Hilfe- und Unterstützung
Die Kreisstadt Olpe bietet für in Not geratene Einzelpersonen und Familien eine Vielzahl von Hilfen auf freiwilliger oder gesetzlicher Basis.
Nähere Informationen zu den einzelnen Hilfsangeboten finden Sie nachstehend. Dabei gibt es sowohl Hilfestellung in finanzieller Form, wie auch in Form von Beratungs- und Dienstleistungsangeboten. Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Freiwillige Hilfen
In der Kreisstadt Olpe werden nicht nur gesetzliche Aufgaben zur Unterstützung der Einwohnerinnen und Einwohner geleistet. Daneben werden ebenfalls folgende Leistungen freiwillig angeboten:
Familienpass
Familien und Alleinerziehenden mit drei und mehr Kindern (einschließlich Heranwachsenden bis zum 27. Lebensjahr, die sich in Schul- bzw. Berufsausbildung befinden) erhalten unabhängig von ihrem Einkommen einen Familienpass. Mit diesem Familienpass werden diverse Vergünstigungen eingeräumt:
- 20%iger Nachlass auf Einzelkarten im Freizeitbad Olpe
- Vergünstigung von 10 % auf Eintrittskarten für städtische Kulturveranstaltungen
- Ermäßigter Kinderpreis beim Kinobesuch (Cineplex Olpe): Filme mit FSK O und FSK 6 (Erwachsene und Kinder ab 12 J.)
Den aktuellen Familienpass finden Sie hier:
Familienpass (PDF, 311 kB)
Sonderfonds für Schwangere und junge Mütter in Not
Die Kreisstadt Olpe leistet jährlich einen Zuschuss in Höhe von 1.600,00 € für den Sonderfonds für Schwangere und junge Mütter in Not an den katholischen Sozialdienst. Die Mittel sollen für nachstehende Zwecke verwendet werden:
- die Erstausstattung des Kindes,
- die Weiterführung des Haushalts,
- die Wohnung und deren Einrichtung,
- die Betreuung des Kleinkindes.
Familienrabatt auf Abfallentsorgungsgebühren
In Olpe wird ein sozialer Rabatt auf die Abfallentsorgungsgebühren eingeräumt. Derzeit besteht folgende Regelung:
Derzeit besteht folgende Regelung:
Bei der Veranlagung der Grundgebühren bleiben
- jedes Kind von der Geburt bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres (sogenannter Windelbonus) und
- das dritte und jedes weitere Kind im Sinne der lohnsteuerrechtlichen Vorschriften bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres, auf Antrag auch darüber hinaus,
unberücksichtigt.
Für nähere Auskünfte steht Ihnen nachfolgende Mitarbeiterin gerne zur Verfügung:
Sozialbonus bei der Abfallentsorgung
Personen, die an Inkontinenz erkrankt sind und hierdurch ein erhöhtes Abfallaufkommen durch Windeln haben, können auf Antrag einen Sozialbonus bei der Abfallentsorgung beantragen. Antragsberechtigt sind dabei alle Personen, die aus Krankheitsgründen (Inkontinenz) regelmäßig Windeln benötigen und mit Hauptwohnsitz in Olpe gemeldet sind.
Onlineantrag - Antrag auf Sozialbonus bei der Abfallentsorgung
Weitere Informationen zum Sozialbonus bei der Abfallentsorgung erhalten sie über die Erläuterungen zur Dienstleistung:
Sozialbonus bei der Abfallentsorgung
Für nähere Auskünfte steht Ihnen zudem nachfolgender Mitarbeiter gerne zur Verfügung:
Gesetzliche Hilfen
Die Bundesrepublik Deutschland bietet ein breites Spektrum an gesetzlichen Leistungen zur Unterstützung von in Not geratenen Familien. Nähere Informationen zu den diversen Hilfen finden Sie unter den nachstehenden Punkten.
Bürgergeld
Das Bürgergeld-Gesetz ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
Wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken kann und andere, vorrangige Leistungen (Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag etc.) nicht ausreichend sind, erhält Bürgergeld. Die Jobcenter können hierzu beraten. Auch nicht erwerbsfähige Personen, die mit Bürgergeld-Berechtigten in einem Haushalt zusammenleben, erhalten Bürgergeld.
Diese Leistungen werden kreisweit durch das Jobcenter des Kreises Olpe erbracht. Näheres erfahren Sie auf dessen Homepage.
Weitere Informationen zum Bürgergeld erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Hilfe zum Lebensunterhalt
Die Hilfe zum Lebensunterhalt stellt eine finanzielle Unterstützung für Personen dar, die vorübergehend nicht erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus ihrem eigenen Einkommen und Vermögen bestreiten können. Die Hilfe orientiert an sich der Besonderheit eines jeden Einzelfalls, so dass pauschale Auskünfte kaum möglich sind.
Informieren Sie sich in unserem Serviceportal über die entsprechende Dienstleistung und Ansprechpartner oder stellen Sie Ihren Antrag direkt online:
Nähere Informationen sowie eine ausführliche Broschüre finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung
Die Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung ist eine rentenähnliche einzelfallbezogene finanzielle Hilfeleistungen für Ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus den vorhandenen Renteneinkünften bestreiten können oder keinen Rentenanspruch haben.
Informieren Sie sich in unserem Serviceportal über die entsprechende Dienstleistung und Ansprechpartner oder stellen Sie Ihren Antrag direkt online:
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Weitere Onlineinformationen erhalten Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Hilfen in besonderen Lebenslagen
Neben den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wird durch den Sozialstaat auch eine Absicherung in besonderen Lebenslagen, wie z.B. Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen sichergestellt. Diese Hilfe sind vielschichtig und sehr stark am jeweiligen Einzelfall orientiert. Hinzu kommen unterschiedlichen Zuständigkeiten vom Landschaftsverband, über die Kreisverwaltung bis hin zur Kreisstadt Olpe. Für konkrete Fragestellungen und Beratungen sprechen Sie uns gerne an.
Informieren Sie sich in unserem Serviceportal über die entsprechende Dienstleistung und Ansprechpartner:
Hilfe in sonstigen Lebenslagen
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Informieren können Sie sich auch online auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Wohngeld
Das Wohngeld ist ein pauschalierter Zuschuss zu den anfallenden Kosten für eine Mietwohnung (Mietzuschuss) oder die Kosten für eine Eigentumswohnung/Eigenheim (Lastenzuschuss).
Unsere online Wohngelddienstleistungen für Sie:
- Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
Verfügen Sie nur über ein geringes Einkommen? Dann können Sie sich über diese Dienstleitung informieren und zur Entlastung Ihrer Wohnkosten Wohngeld (Mietzuschuss, Lastenzuschuss) direkt online beantragen. - Wohngeld Erhöhung
Erhalten Sie Wohngeld und Ihr Anspruch auf Wohngeld erhöht sich? Dann müssen Sie einen Erhöhungsantrag stellen. Dies können Sie direkt online über diese Dienstleistung erledigen. - Wohngeld Weiterleistung beantragen
Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten und sich Ihre Einkommenssituation nicht stark verbessert hat, können Sie über diese Dienstleistung online einen Antrag auf Weiterleistung stellen. - Wohngeld wesentliche Änderungen wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
Erhalten Sie Wohngeld und Ihr Anspruch auf Wohngeld sinkt? Das müssen Sie der Wohngeldbehörde unverzüglich mitteilen. Nutzen Sie hierfür gern unseren Onlinedienst.
Alle Leistungen werden durch die Kreisstadt Olpe erbracht. Hier helfen Ihnen gerne nachstehende Mitarbeitende weiter:
Wohngeldreform 2025
Anfang 2025 wurde das Wohngeld an die allgemeine Preis- und Mietenentwicklung angepasst und um 15 Prozent erhöht. Davon profitieren rund zwei Millionen Haushalte – vor allem Alleinerziehende, Familien, Rentnerinnen und Rentner.
Zusätzliche Informationen erhalten Sie online auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Das Asylbewerberleistungsgesetz gilt für Asylbewerber, Ausreisepflichtige (z. B. Inhaber von Duldungen) und für andere Menschen mit Migrationshintergrund, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten dürfen. Die Hilfegewährung beschränkt sich auf die Sicherstellung des absolut notwendigen Lebensunterhalts und umfasst folgende Leistungen:
- Grundleistungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt
- Taschengeld für persönliche Bedürfnisse im Alltag
- Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
- bei besonderen Umständen auch weitere Leistungen, die vom Einzelfall abhängen
Die Leistungen werden durch die Kreisstadt Olpe erbracht. Informieren Sie sich in unserem Serviceportal über die entsprechende Dienstleistung und Ansprechpartner oder stellen Sie Ihren Antrag direkt online:

