Fundbüro und Fundsachen
Im Fundbüro der Kreisstadt Olpe werden alle Fundsachen gesammelt, registriert und nach Möglichkeit dem Eigentümer übergeben.
Haben Sie etwas verloren?
In unserem virtuellen Fundbüro können Sie rund um die Uhr Fundsachen online aufrufen. Die Liste der Fundsachen wird regelmäßig aktualisiert. So können Sie auch von zu Hause aus und unabhängig von unseren Öffnungszeiten nach Ihren verloren gegangenen Gegenständen suchen.
Ab sofort können Sie eine Verlustmeldung auch online anmelden. Für eine Online-Verlustmeldung klicken Sie bitte hier.
Natürlich können Sie auch weiterhin telefonisch, per Mail oder vor Ort Kontakt zu unseren u.g. Ansprechpartnern aufnehmen. Wir helfen Ihnen gern, Ihre verloren gegangenen Utensilien zurück zu bekommen.
Gefundene und im Fundbüro abgegebene Geldbeträge werden nicht aufgelistet.
Haben Sie etwas gefunden?
Wer eine verlorene Sache findet und diese an sich nimmt, muss dies unverzüglich beim Fundbüro melden, sofern die Sache nicht direkt der Eigentümerin oder dem Eigentümer zurückgegeben werden kann.
Wenn Sie die Fundsache im Bürgerbüro abgeben, enlasten Sie sich von allen weiteren Pflichten. Möchten Sie die Fundsache selbst verwahren, ist eine schriftliche Fundmeldung unbedingt notwendig.
Der Findende kann, wenn die Eigentümerin / der Eigentümer der Fundsache nicht innerhalb von 6 Monaten ermittelt werden kann, das Eigentum an der Sache erwerben (Eigentumserwerb s. § 973 BGB).
Der Findende kann einen Anspruch auf Finderlohn (nach § 965 ff. BGB) gegenüberder Eigentümerin / dem Eigentümer geltend machen. Der Finderlohn richtet sich nach dem Wert der Sache.
Ab sofort können Sie die Fundmeldung auch online mitteilen. Für eine Online-Fundmeldung klicken Sie bitte hier.