Hinweisgeberschutz
Haben Sie Kenntnis von Missständen oder Rechtsverstößen in der Stadtverwaltung Olpe?
Hierfür hat die Stadtverwaltung Olpe eine interne Meldestelle eingerichtet, die bei den Gleichstellungsbeauftragten verortet ist.
Die interne Meldestelle nimmt Ihre Meldung entgegen, bearbeitet sie und prüft ggf. entsprechende Folge- und Gegenmaßnahmen.
Welche Missstände und Hinweise kann ich melden?
Sie können Hinweise zu Korruption, Wirtschaftsdelikten, schwerwiegende Verstöße gegen Regeltreue im Verwaltungshandeln sowie Verstöße nach der EU-Whistleblowing-Richtlinie melden. Nähere Hinweise hierzu finden Sie in § 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG).
Bitte beachten Sie, dass allgemeine Hinweise und Beschwerden, die sich nicht auf Gesetzesverstöße im Verwaltungshandeln oder auf intolerables Fehlverhalten von Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Olpe beziehen, nicht unter den Anwendungsbereich und den Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen. Auch Informationen über privates Fehlverhalten fallen nicht hierunter.
Wie werden meine Angaben und Daten geschützt?
Oberstes Prinzip der Internen Meldestelle ist der Schutz von hinweisgebenden Personen.
Nur die für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldung zuständige Person hat Zugriff auf die eingegangene Meldung. Auch bei etwaiger Kontaktaufnahme zu Ihnen als Hinweis gebender Person, z.B. zur Anforderung weiterer Informationen, gilt selbstverständlich das Vertraulichkeitsgebot.
Ihre personenbezogenen Daten werden entsprechend der in Artikel 5 EU-Datenschutzgrundverordnung normierten Grundsätze verarbeitet und sind vor unbefugtem Zugriff geschützt.
Bitte beachten Sie, dass Personen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Hinweise und Informationen melden oder das Hinweisgeberschutzsystem aus zweckwidrigen Beweggründen z.B. für Denunziation, Verleumdung oder üble Nachrede nutzen, ausdrücklich nicht durch das Hinweisgeberschutzgesetz geschützt werden. Äußern Sie einen Hinweis, Verdacht oder Verstoß daher bitte nur, wenn Sie hinreichenden Grund zur Annahme haben, dass Ihre Informationen sachdienlich sind und der Wahrheit entsprechen.
Zuständige Stellen und Kontakt
Interne Meldestelle bei der Stadt Olpe
Die interne Meldestelle bei der Stadt Olpe ist bei der Gleichstellungsbeauftragten und der Stellvertreterin verortet:
Adresse exportieren
Ein Formular zur Meldung an die Interne Meldestelle der Stadt Olpe finden Sie nachfolgend:
Formular zum Hinweisgeberschutzgesetz
Zur allgemeinen Kontaktaufnahme oder zur Vereinbarung eines Termins können sie die Mailadresse meldestelle@olpe.de nutzen.
Externe Meldestelle
Alternativ können Sie sich ggf. auch an die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesministerium für Justiz wenden.
Dort finden Sie auch weitere Informationen zur Zuständigkeit der Meldestellen, zum gesetzlichen Anwendungsbereich, dem Meldeverfahren sowie zum Schutz der hinweisgebenden Personen.
Wir bitten darum, bevorzugt die interne Meldung zu nutzen, um einen Verstoß am schnellsten untersuchen und ggf. abstellen zu können.