Grundbesitzabgaben
Hierzu gehören:
- Grundsteuer A
- Grundsteuer B
- Abfallentsorgungsgebühren
- Abwassergebühren (Kanalbenutzungs- und Niederschlagswassergebühren)
- Straßenreinigungsgebühren
Die Grundbesitzabgaben werden am Anfang eines Jahres zusammengefasst in einem Grundbesitzabgabenbescheid bekanntgegeben. Sie sind in vierteljährlichen Raten zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.
Hinweise und Erläuterungen zum Grundbesitzabgabenbescheid stehen für Sie unten im PDF-Format als Download bereit.
Sie sparen Zeit und Aufwand, wenn Sie der Finanzbuchhaltung eine Einzugsermächtigung erteilen. Einen Vordruck finden Sie unten.
Dokumente & Downloads
Hinweise und Erläuterungen zum Grundbesitzabgabenbescheid (PDF, 253 kB)
Einzugsermächtigung (PDF, 527 kB)
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