Wahl der ersten Schiedsperson für die Kreisstadt Olpe

Die Kreisstadt Olpe sucht eine neue erste Schiedsperson. Die aktuelle Amtszeit endet im September 2026. 

Die Wahl erfolgt durch den Rat der Kreisstadt Olpe für die Dauer von fünf Jahren.

Schiedspersonen helfen dabei, Streitigkeiten außergerichtlich zu lösen. Ziel ist es, Konflikte frühzeitig, unbürokratisch und möglichst kostensparend beizulegen. Häufig geht es dabei zum Beispiel um Nachbarschaftsstreitigkeiten wie Lärm, Gerüche oder Grenzfragen. Auch bei bestimmten Privatklagen – etwa wegen Beleidigung oder Hausfriedensbruch – ist zunächst ein Schlichtungsverfahren vorgeschrieben, bevor ein Gerichtsverfahren möglich ist.

Das Ehrenamt trägt dazu bei, Konflikte sachlich zu lösen und ein gutes Miteinander in der Stadt zu stärken. Es werden keine speziellen Vorkenntnisse benötigt. Wichtig sind vor allem Lebenserfahrung, Menschenkenntnis, Geduld sowie die Fähigkeit, Gespräche sachlich zu führen und zwischen unterschiedlichen Positionen zu vermitteln. Schulungen und Fortbildungen werden angeboten.

Die Tätigkeit umfasst durchschnittlich etwa acht bis zehn Verfahren pro Jahr. Der zeitliche Aufwand liegt im Schnitt bei rund zehn Stunden pro Monat. Für die Durchführung der Verfahren erhalten Schiedspersonen eine Aufwandsentschädigung. Die Gebühr beträgt in der Regel zwischen 50 und 100 Euro pro Verfahren, in Ausnahmefällen auch mehr.

Bewerben können sich Personen,

  1. die ihren Wohnsitz in der Kreisstadt Olpe haben,
  2. mindestens 25 Jahre und noch nicht 75 Jahre alt sind
  3. und sich für die verantwortungsvolle Aufgabe der Streitschlichtung eignen.

Die Bewerbung kann formlos beim Ordnungsamt der Kreisstadt Olpe eingereicht werden. Darin sollten die persönliche Motivation und die Eignung für das Ehrenamt kurz beschrieben werden.

Bewerbungen sind bis zum 30. Juni 2026 möglich.

E-Mail: t.meinerzhagen@olpe.de
Telefon: +49 2761 83 1224

Weitere Informationen zum Schiedsamt gibt es unter www.schiedsamt.de.