Allgemeines zu Wohnbaugebieten und einzelnen Baugrundstücken
Für die Kreisstadt Olpe ist die rechtzeitige Ausweisung von Baugebieten eine besonders wichtige Aufgabe. Sie wirkt daher stets darauf hin, die Voraussetzungen zu schaffen, Ihren „Traum vom Eigenheim“ zu realisieren.
Wenn Sie am Erwerb eines städtischen Baugrundstücks interessiert sind, empfehlen wir Ihnen, sich in die Wartelisten der Stadt eintragen zu lassen. Diese Wartelisten werden getrennt für jedes Dorf sowie für die Kernstadt geführt. Zulässig ist der Eintrag auf maximal drei Listen, die Sie uns bei Interesse bitte nennen.
Sofern und sobald in einem Ihrer Wunschdörfer oder in der Kernstadt städtische Baugrundstücke zur Verfügung stehen, werden Sie entsprechend Ihrer Position in der Warteliste informiert. Hier sei der Hinweis erlaubt, dass interessierte Einheimische aus dem jeweiligen Dorf vorrangig bei der Grundstücksvergabe berücksichtigt werden.
Die Warteliste für ein Baugrundstück im Bereich der Kernstadt wird ausnahmslos nach dem Datum des Eingangs der schriftlichen „Bewerbung“ abgearbeitet. Die schriftliche Bewerbung kann entweder formlos erfolgen oder Sie nutzen den Vordruck auf unserer Internetseite (Übersendung jeweils per E-Mail oder postalisch). Sollten Sie aufgrund Ihrer Position in der Warteliste an der Reihe sein, werden Sie von uns automatisch benachrichtigt. Zu diesem Zeitpunkt werden Ihnen dann die noch freien Grundstücke mit einer Übersicht über die Gesamtkosten angeboten.
Über die abschließende Vergabe des Baugrundstücks entscheidet der Haupt-und Finanzausschuss. Im Anschluss daran können Sie einen – nach Möglichkeit in Olpe ansässigen – Notar Ihrer Wahl benennen, der mit der Beurkundung des Kaufvertrages beauftragt werden soll.
Es ist uns immer ein Anliegen, Sie mit Wohnbaugrundstücken zu versorgen. Leider ist das derzeit aufgrund begrenzter Flächenreserven nur sehr schwer möglich. Für Fragen können Sie gern Kontakt mit uns aufnehmen (siehe Ansprechpartner und Bewerbung). Alternativ zur Bewerbung können Sie uns auch gerne ein E-Mail zukommen lassen, aus der Ihre persönlichen Kontaktdaten sowie die entsprechenden Wartelisten hervorgehen, auf denen wir Sie eintragen sollen.
Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass die Grundstücksvergabe grundsätzlich zur Eigennutzung erfolgt. Darüber hinaus gibt es ein Baugebot, das heißt, mit den Bauarbeiten muss innerhalb eines Jahres begonnen werden. Die Fertigstellung sollte innerhalb von drei Jahren angezeigt werden. Die Eigennutzungsverpflichtung beläuft sich derzeit auf mindestens fünf Jahre nach Fertigstellung.
Aktuelle Wohnbaugebiete
Derzeit findet die Vermarktung von 7 Baugrundstücken im Baugebiet Sondern-Nord statt.
Die Vermarktung der Baugrundstücke im Baugebiet Stachelau- Stachelauer Berg ist so gut wie abgeschlossen. Darüber hinaus stehen aktuell keine Baugrundstücke zur Verfügung. Sofern Sie zukünftig am Erwerb eines Grundstückes interessiert sein sollten (künftige Wohnbaugebiete), können weitere Informationen über den Zeitpunkt der Erschließung den aktuellen Informationen auf der Homepage der Kreisstadt Olpe entnommen werden.
Künftige Wohnbaugebiete
In den nächsten Jahren ist die Ausweisung von weiteren Wohnbaugrundstücken in folgenden Bereichen vorgesehen:
- Olpe, Am Bratzkopf II, 2. Erschließungsabschnitt
- Rüblinghausen, Rüblinghauser Höhe
Wenn Sie sich für ein Baugrundstück interessieren, nehmen wir gerne Ihre Bewerbung in die Bewerberliste auf. Klicken Sie auf Bewerbung.
Einzelne Wohnbaugrundstücke
Sollte ein einzelnes Grundstück unabhängig von einem Neubaugebiet zum Kauf angeboten werden können, geschieht dies in der Regel durch ein Bieterverfahren. Hierüber werden Sie auf unserer Homepage sowie der Tagespresse informiert.
Wie kann ich mich auf die Warteliste setzen lassen?
Für den Eintrag in die Liste benötigen wir eine Nachricht in Textform. Das kann formlos per E-Mail oder mit dem Bewerbungsbogen auf www.olpe.de erfolgen. Maßgebend für den Eintrag in die Liste ist das Datum des schriftlichen Eingangs (Datum der E-Mail oder Posteingangsstempel der Stadt).
Reicht es aus, wenn ich mich telefonisch auf die Listen setzen lasse?
Nein, wir benötigen eine Nachricht in Textform per E-Mail oder per Post.
Wie viele Listen gibt es?
Es gibt Wartelisten für die Olper Kernstadt sowie für folgende Dörfer:
- Altenkleusheim (inklusive Bruch, Grube Rhonard)
- Dahl, Friedrichsthal
- Eichhagen
- Griesemert (inklusive Waukemicke, Siedenstein, Möllendick, Siele)
- Günsen
- Lütringhausen
- Neger (inklusive Kessenhammer, Howald, Haardt)
- Neuenkleusheim
- Oberveischede (inklusive Tecklinghausen, Apollmicke, Neuenwald)
- Rehringhausen
- Rhode (inklusive Hohl)
- Rhonard
- Rüblinghausen
- Saßmicke
- Sondern (inklusive Hanemicke, Hitzendumicke)
- Stachelau
- Thieringhausen
Auf wie viele Listen kann ich mich eintragen lassen?
Sie können sich auf maximal drei Listen eintragen lassen.
Wie erfahre ich, an welcher Stelle der Warteliste ich stehe?
Details und Erklärungen zu Ihrer Position können Sie telefonisch oder per E-Mail bei den Mitarbeitern der Liegenschaftsabteilung erfragen.
Muss ich mich regelmäßig melden oder werde ich automatisch benachrichtigt, wenn ich ein Grundstück kaufen kann?
Sobald Sie nach der Warteliste an der Reihe sind, werden Sie von uns benachrichtigt. Mit dieser Nachricht schicken wir Ihnen eine Übersicht über die dann noch freien Grundstücke sowie eine Kostenaufstellung für jedes verfügbare Grundstück.
Muss ich eine Adressänderung mitteilen?
Um unnötige Briefrückläufe zu vermeiden und so das Vergabeverfahren zu verzögern wäre es hilfreich, wenn Sie persönliche Veränderungen telefonisch oder per E-Mail mitteilen.
Muss ich mich abmelden, wenn ich kein städt. Baugrundstück mehr suche?
Wenn Sie kein städt. Baugrundstück mehr benötigen, beispielsweise weil Sie ein Grundstück von einer Privatperson gekauft haben, umgezogen sind etc., wäre eine schriftliche Abmeldung hilfreich, um die Vermarktung der städt. Grundstücke zu beschleunigen.
Welche Baugebiete gibt es?
Über geplante Baugebiete können Sie sich auf der Homepage der Kreisstadt Olpe erkundigen.
Wie lange dauert ein Planverfahren?
Ein Planverfahren dauert aufgrund gesetzlicher Vorgaben mindestens ein Jahr, in der Regel auch länger. Dies ist von vielen Faktoren abhängig (Umwelt, Artenschutz, Bodenuntersuchungen usw.).
Wie lange dauert es, bis in einem geplanten Baugebiet gebaut werden kann?
Nach Abschluss des Planverfahrens (Satzungsbeschluss) erfolgt die Ausschreibung des Baus der Erschließungsanlagen (Kanal, Straße). Nach Abschluss des Straßenbaus sowie der Vermessung können die Grundstücke vermarktet werden. Von Beginn eines Planverfahrens bis zum Verkauf eines Grundstücks vergehen daher im Idealfall mindestens ca. 2,5 Jahre bis 3 Jahre.
Wo finde ich den Kaufpreis für ein Baugrundstück?
Der Kaufpreis wird kurz vor Beginn der Vermarktung durch die Stadtverordnetenversammlung festgelegt und auf der Homepage www.olpe.de der Kreisstadt Olpe veröffentlicht.
Welche Kosten kommen beim Grundstückskauf auf mich zu?
Neben dem Kaufpreis für den Grund und Boden sind die Erschließungsbeträge, die Kanalanschlussbeiträge, der ökologische Ausgleich sowie ggf. ein Kostenersatz für die Grundstücksanschlussleitung und eine Umlage für die Kosten eines hydrogeologischen Gutachtens zu zahlen.
Werden meine Wünsche an ein Baugrundstück berücksichtigt?
Einzelne Wünsche können nicht berücksichtigt werden.
Welche Kriterien werden bei der Grundstücksvergabe berücksichtigt?
In Baugebieten in den Dörfern werden die Interessenten, die aus dem Dorf kommen (Einheimische), bevorzugt bedient.
Werden Familien mit Kindern bevorzugt behandelt?
Derzeit spielt der Familienstand bei der Vergabe keine Rolle.
Wie erfolgt die Vergabe von Baugrundstücken in Baugebieten in den Dörfern?
Über die Vergabe entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss. Die Verwaltung legt dem Ausschuss die Vorschläge zur Vergabe in der Reihenfolge der Warteliste vor, allerdings werden zuerst die Einheimischen und dann die auswärtigen Interessenten berücksichtigt.
Wie erfolgt die Vergabe von Baugrundstücken in Baugebieten der Kernstadt?
Über die Vergabe entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss. Die Verwaltung legt dem Ausschuss die Vorschläge zur Vergabe ausschließlich in der Reihenfolge der Warteliste vor.
Kann ich meinen Listenplatz an jemand anderes weitergeben?
Die Übertragung des Listenplatzes ist nur an Verwandte in gerader Linie (Eltern/Kinder) zulässig.
Wie erfahre ich, welche einzelnen Grundstücke verkauft werden?
Sollten einzelne Grundstücke (beispielsweise aufgegebene Spielplatzflächen etc.) als Baugrundstück angeboten werden können, erfolgt dies über ein Bieterverfahren, das über die Homepage der Kreisstadt Olpe und die Tagespresse bekannt gemacht wird.
Was ist ein Bieterverfahren?
In einem Bieterverfahren können nach Bekanntmachung bis zu einem in der Ausschreibung genannten Datum Angebote abgegeben werden. Die Vergabe erfolgt an den Meistbietenden, der die in der Ausschreibung vorgegebenen Kriterien erfüllt.
Wo finde ich Details zu den Bebauungsmöglichkeiten?
Auf der Homepage der Kreisstadt Olpe (www.stadtplanung.olpe.de) und bei den Mitarbeitern der Planungsabteilung.
57462 Olpe
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Telefon: 02761 83-1274
k.thomalla@olpe.de
Raum: 408
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57462 Olpe
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Telefon: 02761 83-1281
m.linn-kebbekus@olpe.de
Raum: 408
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Kann ich auf dem Baugrundstück ein Mietshaus bauen?
Wenn nichts Anderes geregelt ist, erfolgt der Verkauf nur zur Eigennutzung. Die Verpflichtung ist Bestandteil des Kaufvertrages.
Kann ich mein Haus komplett vermieten?
Muss ich selbst in dem Haus wohnen?
Ja. Zulässig sind in der Regel 2 Wohneinheiten, wovon der überwiegende Teil der Wohnfläche vom Erwerber selbst zu nutzen ist. Ein kleinerer Teil darf vermietet werden.
Darf ich eine Mietwohnung in meinem Haus planen und vermieten?
Ja. Zulässig sind in der Regel 2 Wohneinheiten, wovon der überwiegende Teil der Wohnfläche vom Erwerber selbst zu nutzen ist. Ein kleinerer Teil darf vermietet werden.
Wie lange muss ich selbst in dem Haus wohnen?
Die Eigennutzungsverpflichtung beträgt 5 Jahre ab Fertigstellung und Einzug.
Wie viel Zeit habe ich, um mit dem Bauvorhaben zu beginnen?
Mit dem Bau soll innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss begonnen werden.
Wann muss ich den Bau fertiggestellt haben?
Die Fertigstellung soll innerhalb von drei Jahren erfolgen.