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Zusatzinformationen

Denkmalschutz und Denkmalpflege

Mit dem Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG) wurde die gesetzliche Grundlage zum Schutz, zur Pflege, zur sinnvollen Nutzung und zur wissenschaftlichen Erforschung von Denkmälern geschaffen. Die Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege obliegen dem Land, den Gemeinden und Gemeindeverbänden.

Die gemeindlichen Aufgaben nimmt bei der Stadt Olpe die Untere Denkmalbehörde wahr. Zu diesen Aufgaben zählen:
  • Unterschutzstellung von Baudenkmälern, Bodendenkmälern und Denkmalbereichen
  • Durchführung von Erlaubnisverfahren nach dem Denkmalschutzgesetz
  • Gewährung der Fördermittel aus der Stadtpauschale zur Erhaltung und Pflege von Denkmälern
  • Ausstellung von Steuerbescheinigungen gemäß § 40 DSchG
  • Beratung und Unterstützung in allen Fragen rund um das Denkmal

Überarbeitung der Denkmalbereichssatzung

Die Stadtverwaltung ist zurzeit dabei, die Satzung der Stadt Olpe zum Schutz des Denkmalbereichs „Olpe-Historische Altstadt“ (Denkmalbereichssatzung) vom 25.05.1992 zusammen mit einem Fachbüro zu überarbeiten.

Über die nachfolgenden Links sind der Satzungsentwurf, die Anlage sowie das Gutachten des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe einsehbar.

Denkmalbereichssatzung (PDF, 15.1 MB)

Anlage Satzung (PDF, 2 MB)

Unterschutzstellung

Die Unterschutzstellung von Denkmälern erfolgt von Amts wegen oder auf Antrag des Eigentümers oder des Landschaftsverbandes. Wird im Verlauf des Eintragungsverfahrens festgestellt, dass die Voraussetzungen für ein Denkmal erfüllt sind, werden die Denkmäler getrennt nach Baudenkmälern, ortsfesten Bodendenkmälern und beweglichen Denkmälern in die Denkmalliste eingetragen. Bei der Stadt Olpe sind die Baudenkmäler im Teil A und die Bodendenkmäler im Teil B der Denkmalliste der Stadt Olpe eingetragen. Bewegliche Denkmäler wurden bisher nicht erfasst. Zur Ermittlung des Denkmalwertes arbeitet die Untere Denkmalbehörde in den Verfahren mit der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) in Münster zusammen.

Erlaubnisverfahren

Mit der Unterschutzstellung eines Denkmals sind Rechte und Pflichten für den Eigentümer verbunden. So sind alle Maßnahmen an und um ein Denkmal, seien es bauliche Veränderungen oder Sanierungsarbeiten wie Anstriche, neue Dacheindeckung, Fenstererneuerung etc. erlaubnispflichtig nach dem DSchG.

Fördermittel

Für die besonderen Aufwendungen zum Erhalt und zur Pflege eines Denkmals kann der Eigentümer allerdings Fördermittel aus der Stadtpauschale bei der Stadt Olpe beantragen. Die Förderung der einzelnen Maßnahmen richtet sich nach den Richtlinien der Stadt Olpe über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Baudenkmälern.

Steuerbescheinigungen

Bei wirtschaftlich genutzten Denkmälern besteht darüber hinaus die Möglichkeit, sich für denkmalspezifische Ausgaben eine Steuerbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Olpe ausstellen zu lassen.

Aktuelle Denkmalliste

Nach § 3 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein- Westfalen (DSchG) sind Denkmäler getrennt nach Baudenkmälern, ortsfesten Bodendenkmälern und beweglichen Denkmälern in die Denkmalliste einzutragen.

Die Denkmalliste der Stadt Olpe gliedert sich in die Teile:

A. Baudenkmäler

B. ortsfeste Bodendenkmäler

Die Denkmalliste steht nach dem Denkmalschutzgesetz hinsichtlich der Eintragung von Baudenkmälern und ortsfesten Bodendenkmälern jedermann zur Einsicht offen. Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der in Teil A der Denkmalliste der Stadt Olpe eingetragenen Baudenkmäler. Hinter jeder Bezeichnung sind die Angaben, die nach der Denkmallisten-Verordnung in der Denkmalliste enthalten sein müssen, hinterlegt:

  • Kurzbezeichnung des Denkmals - Lagedaten
  • Darstellung der wesentlichen charakteristischen Merkmale des Denkmals
  • Tag der Eintragung

Hinzugefügt wurde jedem Objekt darüber hinaus Fotomaterial, das überwiegend 2005 entstanden ist.

In Teil B der nachfolgenden Liste sind die Bodendenkmäler nachrichtlich aufgeführt.

A. Eingetragene Baudenkmäler in die Denkmalliste - Teil A -

  1. Altes Backhaus, Saßmicke
  2. Verwaltungsgebäude (ehem. Schule)
  3. Ehemaliges Amtsgericht Olpe
  4. Kath. Pfarrkirche St. Martinus
  5. Altbau des Städtischen Gymnasiums
  6. Kath. Kreuzkapelle mit hist. Ausstattung und Stationen
  7. Kath. Kapelle St. Joseph, Rhonard
  8. Kath. Kapelle St. Matthäus und Leonhard
  9. Fassaden Pallottinerkloster
  10. Kath. Rochuskapelle
  11. Kath. Pfarrkirche St. Georg, Neuenkleusheim
  12. Evangelische Kirche
  13. Wohnhaus Bramicke 5, Neuenkleusheim
  14. Kapelle St. Johannes Baptist, Eichhagen
  15. Kath. Pfarrkirche St. Cyriakus, Rhode
  16. Kapelle der 14 Nothelfer, Rhode
  17. Figur der Hl. Gertrud, Am Sonnenhang
  18. Grabmal Bonzel, Kommunalfriedhof
  19. Kapelle zur schmerzhaften Mutter, Hanemicke
  20. Gesundheitsamt, Westfälische Straße
  21. Ehem. Bundesbahnbetriebsamt, Bruchstraße
  22. Wohnhaus, Auf der Fohrt
  23. Wohnhaus, Felmicke 6
  24. Wohnhaus, Felmicke 14
  25. Wohnhaus, Felmicke 18
  26. Hotel Biggeschloesschen
  27. Wohnhaus, Schützenstraße 9
  28. Wohnhaus, Winterbergstraße 3
  29. Wohn-, Geschäftshaus und Hotel Tillmann, Kölner Straße 15
  30. Wohnhaus, Zum Tümmelberg 7, Unterneger
  31. Wohn- und Gasthaus Die Villa
  32. Wohnhaus, Westfälische Straße 74
  33. Reste der Stadtbefestigung
  34. Wohn- und Geschäftshaus, Bahnhofstraße 11
  35. Wohn- und Geschäftshaus, Felmicke 28
  36. Wohn- und Geschäftshaus, Felmicke 30
  37. Wohnhaus, Westfälische Straße 59
  38. Wohnhaus, Westfälische Straße 61
  39. Wohnhaus, Westfälische Straße 85
  40. Wohnhaus, Kampstraße 25
  41. Wohnhaus, Westfälische Straße 45
  42. Wohnhaus, In der Wüste 6
  43. Wohnhaus, Seminarstraße 4
  44. Gasthaus Goldener Loewe, Am Markt 6
  45. Wohnhaus, Imbergstraße 3
  46. Altes Pfarrhaus, Frankfurter Straße 8
  47. Pfarrvikariehaus, Oberveischeder Str. 38
  48. Gasthaus, Am Markt 2
  49. Hofhaus, Bramicke 3, Neuenkleusheim
  50. Speicher, Günser Schlade, Rhonard
  51. Hofhaus u. Nebengebäude, Günser Schlade 6
  52. Hofhaus Apolloniaweg 2, Waukemicke
  53. Hofhaus und Nebengebäude, Rhonardstr. 7
  54. Hofhaus Günser Schlade 3
  55. Pfarrhaus Rhode, Am Frankenhagen 19
  56. NN
  57. Wohnhaus, Kölner Straße 17
  58. Wohn- und Geschäftshaus, Kölner Straße 19
  59. Grabplatte Franz Hitze an der Pfarrkirche Rhode
  60. Bienenhaus des Hofhauses Günser Schlade 6, Rhonard
  61. Wohnhaus, Eichhagener Straße 5
  62. Kreuzigungsgruppe Kurkölner Platz
  63. Grabkreuze Kirche Neuenkleusheim
  64. Wohnhaus, Im Weierhohl 16 - 20
  65. Wegekreuz Eichhagen
  66. Wegekreuz Rhonard
  67. Bürogebäude, In der Wüste 16, Villa Hundt
  68. NN
  69. 3 Meilensteine im Stadtgebiet Olpe
  70. Alte Post Franziskanerstraße 11-13, Olpe
  71. Alte Landstraße bei Altenkleusheim
  72. Wohnhaus Felmicke 37
  73. Wohn- und Geschäftshaus Kölner Str. 2
  74. Jüdischer Friedhof Neuenkleusheim
  75. Jüdischer Friedhof Rhode

B. Eingetragene Bodendenkmäler in die Denkmalliste - Teil B -

Zurzeit sind folgende Bodendenkmäler in Teil B der Denkmalliste der Stadt Olpe eingetragen:

  1. Trigonometrischer Punkt "Engelsberg", Kleusheim
  2. Hohlwegbündel östlich des Engelsberges, Kleusheim
  3. Landwehr südlich von Neger
  4. Bergbaugebiet Elpertshagen
  5. Bergbaugebiet Kupferseifen
  6. Reste des Römerweges westlich von Rhode
  7. Hohlwegbündel südöstlich von Neuenwald
  8. Hohlwegbündel "Am Twilkenberg"
  9. Hohlwegbündel "Römerweg südlich Quinhagen"
  10. Hohlwege am Fahlenscheider Kopf
12.03.2012