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Zusatzinformationen

Schullandschaft in Olpe

Die Kreisstadt Olpe verfügt über eine vorbildliche Schullandschaft. Die hier vorhandenen Schulen zeichnen sich sowohl durch moderne, bedarfsgerechte Schulgebäude als auch ein breit gefächertes Bildungs-, Erziehungs- und Unterrichtsangebot sowie attraktive, qualitativ hochwertige sowie umfassende schulische und außerschulische Ganztags- und Betreuungsangebote aus. 

Die bedarfsgerechte Mischung von verpflichtenden und freiwilligen Angeboten ermöglicht die individuelle ganzheitliche Bildung von Kindern und Jugendlichen, die Entwicklung ihrer Persönlichkeit, der Selbst- und Sozialkompetenzen sowie ihrer Fähigkeiten, Talente und Fertigkeiten. 


Die Schulen in der Kreisstadt Olpe

Schulanmeldungen 2025/26

Für die Schulanfänger 2025/26 beginnt im September 2024 das Anmeldeverfahren an den vier städtischen Grundschulen der Kreisstadt Olpe:

  • Gemeinschaftsgrundschule Am Hohenstein,
  • Bekenntnisgrundschule Auf dem Gallenberg,
  • Bekenntnisgrundschule Düringer in Rüblinghausen (mit Teilstandort als Gemeinschaftsgrundschule in Dahl)
  • Bekenntnisgrundschule Franz-Hitze-Schule in Rhode

Die Erziehungsberechtigten erhalten bis Mitte September Post von der Schulverwaltung mit näheren Informationen und dem Anmeldeschein. Die Anmeldescheine sind nach vorheriger Kontaktaufnahme und in Absprache mit der jeweiligen Wunschschule in der Zeit von Montag, 30.09., bis Freitag, 11.10.2024, in der Schule abzugeben.

Schulentwicklungsplanung der Kreisstadt Olpe

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 
15. November 2023 wurde der Schulentwicklungsplan der Kreisstadt Olpe für die Schuljahre 2024/2025 bis 2028/2029 beschlossen. Diesen können Sie nachstehend herunterladen

Schulentwicklungsplan der Kreisstadt Olpe für die Schuljahre 2023/2024 bis 2028/2029 (PDF, 17.2 MB)

Inklusives Schulangebot in der Kreisstadt Olpe

Das inklusive Schulangebot bedeutet die gemeinsame zielgleiche und zieldifferente Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung in der allgemeinen Schule. Die Kreisstadt Olpe begrüßt die mit der Inklusion verbundene Absicht zur Herstellung von Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit für alle Olper Schülerinnen und Schüler ausdrücklich. Dabei setzt die Kreisstadt Olpe als Schulträger alles daran, in den Schulen die notwendigen sachlichen Voraussetzungen zu schaffen, um dem Anspruch des inklusiven Schulangebots gerecht zu werden.

Der Bericht

»Inklusives Schulangebot der Kreisstadt Olpe - Analyse und konzeptionelle Ansätze der Kreisstadt Olpe zur weiteren Verwirklichung eines inklusiven Raumangebotes in den städtischen Schulen«

beleuchtet den Stand der Umsetzung der inklusiven Bildung in Olpe aus Sicht des Schulträgers vor dem Beginn des Schuljahres 2014/15.

Dabei wird in erster Linie auf die räumliche, bauliche Situation der Schulgebäude eingegangen. Hinsichtlich der personellen Ausstattung der Schulen, der im Rahmen von Inklusion ebenfalls herausragende Bedeutung zukommt, ist insbesondere das Land NRW als Dienstherr der Lehrerinnen und Lehrer gefragt. Zu beachten ist, dass es sich bei der Umsetzung des 9. Schulrechtsänderungsgesetz und der schulischen Inklusion, um einen Wachstumsprozess handelt, der sich an allen Schulen fortlaufend weiterentwickeln muss. Vor diesem Hintergrund erhebt die vorliegende Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Endgültigkeit. Vielmehr handelt es sich um eine Arbeitsgrundlage, um den bisher schon begonnenen Inklusionsprozess an den Olper Schule weiter positiv für alle Beteiligten zu gestalten.

Alle Beteiligten im Schulleben sind aufgefordert, an der Fortschreibung dieses Berichts mitzuwirken. Insofern sind die zuständigen Mitarbeitenden der Stadt Olpe für Fragen, Anregungen und konstruktive Kritik dankbar und stehen hierfür jederzeit gerne zur Verfügung.

Schülerfahrverkehr

In der Kreisstadt Olpe erhält jede Schülerin und jeder Schüler, der aus den Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein kommt und eine städtische Schule besucht, ein kostenloses Schülerticket. Dieses kann sowohl für die Fahrt zur Schule und zurück wie auch in der Freizeit im gesamten öffentlichen Personennahverkehr (Bus- und Schienenverkehr) der beiden genannten Kreise genutzt werden. Schülerinnen und Schüler außerhalb der beiden Kreise oder ohne Anbindung an den ÖPNV haben die Möglichkeit, im Serviceportal einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung zu stellen.

Die Abfahrts- und Ankunftszeiten der jeweiligen Buslinien können Sie unter www.zws-online.de in Erfahrung bringen.

Ganztagsangebote in den Schulen

Primarbereich:

Verbindliche Betreuung am Vormittag:
Alle Olper Grundschulen bieten eine verlässliche Betreuung am Vormittag an. Dies bedeutet, dass unabhängig vom Stundenplan alle Kinder bis in die Mittagsstunden betreut werden können, auch wenn der tatsächliche Schulschluss früher ist. Sollen die Kinder an diesem Betreuungsangebot teilnehmen, ist eine Anmeldung unmittelbar bei der Schule erforderlich. Mit der Anmeldung ist auch ein Elternbeitrag verbunden, der aktuell bei 30,00 € je Monat liegt. Für Geschwisterkinder wird ein Rabatt von 50 % eingeräumt. Empfänger:innen von Sozialleistungen (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) sind von der Beitragspflicht befreit.

Im Rahmen der Vormittagsbetreuung wird den Schülerinnen und Schülern kein Mittagessen angeboten.

Offene Ganztagsschule im Primarbereich:

Ab dem Schuljahr 2024/25 bieten alle Olper Grundschulen im Nachmittagsbereich die offene Ganztagsschule an. Hier wird den Kindern ein Mittagessen angeboten und eine verbindliche Betreuung bis 16.00 Uhr gewährleistet. Neben dem monatlichen Elternbeitrag in Höhe von 75,00 € ist ein Essensgeld in Höhe von 4,25 € pro Mittagessen zu entrichten.

Auch hier ist hinsichtlich des Elternbeitrages ein Geschwisterrabatt in Höhe von 50 % vorgesehen. Leistungsempfänger von Sozialleistungen (die oben bereits genannt wurden) sind ebenfalls vom Elternbeitrag befreit. Für das Essensgeld besteht die Möglichkeit, sich bei Vorliegen der Voraussetzungen die aufgewandten Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erstatten zu lassen (sh. Bildungs- und Teilhabepaket | Mit Menschen für Menschen. (mags.nrw).

Sekundarbereich:
Die Sekundarschule wird als verbindliche Ganztagsschule geführt. Näheres zum Ganztag finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Schulen.

Herkunftssprachlicher Unterricht

Der herkunftssprachliche Unterricht (HSU) ist ein Angebot für Schülerinnen und Schüler, die zweisprachig aufwachsen. Die Organisation des HSU obliegt dem Schulamt des Kreises Olpe. Weitere Informationen zum HSU finden Sie auf der Homepage des Kreises Olpe.