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Zusatzinformationen

Bundestagswahl 2025

Nach der durch Herrn Bundeskanzler Scholz gestellten Vertrauensfrage ist ihm das Vertrauen in der Sitzung am 16.12.2024 nicht ausgesprochen worden. Dies hat zur Folge, dass voraussichtlich am 23.02.2025 vorgezogene Bundestagswahlen stattfinden. Auf dieser Seite möchten wir über den jeweils aktuellen Stand und den Wahlablauf informieren. 

Die Wählerinnen und Wähler bestimmen dann mit ihren beiden Stimmen, welche Parteien und Abgeordnete in den Bundestag einziehen.


Allgemeine Informationen

Das Wahlsystem bei der Bundestagswahl ist ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl. Das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ist in 299 Wahlkreise mit etwa gleich großer Bevölkerungszahl aufgeteilt. Olpe ist dem Wahlkreis "148 Olpe - Märkischer Kreis I" zugeordnet, der den gesamten Kreis Olpe und Teile des Märkischen Kreises umfasst. In Olpe werden ca. 18.700 Personen zur Stimmabgabe bei der Bundestagswahl berechtigt sein. 

Bei der Bundestagswahl haben Sie zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählen Sie den Kandidaten, der sich im Wahlkreis 148, direkt für ein Mandat im Bundestag bewirbt. Mit der Zweitstimme wählen Sie die Partei, die im Bundestag für Sie die stärkste Kraft werden soll.

Sie sind Deutscher im Ausland?

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche.

Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen.

Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der Kommune stellen, bei der sie vor dem Wegzug ins Ausland zuletzt gemeldet waren.

Die Antragsfrist endet am 21. Tag vor der Bundestagswahl, also am 02.02.2025. Bis dahin muss der Antrag beim Wahlamt im Original eingegangen sein.

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnisfür im Ausland lebende Deutsche (PDF, 304 kB)

Wer ist wahlberechtigt?

Zur Teilnahme an der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 ist berechtigt, wer

  • mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und
  • mindestens seit drei Monaten in der Bundesrepublik wohnt (somit am 23. November 2024 gemeldet war) sowie
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wann erhalte ich meine Wahlbenachrichtigung?

Die Wahlbenachrichtigungen werden als Brief zugestellt. Die Zustellung erfolgt in der Woche vom 20. bis 24.01.2025. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins. Bitte beachten Sie, dass zu diesem Zeitpunkt zwar schon Briefwahlunterlagen beantragt werden können, aber der Stimmzettel voraussichtlich frühestens ab dem 10.02.2025 vorliegen, so dass auch erst dann der Antrag abschließend bearbeitet werden kann. 

Sie können Ihr Wahlrecht auch bei Verlust der Wahlbenachrichtigung ausüben. Gehen Sie am Wahltag zur Urnenwahl, sollten Sie sich mittels Personalausweis ausweisen können.

Wie bekomme ich Briefwahlunterlagen?

Wer dann durch Briefwahl wählen möchte, kann dies unter Angabe:

  • des Namens,
  • Vornamens,
  • Geburtsdatums
  • und der vollständigen Anschrift in Olpe (evtl. zusätzlich der Reiseanschrift)

bis zum 21. Februar 2025, 15.00 Uhr wie folgt beantragen:

  • Online unter Verwendung des Online-Briefwahlantrages ab Freitag, 24.01.2025 - Mittwoch, 19.02.2025 (16:00 Uhr).
  • per E-Mail an wahlen@olpe.de mit den o.g. Angaben
  • Schriftlich mittels eines frankierten Postbriefes formlos oder unter Verwendung der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes. Es können mehrere Anträge in einem Postbrief zugestellt werden. Die Postanschrift lautet:
Wahlamt
Franziskanerstraße 6
57462 Olpe
Karte anzeigen
  • Persönlich im Wahlbüro im Eingangsbereich des Rathauses Olpe, Franziskanerstraße 6, 57462 Olpe (ab 08.02.2025). Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und ein gültiges Passdokument mit. Auf Wunsch kann hier dann auch sofort gewählt werden.

Öffnungszeiten des Wahlbüros:

Montag, Mittwoch:
8:30 - 12:30 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:
08:30 - 12:30 Uhr / 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
8:30 - 18:00 Uhr (durchgehend)
Freitag:
8:30 - 12:30 Uhr
Samstag:
10:00 - 13:00 Uhr

Freitag, 21.02.2025
08:30 - 15:00 Uhr

Nach dem geltenden Wahlrecht dürfen im Interesse aller Wahlberechtigten zur Vermeidung von Wahlmissbrauch telefonisch keine Anträge entgegengenommen werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Wichtige Hinweise zur Briefwahl

Die Bearbeitung der Briefwahlanträge und damit die Möglichkeit zur sofortigen Stimmabgabe im Wahlbüro ist voraussichtlich ab dem 10.02.2025 möglich. Sollten Sie zwischenzeitlich verreisen und vor dem Wahlwochenende 22./23. Februar 2025 nicht mehr zurückkehren, geben Sie bitte zusätzlich Ihre Reiseanschrift an. Wichtig ist, dass der rote Wahlbrief bis spätestens am Wahlsonntag, 23. Februar 2025, 18.00 Uhr, im Rathaus Olpe, Franziskanerstraße 6, 57462 Olpe, eingegangen ist.

Wer die Briefwahlunterlagen für einen anderen entgegennehmen möchte, muss schriftlich zur Empfangnahme berechtigt sein. Die Berechtigung kann formlos oder unter Verwendung der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes erklärt werden. Um Missbrauch vorzubeugen, darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten; dies hat sie vor Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern.

Allgemeine Informationen und Bekanntmachungen zur Bundestagswahl 2025

Informationen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Zuzug nach Olpe

Hier finden Sie alle nötigen Informationen und Unterlagen für An- und Ummeldungen nach dem 12. Januar 2025!

Wahlinformationen BTW 2025 (PDF, 31 kB)