Hilfe- und Unterstützung
Die Kreisstadt Olpe bietet für in Not geratene Einzelpersonen und Familien eine Vielzahl von Hilfen auf freiwilliger oder gesetzlicher Basis.
Nähere Informationen zu den einzelnen Hilfsangeboten finden Sie nachstehend. Dabei gibt es sowohl Hilfestellung in finanzieller Form, wie auch in Form von Beratungs- und Dienstleistungsangeboten. Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Freiwillige Hilfen
In der Kreisstadt Olpe werden nicht nur gesetzliche Aufgaben zur Unterstützung der Einwohnerinnen und Einwohner geleistet. Daneben werden ebenfalls folgende Leistungen freiwillig angeboten:
Familienpass
Familien und Alleinerziehenden mit drei und mehr Kindern (einschließlich Heranwachsenden bis zum 27. Lebensjahr, die sich in Schul- bzw. Berufsausbildung befinden) erhalten unabhängig von ihrem Einkommen einen Familienpass. Mit diesem Familienpass werden diverse Vergünstigungen eingeräumt:
- 20%iger Nachlass auf Einzelkarten im Freizeitbad Olpe
- Vergünstigung von 10 % auf Eintrittskarten für städtische Kulturveranstaltungen
- Ermäßigter Kinderpreis beim Kinobesuch (Cineplex Olpe): Filme mit FSK O und FSK 6 (Erwachsene und Kinder ab 12 J.)
Den aktuellen Familienpass finden Sie hier
Sonderfonds für Schwangere und junge Mütter in Not
Die Kreisstadt Olpe leistet jährlich einen Zuschuss in Höhe von 1.600,00 € für den Sonderfonds für Schwangere und junge Mütter in Not an den katholischen Sozialdienst. Die Mittel sollen für nachstehende Zwecke verwendet werden:
- die Erstausstattung des Kindes,
- die Weiterführung des Haushalts,
- die Wohnung und deren Einrichtung,
- die Betreuung des Kleinkindes.
Familienrabatt auf Abfallentsorgungsgebühren
In Olpe wird ein sozialer Rabatt auf die Abfallentsorgungsgebühren eingeräumt. Derzeit besteht folgende Regelung:
Derzeit besteht folgende Regelung:
Bei der Veranlagung der Grundgebühren bleiben
- jedes Kind von der Geburt bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres (sogenannter Windelbonus) und
- das dritte und jedes weitere Kind im Sinne der lohnsteuerrechtlichen Vorschriften bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres, auf Antrag auch darüber hinaus,
unberücksichtigt.
Für nähere Auskünfte steht Ihnen nachfolgende Mitarbeiterin gerne zur Verfügung:
Sozialbonus bei der Abfallentsorgung
Personen, die an Inkontinenz erkrankt sind und hierdurch ein erhöhtes Abfallaufkommen durch Windeln haben, können auf Antrag einen Sozialbonus bei der Abfallentsorgung beantragen. Antragsberechtigt sind dabei alle Personen, die aus Krankheitsgründen (Inkontinenz) regelmäßig Windeln benötigen und mit Hauptwohnsitz in Olpe gemeldet sind.
Onlineantrag - Antrag auf Sozialbonus bei der Abfallentsorgung
Weitere Informationen zum Sozialbonus bei der Abfallentsorgung erhalten sie über die Dienstleistung im Folgenden:
AbfallentsorgungFür nähere Auskünfte steht Ihnen zudem nachfolgende Mitarbeiterin gerne zur Verfügung:
Gesetzliche Hilfen
Die Bundesrepublik Deutschland bietet ein breites Spektrum an gesetzlichen Leistungen zur Unterstützung von in Not geratenen Familien. Nähere Informationen zu den diversen Hilfen finden Sie unter den nachstehenden Punkten.
Bürgergeld
Das Bürgergeld-Gesetz ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten und wird in zwei Schritten umgesetzt: zum 1. Januar und zum 1. Juli 2023.
Wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken kann und andere, vorrangige Leistungen (Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag etc.) nicht ausreichend sind, erhält Bürgergeld. Die Jobcenter können hierzu beraten. Auch nicht erwerbsfähige Personen, die mit Bürgergeld-Berechtigten in einem Haushalt zusammenleben, erhalten Bürgergeld.
Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte, hat künftig einen Anspruch auf Bürgergeld.
Diese Leistungen werden kreisweit durch das Jobcenter des Kreises Olpe erbracht. Näheres erfahren Sie auf dessen Homepage.
Weitere Informationen zum Bürgergeld erhalten Sie auf der Internetseite des BMAS.
Hilfe zum Lebensunterhalt
Die Hilfe zum Lebensunterhalt stellt eine finanzielle Unterstützung für Personen dar, die vorübergehend nicht erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus ihrem eigenen Einkommen und Vermögen bestreiten können. Die Hilfe orientiert an sich der Besonderheit eines jeden Einzelfalls, so dass pauschale Auskünfte kaum möglich sind. Für eine konkrete Beratung sprechen Sie einfach einen der nebenstehenden Kolleginnen oder Kollegen an.
Nähere Informationen sowie eine ausführliche Broschüre finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung
Die Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung ist eine rentenähnliche einzelfallbezogene finanzielle Hilfeleistungen für Ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus den vorhandenen Renteneinkünften bestreiten können oder keinen Rentenanspruch haben. Auch hier sprechen Sie einfach die nebenstehenden Personen für eine individuelle Beratung an.
Weitere Onlineinformationen erhalten Sie auch auf https://www.bmas.de.
Hilfen in besonderen Lebenslagen
Neben den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wird durch den Sozialstaat auch eine Absicherung in besonderen Lebenslagen, wie z.B. Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen sichergestellt. Diese Hilfe sind vielschichtig und sehr stark am jeweiligen Einzelfall orientiert. Hinzu kommen unterschiedlichen Zuständigkeiten vom Landschaftsverband, über die Kreisverwaltung bis hin zur Kreisstadt Olpe. Für konkrete Fragestellungen und Beratungen sprechen Sie uns gerne an.
Informieren können Sie sich auch online auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Wohngeld
Das Wohngeld ist ein pauschalierter Zuschuss zu den anfallenden Kosten für eine Mietwohnung (Mietzuschuss) oder die Kosten für eine Eigentumswohnung/Eigenheim (Lastenzuschuss). Beide Leistungen werden durch die Kreisstadt Olpe erbracht. Hier helfen Ihnen gerne nachstehende Kolleginnen weiter:
Es wurden keine Einträge gefunden!Wohngeldreform 2023
Zum 1. Januar 2023 ist die Wohngeldreform 2023 in Kraft getreten, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können.
Aufgrund der erwarteten Vielzahl der eingehenden Neuanträge, ist allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt. Aufgrund der noch laufenden Arbeiten am Wohngeld-EDV-Verfahren, wird für laufende Wohngeldempfänger voraussichtlich erst im April 2023 der erhöhte Wohngeldanspruch nach dem Wohngeld-Plus-Gesetz rückwirkend ab Januar 2023 ausgezahlt. Es geht Ihnen kein Geld verloren.
Es kann online über den Wohngeldrechner des Landes www.wohngeldrechner.nrw.de die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden.
Weitere Hinweise zum Wohngeldrechner bietet die Broschüre des MHKBD:
Schritt für Schritt zum Wohngeld (PDF, 1.3 MB)
Zusätzliche Informationen erhalten Sie online auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Das Asylbewerberleistungsgesetz gilt für Asylbewerber, Ausreisepflichtige (z. B. Inhaber von Duldungen) und für andere Menschen mit Migrationshintergrund, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten dürfen. Die Hilfegewährung beschränkt sich auf die Sicherstellung des absolut notwendigen Lebensunterhalts und umfasst folgende Leistungen:
- Grundleistungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt
- Taschengeld für persönliche Bedürfnisse im Alltag
- Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
- bei besonderen Umständen auch weitere Leistungen, die vom Einzelfall abhängen
Die Leistungen werden durch die Kreisstadt Olpe erbracht. Hier hilft Ihnen gerne nachstehende Kollegin weiter: