviceportal erfolgen. Maßgebend für den Eintrag in die Liste ist das Datum des schriftlichen Eingangs (Datum der E-Mail oder Posteingangsstempel der Stadt).

Reicht es aus, wenn ich mich telefonisch auf die Listen setzen lasse?

Nein, wir benötigen eine Nachricht in Textform per E-Mail oder per Post.

Wie viele Listen gibt es?

Es gibt Wartelisten für die Olper Kernstadt sowie für folgende Dörfer:

- Altenkleusheim (inklusive Bruch, Grube Rhonard)

- Dahl, Friedrichsthal

- Eichhagen

- Griesemert (inklusive Waukemicke, Siedenstein, Möllendick, Siele)

- Günsen

- Lütringhausen 

- Neger (inklusive Kessenhammer, Howald, Haardt)

- Neuenkleusheim

- Oberveischede (inklusive Tecklinghausen, Apollmicke, Neuenwald)

- Rehringhausen 

- Rhode (inklusive Hohl)

- Rhonard

- Rüblinghausen

- Saßmicke

- Sondern (inklusive Hanemicke, Hitzendumicke)

- Stachelau 

- Thieringhausen  

Auf wie viele Listen kann ich mich eintragen lassen?

Sie können sich auf maximal drei Listen eintragen lassen.

Wie erfahre ich, an welcher Stelle der Warteliste ich stehe?

Details und Erklärungen zu Ihrer Position können Sie telefonisch oder per E-Mail bei den Mitarbeitern der Liegenschaftsabteilung erfragen.

Muss ich mich regelmäßig melden oder werde ich automatisch benachrichtigt, wenn ich ein Grundstück kaufen kann?

Sobald Sie nach der Warteliste an der Reihe sind, werden Sie von uns benachrichtigt. Mit dieser Nachricht schicken wir Ihnen eine Übersicht über die dann noch freien Grundstücke sowie eine Kostenaufstellung für jedes verfügbare Grundstück.

Muss ich eine Adressänderung mitteilen?

Um unnötige Briefrückläufe zu vermeiden und so das Vergabeverfahren zu verzögern wäre es hilfreich, wenn Sie persönliche Veränderungen telefonisch oder per E-Mail mitteilen.

Muss ich mich abmelden, wenn ich kein städt. Baugrundstück mehr suche?

Wenn Sie kein städt. Baugrundstück mehr benötigen, beispielsweise weil Sie ein Grundstück von einer Privatperson gekauft haben, umgezogen sind etc., wäre eine schriftliche Abmeldung hilfreich, um die Vermarktung der städt. Grundstücke zu beschleunigen.

Welche Baugebiete gibt es?

Über geplante Baugebiete können Sie sich auf der Homepage der Kreisstadt Olpe erkundigen.

Wie lange dauert ein Planverfahren?

Ein Planverfahren dauert aufgrund gesetzlicher Vorgaben mindestens ein Jahr, in der Regel auch länger. Dies ist von vielen Faktoren abhängig (Umwelt, Artenschutz, Bodenuntersuchungen usw.).

Wie lange dauert es, bis in einem geplanten Baugebiet gebaut werden kann?

Nach Abschluss des Planverfahrens (Satzungsbeschluss) erfolgt die Ausschreibung des Baus der Erschließungsanlagen (Kanal, Straße). Nach Abschluss des Straßenbaus sowie der Vermessung können die Grundstücke vermarktet werden. Von Beginn eines Planverfahrens bis zum Verkauf eines Grundstücks vergehen daher im Idealfall mindestens ca. 2,5 Jahre bis 3 Jahre.

Wo finde ich den Kaufpreis für ein Baugrundstück?

Der Kaufpreis wird kurz vor Beginn der Vermarktung durch die Stadtverordnetenversammlung festgelegt und auf der Homepage www.olpe.de der Kreisstadt Olpe veröffentlicht.