Denkmalschutz und Denkmalpflege
Mit dem Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG) wurde die gesetzliche Grundlage zum Schutz, zur Pflege, zur sinnvollen Nutzung und zur wissenschaftlichen Erforschung von Denkmälern geschaffen. Die Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege obliegen dem Land, den Gemeinden und Gemeindeverbänden.
- Unterschutzstellung von Baudenkmälern, Bodendenkmälern und Denkmalbereichen
- Durchführung von Erlaubnisverfahren nach dem Denkmalschutzgesetz
- Gewährung der Fördermittel aus der Stadtpauschale zur Erhaltung und Pflege von Denkmälern
- Ausstellung von Steuerbescheinigungen gemäß § 40 DSchG
- Beratung und Unterstützung in allen Fragen rund um das Denkmal
Überarbeitung der Denkmalbereichssatzung
Die Stadtverwaltung ist zurzeit dabei, die Satzung der Stadt Olpe zum Schutz des Denkmalbereichs „Olpe-Historische Altstadt“ (Denkmalbereichssatzung) vom 25.05.1992 zusammen mit einem Fachbüro zu überarbeiten.
Über die nachfolgenden Links sind der Satzungsentwurf, die Anlage sowie das Gutachten des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe einsehbar.
Denkmalbereichssatzung (PDF, 15.1 MB)
Anlage Satzung (PDF, 2 MB)
Unterschutzstellung
Die Unterschutzstellung von Denkmälern erfolgt von Amts wegen oder auf Antrag des Eigentümers oder des Landschaftsverbandes. Wird im Verlauf des Eintragungsverfahrens festgestellt, dass die Voraussetzungen für ein Denkmal erfüllt sind, werden die Denkmäler getrennt nach Baudenkmälern, ortsfesten Bodendenkmälern und beweglichen Denkmälern in die Denkmalliste eingetragen. Bei der Stadt Olpe sind die Baudenkmäler im Teil A und die Bodendenkmäler im Teil B der Denkmalliste der Stadt Olpe eingetragen. Bewegliche Denkmäler wurden bisher nicht erfasst. Zur Ermittlung des Denkmalwertes arbeitet die Untere Denkmalbehörde in den Verfahren mit der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) in Münster zusammen.
Erlaubnisverfahren
Mit der Unterschutzstellung eines Denkmals sind Rechte und Pflichten für den Eigentümer verbunden. So sind alle Maßnahmen an und um ein Denkmal, seien es bauliche Veränderungen oder Sanierungsarbeiten wie Anstriche, neue Dacheindeckung, Fenstererneuerung etc. erlaubnispflichtig nach dem DSchG.
Fördermittel
Für die besonderen Aufwendungen zum Erhalt und zur Pflege eines Denkmals kann der Eigentümer allerdings Fördermittel aus der Stadtpauschale bei der Stadt Olpe beantragen. Die Förderung der einzelnen Maßnahmen richtet sich nach den Richtlinien der Stadt Olpe über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Baudenkmälern.
Steuerbescheinigungen
Bei wirtschaftlich genutzten Denkmälern besteht darüber hinaus die Möglichkeit, sich für denkmalspezifische Ausgaben eine Steuerbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Olpe ausstellen zu lassen.
Aktuelle Denkmalliste
Nach § 3 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein- Westfalen (DSchG) sind Denkmäler getrennt nach Baudenkmälern, ortsfesten Bodendenkmälern und beweglichen Denkmälern in die Denkmalliste einzutragen.
Die Denkmalliste der Stadt Olpe gliedert sich in die Teile:
A. Baudenkmäler
B. ortsfeste Bodendenkmäler
Die Denkmalliste steht nach dem Denkmalschutzgesetz hinsichtlich der Eintragung von Baudenkmälern und ortsfesten Bodendenkmälern jedermann zur Einsicht offen. Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der in Teil A der Denkmalliste der Stadt Olpe eingetragenen Baudenkmäler. Hinter jeder Bezeichnung sind die Angaben, die nach der Denkmallisten-Verordnung in der Denkmalliste enthalten sein müssen, hinterlegt:
- Kurzbezeichnung des Denkmals - Lagedaten
- Darstellung der wesentlichen charakteristischen Merkmale des Denkmals
- Tag der Eintragung
Hinzugefügt wurde jedem Objekt darüber hinaus Fotomaterial, das überwiegend 2005 entstanden ist.
In Teil B der nachfolgenden Liste sind die Bodendenkmäler nachrichtlich aufgeführt.
A. Eingetragene Baudenkmäler in die Denkmalliste - Teil A -
- Altes Backhaus, Saßmicke
- Verwaltungsgebäude (ehem. Schule)
- Ehemaliges Amtsgericht Olpe
- Kath. Pfarrkirche St. Martinus
- Altbau des Städtischen Gymnasiums
- Kath. Kreuzkapelle mit hist. Ausstattung und Stationen
- Kath. Kapelle St. Joseph, Rhonard
- Kath. Kapelle St. Matthäus und Leonhard
- Fassaden Pallottinerkloster
- Kath. Rochuskapelle
- Kath. Pfarrkirche St. Georg, Neuenkleusheim
- Evangelische Kirche
- Wohnhaus Bramicke 5, Neuenkleusheim
- Kapelle St. Johannes Baptist, Eichhagen
- Kath. Pfarrkirche St. Cyriakus, Rhode
- Kapelle der 14 Nothelfer, Rhode
- Figur der Hl. Gertrud, Am Sonnenhang
- Grabmal Bonzel, Kommunalfriedhof
- Kapelle zur schmerzhaften Mutter, Hanemicke
- Gesundheitsamt, Westfälische Straße
- Ehem. Bundesbahnbetriebsamt, Bruchstraße
- Wohnhaus, Auf der Fohrt
- Wohnhaus, Felmicke 6
- Wohnhaus, Felmicke 14
- Wohnhaus, Felmicke 18
- Hotel Biggeschloesschen
- Wohnhaus, Schützenstraße 9
- Wohnhaus, Winterbergstraße 3
- Wohn-, Geschäftshaus und Hotel Tillmann, Kölner Straße 15
- Wohnhaus, Zum Tümmelberg 7, Unterneger
- Wohn- und Gasthaus Die Villa
- Wohnhaus, Westfälische Straße 74
- Reste der Stadtbefestigung
- Wohn- und Geschäftshaus, Bahnhofstraße 11
- Wohn- und Geschäftshaus, Felmicke 28
- Wohn- und Geschäftshaus, Felmicke 30
- Wohnhaus, Westfälische Straße 59
- Wohnhaus, Westfälische Straße 61
- Wohnhaus, Westfälische Straße 85
- Wohnhaus, Kampstraße 25
- Wohnhaus, Westfälische Straße 45
- Wohnhaus, In der Wüste 6
- Wohnhaus, Seminarstraße 4
- Gasthaus Goldener Loewe, Am Markt 6
- Wohnhaus, Imbergstraße 3
- Altes Pfarrhaus, Frankfurter Straße 8
- Pfarrvikariehaus, Oberveischeder Str. 38
- Gasthaus, Am Markt 2
- Hofhaus, Bramicke 3, Neuenkleusheim
- Speicher, Günser Schlade, Rhonard
- Hofhaus u. Nebengebäude, Günser Schlade 6
- Hofhaus Apolloniaweg 2, Waukemicke
- Hofhaus und Nebengebäude, Rhonardstr. 7
- Hofhaus Günser Schlade 3
- Pfarrhaus Rhode, Am Frankenhagen 19
- NN
- Wohnhaus, Kölner Straße 17
- Wohn- und Geschäftshaus, Kölner Straße 19
- Grabplatte Franz Hitze an der Pfarrkirche Rhode
- Bienenhaus des Hofhauses Günser Schlade 6, Rhonard
- Wohnhaus, Eichhagener Straße 5
- Kreuzigungsgruppe Kurkölner Platz
- Grabkreuze Kirche Neuenkleusheim
- Wohnhaus, Im Weierhohl 16 - 20
- Wegekreuz Eichhagen
- Wegekreuz Rhonard
- Bürogebäude, In der Wüste 16, Villa Hundt
- NN
- 3 Meilensteine im Stadtgebiet Olpe
- Alte Post Franziskanerstraße 11-13, Olpe
- Alte Landstraße bei Altenkleusheim
- Wohnhaus Felmicke 37
- Wohn- und Geschäftshaus Kölner Str. 2
- Jüdischer Friedhof Neuenkleusheim
- Jüdischer Friedhof Rhode
B. Eingetragene Bodendenkmäler in die Denkmalliste - Teil B -
Zurzeit sind folgende Bodendenkmäler in Teil B der Denkmalliste der Stadt Olpe eingetragen:
- Trigonometrischer Punkt "Engelsberg", Kleusheim
- Hohlwegbündel östlich des Engelsberges, Kleusheim
- Landwehr südlich von Neger
- Bergbaugebiet Elpertshagen
- Bergbaugebiet Kupferseifen
- Reste des Römerweges westlich von Rhode
- Hohlwegbündel südöstlich von Neuenwald
- Hohlwegbündel "Am Twilkenberg"
- Hohlwegbündel "Römerweg südlich Quinhagen"
- Hohlwege am Fahlenscheider Kopf