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Zusatzinformationen

Förderprogramm zur Stärkung der Olper Innenstadt

Im Rahmen der Initiative der Landesregierung Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen. sucht die Kreisstadt Olpe Immobilieneigentümerinnen und –eigentümer mit leerstehenden oder vom Leerstand bedrohten Ladenlokalen in der Olper Innenstadt. Die Fördermaßnahme „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW“ des nordrhein-westfälischen Heimatministeriums unterstützt Kommunen bei dem Ziel, Leerstände zu füllen und Innenstädte zu beleben und weiterzuentwickeln.

Um in das Programm aufgenommen zu werden, muss die Bereitschaft bestehen, die Miete vorübergehend um 30 Prozent zu senken. Die Stadt Olpe agiert als Zwischenmieterin und kümmert sich um die weitere Untervermietung und Abwicklung des Förderprogramms. Sie vermietet die Leerstände mit einem noch einmal deutlich reduzierten Mietzins von 20 Prozent der Ursprungsmiete an neue Mietinteressierte. Die subventionierte Miete gilt bis zum 31. Dezember 2023.

„Von der Förderung profitieren Immobilienbesitzerinnen und –besitzer sowie Geschäftsleute gleichermaßen“, erklärt Bürgermeister Peter Weber. „Leerstehende Ladenlokale, die für etablierte Gewerbetreibende vielleicht nicht attraktiv sind, können mit Hilfe des aufgesetzten Sofortprogramms umgestaltet und neuen oder andersartigen Nutzungen zugeführt werden. Gleichzeitig bietet sich denjenigen, die eine neue Geschäftsidee ausprobieren möchten, die Möglichkeit dazu“, so Weber weiter.

Im Förderzeitraum bis Ende 2023 werden die Mieten ausgewählter Leerstände bis zu 80 Prozent subventioniert. Außerdem können kleinere Umbaumaßnahmen im Innen- und Außenbereich gefördert werden. Das bietet insbesondere für noch nicht bekannte Unternehmen, wie beispielweise Einzelhandels- und Gastro-Startups, Popup-Stores sowie andere innovative oder kreative Geschäftsideen, aber auch neue Freizeitangebote, eine einzigartige Chance, ihr Konzept zu etablieren.

Weiterführende Informationen zum Förderprogramm

  • Im Rahmen des Sofortprogramms „Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ stellt das Land NRW insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung, um die nordrhein-westfälischen Innenstädte als multifunktionale Orte zu stärken und zukunftsfest aufzustellen.
  • Ziele: Leerstände beleben, neue Nutzungen erproben und Innenstadt-Allianzen initiieren
  • Der Stadt Olpe wurden im insgesamt 318.658 Euro Fördermittel zugesprochen, wovon rund 300.000 Euro für die sog. „Verfügungsfonds Anmietung“ vorgesehen sind.
  • 22.500 Euro stehen für kleinere bauliche Anpassungen zur Herrichtung der Ladenlokale zur Verfügung. Dazu gehören z.B. Umbaukosten für Eingang und Fassade, Investitionen in die Gebäudetechnik oder Innenausstattung, die mit jeweils 2.500 Euro gefördert werden können.
  • Die übrige Förderung bezieht sich Kosten, die im Rahmen der Programmabwicklung entstehen.

So funktioniert der Verfügungsfonds Anmietung – Ein Rechenbeispiel:

Ein leerstehendes Ladenlokal wurde zuletzt für 1.000 Euro (netto kalt) vermietet. Die Stadt Olpe tritt als Zwischenmieter auf und mietet das Ladenlokal für 70 % der ursprünglichen Miete, also 700 Euro (netto kalt) an. Die Weitervermietung erfolgt für 200 Euro, also 20 % der ursprünglichen Miete an Gastronom:innen, Einzelhändler:innen oder andere gewerbliche Nutzer:innen (siehe Bewerbungskriterien).

Die Mietverträge werden bis maximal zum Ende des Förderzeitraums am 31.12.2023 geschlossen. Ziel ist es, die neue Geschäftsidee bis dahin zu etablieren und das Mietverhältnis zu den marktüblichen Konditionen fortzusetzen. Doch auch Zwischennutzungen sind grundsätzlich möglich.

Detaillierte Bewerbungsbedingungen sowie das entsprechende Formular finden Sie hier:

Bewerbungsbogen für Mietinteressierte (DOCX, 989 kB)

Diese Maßnahme wird gefördert durch:






Weiterführende Informationen zum Förderprogramm und der Landesinitiative Zukuft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen finden sich auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW.

Informationen für Mietinteressierte

Sie haben eine Geschäftsidee im Bereich Handel, Gastronomie, Dienstleistung oder Kultur und sind auf der Suche nach einem geeigneten Geschäftsraum in der Olper Innenstadt? Dann sind Sie hier genau richtig!

Bewerbungsbedingungen für Mieter:innen

  • Es handelt sich um eine Neugründung, Neueröffnung oder einen Umzug, welcher jedoch i.d.R. nicht innerhalb des Konzentrationsbereichs stattfindet.
  • Die neue Nutzung ergänzt das bestehende Angebot (Branchenmix) und trägt somit zur Stärkung des Einzelhandelsstandorts bei.
  • Die vorgesehene Nutzung ist für die Innenstadt frequenzbringend und publikumswirksam und trägt zur Steigerung der Aufenthaltsqualität der Innenstadt bei.
  • Besonders wünschenswert ist eine neue, experimentelle Nutzung, ein innovativer oder kreativer Ansatz, der einer zukunftsgerichteten Entwicklung der Innenstadt entspricht (z.B. Einzelhandels- & Gastro Pop-Ups, bzw. Start-Ups, wie Manufakturen und andere Direktvermarkter)
  • Die Nutzung stört die Innenstadtqualitäten (z.B. durch ein unverhältnismäßig hohes Lieferaufkommen, Lärm, Parkplatzbedarf, etc.) nicht.
  • Das Vorhaben trägt sich wirtschaftlich selbst und ist langfristig wirtschaftlich gesichert.
  • Das Vorhaben ist grundsätzlich langfristig ausgelegt und soll bei wirtschaftlicher Tragfähigkeit über den Förderzeitraum hinaus weitergeführt werden.
  • Förderausschlüsse (Liste nicht abschließend): Spielhallen, Wettbüros, Shisha-Bars, o.ä.

Kriterien erfüllt?

Interessierte Mieter:innen können sich mit folgendem Formular um die Aufnahme in den „Verfügungsfonds Anmietung“ der Stadt Olpe bewerben:

Bewerbungsbogen für Mietinteressierte (DOCX, 989 kB)

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung durch das „Sofortprogramm Innenstadt – Verfügungsfonds Anmietung“ der Stadt Olpe.

Informationen für Immobilieneigentümer:innen

Im Rahmen des Sofortprogramms Innenstadt kümmert sich die Stadt Olpe um eine attraktive und zukunftsträchtige Zwischenvermietung Ihres Ladenlokals, kümmert sich um die Abwicklung und Abrechnung gegenüber dem Fördergeber. Das Programm bietet die Chance, neue Nutzungen zu etablieren, nicht mehr zeitgemäße Ladenlokale anzupassen, zu beleben und zu attraktivieren, um sie so möglichst langfristig wieder einer zukunftsträchtigen Neunutzung zuzuführen.

Auch kleinere bauliche Anpassungen, wie z.B. Umgestaltung von Fassade und Eingang, Investitionen in Gebäudetechnik oder Innenausstattung können grundsätzlich gefördert werden.

Kriterien für Immobilieneigentümer:innen

  • Sie verfügen über ein leerstehendes oder vom Leerstand bedrohtes Ladenlokal in der Olper Innenstadt.
  • Sie sind bereit, vorübergehend auf 30 % der letzten Nettokaltmiete zu verzichten.
  • Das Ladenlokal ist max. 300qm groß.
  • Das Ladenlokal befindet sich innerhalb des skizzierten „Konzentrationsbereichs Innenstadt“.

 

 




Interessiert?

Als Immobilieneigentümer:in können sich mit folgendem Formular für die Aufnahme in den „Verfügungsfonds Anmietung“ der Stadt Olpe anmelden:

Anmeldebogen Immobilieneigentümer:innen (DOCX, 989 kB)

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung durch das „Sofortprogramm Innenstadt – Verfügungsfonds Anmietung“ der Stadt Olpe.

Ansprechpersonen, Downloads und Links