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Zusatzinformationen

Musikschule besuchen

Hier findet man alle Infos rund um die Themen "Anmeldung" etc.

Die städtische Musikschule ist eine Kultur- und Bildungseinrichtung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Wir handeln im öffentlichen Auftrag und arbeiten nicht gewinnorientiert. Innerhalb der kommunalen Bildungslandschaft verstehen wir uns als Kompetenzzentrum für musikalische Bildung.Wir bilden über den Verband deutscher Musikschulen (VdM) und den Landesverband der Musikschulen in NRW ein starkes Netzwerk, das sich zur musikalisch-kuturellen Teilhabe bekennt.

Unsere pädagogische Idee ist die individuelle Förderung unserer Schülerinnen und Schüler und deren Hinführung zum eigenständigen und gemeinschaftlichen Musizieren. Wir gewährleisten Kontinuität in der musikalischen Lehre mit künstlerisch wie pädagogisch professionellen Lehrkräften. Dabei stehen wir genauso für musikalische Breitenarbeit und Basismusikalisierung wie für Begabtenfindung und Spitzenförderung.

Anmeldung

Aufnahmetermin zum Unterricht in der Musikschule sind jeweils der 1. Februar und der 1. August eines Jahres. Anmeldungen sind jederzeit möglich. Für die Einteilung zum neuen Schuljahr ist Anmeldeschluss jeweils der 30. Juni (zum Schulhalbjahr der 31. Dezember). Danach werden die Unterrichtsplätze eingeteilt und Sie erhalten einen Aufnahmebescheid. Wenn wir Ihren Unterrichtswunsch sofort oder während des laufenden Schuljahres erfüllen können, erhalten Sie umgehend Bescheid. Wenn einmal kein Unterrichtsplatz frei ist, wird die Anmeldung in eine Warteliste aufgenommen.

Hier das Anmeldeformular.

Selbstverständlich nehmen wir die Anmeldung auch gerne während der Öffnungszeiten des Büros entgegen.


Kreisweite Angebote aller kommunalen Musikschulen der Region finden sich im aktuellen Programm der VHS Olpe und

hier!

Wann findet der Unterricht statt?


In der Regel beginnt der Unterricht mit dem neuen Schuljahr jeweils zum 1. August und endet zum Schuljahresende am 31. Juli, bzw. zum Halbjahreswechsel 1. Februar und 31. Januar. Es werden aber auch während des Schuljahres Unterrichtsplätze verteilt, die durch Umzug oder andere Gründe frei werden. Die Wochentage und Unterrichtszeiten werden mit der Lehrkraft im Rahmen des Stundenplans abgesprochen.

Gibt es "Probemonate" oder Probeunterricht?

Für die Elementarfächer gilt eine Probezeit von 2 Monaten ab Unterrichtsbeginn. Für die Instrumentalfächer kann man sich beim jährlich stattfindenden "Tag der offenen Tür" umfangreich informieren, ausprobieren und die Lehrkräfte kennen lernen. Darüberhinaus sind auf Anfrage telefonische Kontakte bzw. Beratung und Kennenlernen der Lehrkraft vor Unterrichtszuteilung möglich, eventuell nach Absprache auch ein Besuch des Unterrichts. Außerdem kann ein sogenannter "Probemonat" (i. d. R. Mai oder November) für vier Unterrichtstermine á 22,5 Minuten verbindlich gebucht werden.

Förderverein - fördern & unterstützen

"Die Musik vermag unseren Charakter zu bilden. Ist dem so, so ist es klar, dass wir unsere jungen Leute darin unterrichten müssen." (Aristoteles)

Der Ausspruch von Aristoteles hat bis heute nichts von seiner Aktualität verloren. Personelles und finanzielles Engagement sind für eine erfolgreiche musikalische Jugendförderung erforderlich. Der Förderverein der Musikschule Olpe unterstützt die Arbeit der Musikschule Olpe durch die Finanzierung von besonders kostenintensiven Instrumenten. Besonders bedürftige und begabte Schüler werden durch den Verein gefördert und die Musikfreizeiten, Konzertfahrten etc. bezuschusst. Bitte unterstützen Sie durch Ihre Mitgliedschaft oder Spende die wertvolle Arbeit des Vereins.

Ihre Zuwendungen kommen dabei einer als gemeinnützig anerkannten Institution zugute und sind entsprechend steuerlich absetzbar.

Mit dem Formular zur Aufnahme in den Förderverein können Sie sich direkt anmelden.

Schulgeldtarife / Schulgeldordnung / Schulordnung

Entgeldordnung der Musikschule ab 01.08.2024 (PDF, 449 kB, 44.3)


Wichtige Hinweise zu den angegebenen Tarifen


Für die in Berufsausbildung bzw. im Studium befindlichen Erwachsenen sind gegen jährliche Vorlage entsprechender Nachweise bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres die Tarife der Kinder und Jugendlichen maßgebend.

Für Musikschüler, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Stadt Olpe haben (Auswärtige), gelten die oben veröffentlichten/reduzierten Tarife nicht. In diesem Fall wird ein Auswärtigenzuschlag (50%) auf die für sie maßgebenden Tarife berechnet.

Soweit ein anderer schulgeldpflichtiger Unterricht erteilt wird, ist die Teilnahme an Singklassen (Grundbereiche) und "Studienvorbereitender Ausbildung" sowie Weiterbildungskursen (Sonstige Bereiche) schulgeldfrei.

Weitere wichtige Hinweise


An- und Abmeldungen von Schülern werden nur dann rechtswirksam, wenn sie (bei Minderjährigen durch den Erziehungsberechtigten) der Stadt Olpe, Musikschule, schriftlich gegenüber erklärt werden.

Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Sobald die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen bzw. Mittel gegeben sind, werden Unterrichtszeiten zugeteilt. Gleiches gilt für Ummeldungen.

Abmeldungen bzw. Kündigungen einzelner Unterrichtsstunden werden nur zum 01. Februar, bzw. 01. August eines jeden Jahres und nur dann wirksam, wenn sie mindestens einen Monat vor dem betreffenden Termin der Stadt Olpe, Musikschule, schriftlich gegenüber erklärt werden.

Anmeldungen zur Musikalischen Früherziehung können im Sinne eines geordneten Gruppenunterrichtes nur zum jeweiligen Kursbeginn berücksichtigt werden. Der Kurs besteht aus drei jeweils einjährigen Blöcken. Es besteht eine Probezeit von 2 Monaten. Zum Ende des ersten bzw. zweiten Jahres kann der Unterricht unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen beendet werden. Danach sind Abmeldungen nur noch in Ausnahmefällen nach Absprache mit der Lehrkraft und mit Zustimmung der Schulleitung möglich.

Jeder Schüler ist zur regelmäßigen und pünktlichen Teilnahme am Unterricht verpflichtet.

Aus pädagogischen und/oder organisatorischen Gründen kann der 2er-Gruppenunterricht auch als Einzelunterricht von rechnerisch 22,5 Minuten Dauer je Schüler erteilt werden.

Das Schulgeld ist für alle Monate bis zum 15. des lfd. Monats - beginnend mit Aufnahme zum 1. August oder 1. Februar - zu zahlen. Hierüber ergeht eine entsprechende Schulgeldrechnung. Die Zahlungspflicht wird nicht unterbrochen durch die Unterrichtsausfälle anlässlich der Schulferien für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Schulgeldtarife sind entsprechend kalkuliert.

Während der Schulferien für das Land Nordrhein-Westfalen und der beweglichen Ferientage der Schulen im Stadtgebiet Olpe bleibt die Musikschule geschlossen.