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Parken in Olpe

Im Folgenden informieren wir Sie über die Parkgelegenheiten in der Olper Innenstadt. Über 1.000 Parkplätze stehen Ihnen über das gesamte Gebiet der Olper Innenstadt zur Verfügung. Hier kann zu unterschiedlichen Konditionen geparkt werden. 

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Übersicht der städtischen Parkplätze

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SMS - Parken in der Olper Innenstadt 

Kein Kleingeld? Mit dem SMS - Service können Sie einen Parkschein einfach und bargeldlos mit dem Mobiltelefon lösen.

Kunden, die ihr Parkticket bargeldlos zahlen möchten, senden eine SMS mit ihrem Kennzeichen an die ausgeschilderte Kurzwahlnummer. Im Anschluss erhalten sie ihr „virtuelles Parkticket“ in Form einer Bestätigungs-SMS. Als zusätzlichen kostenlosen Service erhält der Nutzer zehn Minuten vor Ablauf der Parkzeit eine Erinnerungsnachricht. Dann kann er von überall aus die Parkzeit bis zur Höchstparkdauer mit einer erneuten SMS verlängern. Eine weitere Registrierung ist nicht nötig.

Beispiel für die Bezahlung der Parkgebühr über die SMS-Funktion

Was müssen Sie tun?

Senden Sie per SMS
- Ihr Kennzeichen
- mit einem Doppelpunkt
- und der gewünschten Parkdauer in Stunden
- an die Kurzwahl-Nr. der jeweiligen Parkzone

Beispiel: OEXX123:1

SMS an
831120

P7
P9
P10
P11
P19

Imberg
Kurkölner Platz
Krankenhausparkplatz
Bruchstraße
Parkplatz Martinstraße - Günsebrücke

SMS an
831121

P1
P5

Parkhaus Franziskanerstraße
Parkhaus Kardinal-von-Galen-Straße

SMS an
831122

P8
P18

Bleichewiese
Parkplatz Obersee

SMS an
831144

P12
P13
P14
P15
P17



Stellwerkstraße
Am Biggeufer
Alter Bahnhof
Bahnhofstraße
Sporthalle

Was geschieht danach?

Sobald Sie eine Bestätigungs-SMS erhalten, ist die Parkgebühr bezahlt.

Vor Ablauf der Parkzeit kommt eine Erinnerungs-SMS, die Sie über das bevorstehende Ende der Parkzeit informiert.

Die städtische Verkehrskontrolle kann durch eine Abfrage des Kfz-Kennzeichens in wenigen Sekunden den virtuellen Parkschein überprüfen. Bei der Kontrolle sehen die Mitarbeiter über ihre Geräte das angegebene Kennzeichen und die bezahlte Parkdauer. Weitere Daten wie die Handynummer werden nicht veröffentlicht.

Das Handyparken wurde 2012 in der Kreisstadt eingeführt. Den Service können Besucher an rund 13 Parkplätzen nutzen. Die Parkgebühren belaufen sich auf 1,00 Euro pro angefangene Stunde.

Auf den Langzeit-Parkplätzen (SMS an 831144) betragen die Parkgebühren 2,00 Euro für 5 Stunden oder 4,00 Euro für 9 Stunden. 

Ladestationen für eMobile und eBikes

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Stellplätze für Wohnmobile in Olpe

Gebührenpflichtiger Stellplatz für 10 Mobile am Freizeitbad in Olpe. Der Stellplatz liegt am Wasser und auf einem Parkplatz.

  • Die Nutzungsgebühr für 24 Stunden beträgt 8,00 € pro Tag und Wohnmobil und ist an der Kasse des Freizeitbades zu entrichten. Die maximale Aufenhaltsdauer beträgt 3 Tage
  • Der Zahlschein muss gut sichtbar im Fenster des Wohnmobils platziert werden
  • Strom und Frischwasser können an den entsprechenden Versorgungssäulen bezogen werden. Die Kosten sind verbrauchsabhängig und belaufen sich auf 1,00 € für 2 kWh
  • Für die Benutzung der Freizeiteinrichtungen im Olper Freizeitbad gibt es einen Rabatt pro Wohnmobil.

Weitere Informationen zu den Parkplätzen und unserem Freizeitbad finden Sie auf der Homepage des Freizeitbades Olpe.

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Vermietung von Stellplätzen

Mietparkplätze P3 Kreuzkapelle und P16 Hugo-Ruegenberg-Straße

Die Kreisstadt Olpe bewirtschaftet die Parkplätze P3 Kreuzkapelle und P16 Hugo-Ruegenberg-Straße. Auf den Parkplätzen finden insgesamt etwa 95 Fahrzeuge Platz.

Sie haben die Möglichkeit, auf den Parkplätzen P3 Kreuzkapelle und  P16 Hugo-Ruegenberg-Straße einen Stellplatz zu mieten. Der Mietpreis für einen Stellplatz beträgt 40,00 Euro pro Monat.

Ein Stellplatz kann zum 1. eines jeden Monats gemietet werden. Entsprechende Informationen gibt die Ansprechpartnerin unserer Verwaltung.

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Sollten Sie den Stellplatz nicht mehr benötigen, können Sie diesen zum Ende des nächsten Monats kündigen. Zum Beispiel: Geht die Kündigung am 10. Mai im Rathaus ein, endet das Mietverhältnis am 30. Juni.

Parkplatz in einem der Parkhäuser

In den Parkhäusern "Franziskanerstraße", "Kardinal-von-Galen-Straße", und in der Tiefgarage "Löherweg" ist es möglich einen Stellplatz anzumieten.

Vermietbare Stellplätze stehen in folgender Anzahl zur Verfügung:

  • Parkhaus Franziskanerstraße 52 Stellplätze

  • Parkhaus Kardinal-von-Galen-Straße 45 Stellplätze

  • Tiefgarage Löherweg 33 Stellplätze

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Telefon: 02761 - 83 1249
t.fries@olpe.de
Raum: 702
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Handyparken mit PayByPhone

Vergessen Sie Kleingeld oder die Suche nach dem Parkscheinautomaten! Mit der PayByPhone App bezahlen Sie Ihren Parkschein einfach bargeldlos übers Handy. Verlängern Sie Ihre Parkzeit danach bequem von unterwegs oder beenden Sie den Parkvorgang bei Bedarf früher. Kontaktlos, digital und einfach sicher.
Ihr digitaler Parkschein ist nach dem Kauf sofort gültig und nachweisbar hinterlegt. Die Parkraumüberwachung erkennt die Gültigkeit durch Überprüfung des Kennzeichens.

Parken per App – so einfach geht‘s:

1. PayByPhone App im App Store oder bei Google Play herunterladen
2. Kostenlos registrieren
3. Parkzone durch Eingabe der Parkzonennummer oder über die Kartenansicht auswählen
4. Kennzeichen des Autos hinterlegen, mit dem Sie parken
5. Parkschein bargeldlos bezahlen, z.B. per PayPal oder Kreditkarte
6. Der digitale Parkschein ist nach der Buchung sofort gültig und jederzeit nachweisbar
7. Automatische Erinnerung vor Ablauf der Parkzeit
8. Parkschein bequem von unterwegs verlängern oder einfach früher stoppen


Weitere Informationen zur PayByPhone App, Gebühren sowie Hilfe finden Sie unter www.paybyphone.de

Parken per Web – die Alternative zur App:

Wer sich die App nicht herunterladen möchte, kann die Web-Lösung von PayByPhone nutzen. Unter pbp.link/webticket können Sie über Ihren Browser einen digitalen Parkschein buchen und zum Beispiel mit PayPal bezahlen.


Weltweit bargeldlos parken

Einmal installiert, ist die PayByPhone App in vielen deutschen Städten nutzbar, sondern auch im Ausland wie z.B. Frankreich, den Niederlanden, Belgien oder Italien. Wo Sie überall Parkgebühren mit PayByPhone bezahlen können, erfahren Sie unter pbp.link/standorte.

Häufig gestellte Fragen zu Parkverstößen

Was ist wenn…

… Sie einen Strafzettel (Knöllchen) an der Windschutzscheibe haben?

Der Strafzettel an der Windschutzscheibe weist Sie darauf hin, dass Sie verbotswidrig geparkt haben und aus diesem Grund gebührenpflichtig verwarnt wurden. Wenn Sie die Verwarnung akzeptieren, sollten Sie das Verwarngeld umgehend zahlen.

Wenn Sie mit der Verwarnung nicht einverstanden sind, können Sie persönlich, telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns aufzunehmen. Die E-Mail-Adresse finden Sie auf dem Strafzettel.

… Sie Ihren Strafzettel am Auto verloren haben?

Nach ein paar Tagen erhält die/der Fahrzeughalter/in einen Anhörungsbogen. Dieser enthält alle notwendigen Informationen. Für Rückfragen steht Ihnen die Bußgeldstelle sowohl telefonisch als auch persönlich gerne zur Verfügung.

… Sie Ihren Strafzettel bezahlen möchten?

Sie können das Verwarnungsgeld per Überweisung begleichen.

Unsere Bankverbindung:

Empfänger: Kreisstadt Olpe

IBAN: DE71 4625 0049 0000 0000 67

BIC: WELADED1OPE

Verwendungszweck: Bitte Aktenzeichen und Ihr Kennzeichen angeben!


… Sie mit der Verwarnung nicht einverstanden sind?

Einige Tage nach Ausstellung des Strafzettels erhält die/der Fahrzeughalter/in einen Anhörungsbogen. Mittels dieses Anhörungsbogens können Sie uns mitteilen, warum Sie die Ausstellung des Strafzettels für nicht gerechtfertigt halten. Anschließend wird die Bußgeldstelle den Sachverhalt überprüfen und mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

… Sie zwar Halter/in des Fahrzeugs sind, aber die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben?

Sie können den Anhörungsbogen binnen einer Woche zurücksenden oder eine E-Mail an verkehrskontrolle@olpe.de senden. Geben Sie bitte den Namen, die Anschrift und soweit bekannt das Geburtsdatum und den Geburtsort der Person an, die das Fahrzeug geführt hat.

… Sie die/den Fahrer/in nicht bekannt geben möchten?

Wenn Sie die/den Fahrer/in nicht bekannt geben möchten, müssen Sie mit einem Kostenbescheid über die entstandenen Verfahrenskosten gemäß § 25a StVG rechnen.

… Sie einen Bußgeldbescheid bekommen haben und Einspruch einlegen möchten?


Der Bußgeldbescheid enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung. Sie haben die Möglichkeit, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Beachten Sie hierbei, dass der Einspruch schriftlich (auf dem Postweg oder per Telefax) oder mündlich zur Niederschrift bei der Kreisstadt Olpe erfolgen muss. Die Einspruchsfrist beginnt ab Zustellung des Bußgeldbescheides. Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung muss Ihr Einspruch bei der Kreisstadt Olpe eingegangen sein.