Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Abfälle getrennt eingesammelt und entsorgt werden müssen.

Sortierhinweise zur Hausabfallentsorgung

Zur Entsorgung und sachgerechter Sortierung werden Behälter aufgestellt, in denen Papier, Bioabfall, Restabfall und Verpackungsmaterialien aus Kunststoff und Metall voneinander getrennt werden, und zwar:

Braune Biotonne

Das kommt in die Biotonne:

  • Lebensmittelreste (auch gekochte und verdorbene),
  • Kaffeefilter und Teebeutel,
  • Kartoffelschalen und Fruchtschalen (zum Beispiel von Nüssen. Apfelsinen, Orangen),
  • Obst- und Gemüsereste,
  • Knochen, Fischgräten, Fleischreste,
  • Eier und Eierschalen, Milcherzeugnisse (zum Beispiel Käse, Joghurt und Quark),
  • Blumen ohne Umtopf, Blumenerde, Sägespäne,
  • Grün- und Rasenschnitt, Baum- und Strauchschnitt,
  • Küchentücher aus Papier,
  • Mist von Kleintieren etc.

Verwenden Sie zum Verpacken der Bioabfälle Papiertüten oder Zeitungspapier.

Infobroschüre und wichtige Hinweise:

Störstoffe im Bioabfall (PDF, 1.3 MB)

In Ausnahmefällen können Bioabfallsäcke mit einem Fassungsvermögen in Höhe von 80l, kostenpflichtig (2,00€) im Rathaus erworben werden. Diese werden zugebunden bei der regulären Biomülltonnenleerung abgefahren.

Graue Restmülltonne

Abfälle, die zurzeit keiner Wiederverwertung zugeführt werden können, gehören in die graue Restabfalltonne, z.B.:

  • Windeln,
  • Hygieneartikel,
  • Asche,
  • Zigarettenfilter,
  • Porzellan, Keramik,
  • Staubsaugerbeutel,
  • Blumentöpfe aus Plastik etc.,
  • verschmutztes Papier, Pergamentpapier, Fotopapier, Durchschlagpapier,
  • gebrauchte Tapeten, Fensterglas,
  • Kabelreste, Stoffreste etc.

In Ausnahmefällen können Restabfallsäcke mit einem Fassungsvermögen in Höhe von 80l, kostenpflichtig (3,00€) im Rathaus erworben werden. Diese werden zugebunden bei der regulären Restmülltonnenleerung abgefahren.

Grüne Papiermülltonne

In die Papiertonne gehören Papierabfälle, sofern diese nicht zu stark verschmutzt sind, z.B.:

  • Zeitungen,
  • Zeitschriften,
  • Kartonagen,
  • Pappe sowie
  • Verkaufsverpackungen aus Papier mit dem grünen Punkt.

Gelber Wertstoffsack / Gelbe Tonne

In den gelben Sack / die gelbe Tonne gehören Verkaufsverpackungen - möglichst sauber und ohne Inhaltsreste - aus folgenden Materialien:

  • Metalle ( zum Beispiel Konserven-, Getränkedosen, Flaschenverschlüsse, Aluschalen, -deckel und -folien),
  • Verbundstoffe (zum Beispiel Getränke-, Milchkartons, Vakuumverpackungen),
  • Kunststoffe (zum Beispiel Folien, Flaschen, Becher)

Verkaufsverpackungen mit dem "Grünen Punkt" aus Papier gehören in die grüne Tonne.

Verkaufsverpackungen aus Glas und Einwegflaschen gehören in die Altglascontainer.

Bei Rückfragen, Anregungen und Reklamationen bei der Abfuhr der Gelben Tonne / der Gelben Wertstoffsäcke ist ausschließlich die Firma

Detailansicht der Adresse anzeigen

unter der kostenfreien Hotline 0800-1223255 zuständig.

Gelbe Säcke erhalten Sie kostenfrei an der Infozentrale im Rathaus der Kreisstadt Olpe.

Sortierhinweise für sperrige Abfälle

Alle Abfuhren sind auf dem Onlineportal abfuhrtermine.info oder alternativ per Anforderungskarte anzumelden.

Anforderungskarten erhalten Sie am Infocenter.

Die Anmeldung muss spätestens 4 Arbeitstage vor dem Abfuhrtermin erfolgen.

Bei den sperrigen Abfällen wird unterschieden in:

Altholz

Zur Altholzabfuhr gehören alle in privaten Haushalten anfallenden Sperrstücke aus Holz, die eine Länge von 2 Metern und ein Gewicht von 75 Kilogramm nicht überschreiten und insgesamt zu mindestens 50 Gewichtsprozent aus Holz bestehen. Die zugelassene Gesamtmenge pro Abfuhr beträgt maximal 4 Kubikmeter.

Im Rahmen der Altholzabfuhr werden beispielsweise entsorgt:

  • Stühle,
  • Tische,
  • Schränke,
  • Holzrahmen (Bett)

Schadstoffhaltiges Altholz (A IV - Holz), wie beispielsweise imprägnierte Gartenmöbel, wird nicht abgeholt. Jegliches Altholz wird kostenlos am Wertstoffhof der Firma Remondis, Raiffeisenstraße 39 in 57462 Olpe montags bis freitags in der Zeit von 14:00 bis 17:00 Uhr und samstags von 09:00 bis 12:00 Uhr angenommen. Die Gesamtmenge darf 4 Kubikmeter nicht überschreiten.

Bau- und Renovierungsabfälle sind von der Abfuhr und kostenfreien Anlieferung ausgeschlossen.

Restsperrgutabfuhr

Im Zuge der Restsperrgutabfuhr werden nur Abfälle in haushaltsüblichen Mengen abgeholt, die wegen ihres Umfanges nicht in die grauen Restabfallbehälter eingefüllt werden können. Die einzelnen Restsperrgutstücke dürfen ein Gesamtgewicht von 75 Kilogramm und eine Länge von 2 Metern nicht überschreiten. Die zugelassene Gesamtmenge pro Abfuhr beträgt maximal 4 Kubikmeter.

Im Rahmen der Restsperrgutabfuhr werden beispielsweise entsorgt:

  • Matratzen,
  • Teppiche,
  • Polstermöbel,
  • Wäschekörbe.

Nicht entsorgt werden hingegen:

  • Altholz,
  • Auslegware
  • Grün- und Strauchschnitt,
  • Kleinteile in Säcke oder Kartons verpackt,
  • Abfälle aus Gebäudeerweiterungen, -umbauten, -renovierungen, -abrissen (Baustellenabfälle und Bauschutt) und aus Haushaltsauflösungen,
  • Elektroaltgeräte

Es besteht für Restsperrgut die Möglichkeit, diesen bis zu einer Gesamtmenge von 4 m³ je Fraktion kostenfrei am Wertstoffhof der Firma Remondis Olpe GmbH, Raiffeisenstraße 39, Olpe, Mo-Fr von 14 bis 17 Uhr, Sa von 9 bis 12 Uhr, anzuliefern. Außerhalb dieser Annahmezeiten ist die Anlieferung kostenpflichtig.

Bau- und Renovierungsabfälle sind von der Abfuhr und kostenfreien Anlieferung ausgeschlossen.

Elektroaltgeräte

Elektroaltgeräte werden gemeinsam mit der Metallschrottabfuhr eingesammelt.

Zur Abfuhr von Elektroaltgeräten gehören alle in privaten Haushalten anfallenden größeren Elektrogeräte beispielsweise:

  • Kühl- oder Gefriergeräte,
  • Fernseher,
  • Computer,
  • Drucker,
  • Waschmaschinen,
  • Elektroherde.
  • Rasenmäher und ähnliches                                    (nur ohne Benzin und Öle)

Elektrogroßgeräte werden auf Anforderung abgeholt. Zudem besteht die Möglichkeit, Elektrogeräte am Wertstoffhof der Firma Remondis, Raiffeisenstraße 39 in 57462 Olpe montags bis freitags in der Zeit von 14:00 bis 17:00 Uhr und samstags von 09:00 bis 12:00 Uhr kostenfrei anzuliefern. Kleinere Elektrogeräte, wie Toaster, Mixer, Telefone usw. können ebenfalls am Wertstoffhof oder während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro der Kreisstadt Olpe abgegeben werden. Eine Abholung dieser Kleingeräte erfolgt nur im Zusammenhang mit der Entsorgung von Großgeräten. Außerhalb der Annahmezeiten ist die Anlieferung kostenpflichtig.

Metallschrott

Zur Metallschrottabfuhr gehören alle in privaten Haushalten anfallenden Metallteile, die eine Länge von 2 Metern und ein Gewicht von 75 Kilogramm nicht überschreiten.

Im Rahmen der Metallschrottabfuhr werden beispielsweise entsorgt:

  • Fahrräder,
  • Metallstühle, Metalltische,
  • Bleche.

Die Abfuhr von Elektro- und Metallschrott erfolgt gemeinsam.

Es besteht für Metallschrott die Möglichkeit, diesen bis zu einer Gesamtmenge von 4 m³ je Fraktion kostenfrei am Wertstoffhof der Firma Remondis Olpe GmbH, Raiffeisenstraße 39, Olpe, Mo-Fr von 14 bis 17 Uhr, Sa von 9 bis 12 Uhr, anzuliefern. Außerhalb dieser Annahmezeiten ist die Anlieferung kostenpflichtig.

Bau- und Renovierungsabfälle sind von der Abfuhr und kostenfreien Anlieferung ausgeschlossen.

Schadstoffe

Schadstoffe können alle zwei Monate kostenlos beim Schadstoffmobil abgegeben werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Altlacke,
  • Altfarben,
  • Lösungsmittel,
  • Säuren und Laugen,
  • Altmedikamente,
  • Altbatterien,
  • Laborchemikalien,
  • Altöl,
  • Pflanzenschutzmittel.
  • Feuerlöscher

Das Schadstoffmobil steht auf dem Parkplatz hinter dem Geschäftshaus Bruchstraße 2 (Kreisel Bruchstraße / Bahnhofstraße - P11). Eine Anmeldung hierzu ist nicht erforderlich. Die Termine sind auf dem

Abfallkalender 2026 (PDF, 337 kB)

mit einem grauen S1 = von 10.00 Uhr - 12.00 Uhr und S2 = von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr gekennzeichnet.

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