Rathaus - Ihre Anlaufstelle
Herzlich willkommen im Olper Rathaus!
Um Ihren Weg zu uns möglichst einfach zu gestalten, bieten wir Ihnen hier unterschiedliche Unterstützung an.
Kontakt und Öffnungszeiten
Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter
Arbeit & Ausbildung im Rathaus
Sie interessieren sich für einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz bei der Kreisstadt Olpe? Stellenauschreibungen werden immer aktuell im Bereich "Arbeit und Ausbildung im Rathaus" auf dieser Homepage veröffentlicht. Über das Onlinebewerberformular können sie sich auf die ausgeschriebenen Arbeits- und Ausbildungsplätze bewerben. Werden auch Sie ein Teil unseres Teams für Olpe!
Newsarchiv und News aus dem Olper Rathaus
Im Newsarchiv der Olper Stadtverwaltung finden Sie die Mitteilungen und Informationen der vergangenen Monate.
Anregungs- und Ereignismanagement
Sie haben eine kaputte Straßenlampe oder eine "wilde" Müllkippe entdeckt? Oder sie möchten uns eine Anregung oder einen Verbesserungsvorschlag mitteilen? Dann nutzen Sie unser Anregungs- und Ereignismanagemt und helfen Sie uns, Probleme oder gar Gefahrenstellen zu beseitigen.
Elektronische Kommunikation
Verweigerung der Zugangseröffnung der Stadt Olpe für rechtsverbindliche elektronische Nachrichten (gemäß § 3 a Verwaltungsverfahrensgesetz NRW)
Der elektronische Zugang zur Verwaltung der Kreisstadt Olpe - insbesondere die Übermittlung elektronischer Dokumente - für eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Bürgern und Bürgerinnen, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts und der Verwaltung im Sinne des § 3 a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), wird hiermit ausdrücklich zurzeit nicht eröffnet.
Die vorstehende Einschränkung gilt sowohl für die Zugänge per Email-Adresse, für Email- Kontaktformulare als auch für jede Art von Web-Formularen und sonstigen Zugängen.
Alle anderen bekannten Mailadressen, sowie personenbezogene Mail-Adressen von Mitarbeiterinnen/ Mitarbeitern der Verwaltung, stellen keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
Eine Benachrichtigung über die Nichtverwertbarkeit im Sinne des § 3 a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), kann in der Regel nicht erfolgen, da damit ein unverhältnismäßig hoher Aufwand verbunden wäre.
Standortauswahlverfahren "Rathaus Olpe"
Mit dem Standortauswahlverfahren für das Olper Rathaus wird die Frage geklärt, ob das Rathausgebäude auch langfristig an seinem derzeitigen Standort verbleiben kann, oder ein Neubau an einem anderen Standort vor dem Hintergrund u. a. wirtschaftlicher, bautechnischer und städtebaulicher Aspekte sinnvoll ist. Bestandteil des Verfahrens ist eine umfassende Bürgerbeteiligung in zwei Bürgerwerkstätten.