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Sargbestattungen

Hier finden Sie Informationen zu den Grabarten für die Sargbestattung:

Erdwahlgrab

Wahlgräber werden für eine oder mehrere Beisetzungen vergeben. Die Lage der Grabstätten kann im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten auf dem Friedhof ausgewählt werden. Wenn Familien Wert darauf legen, nach dem Tode zusammen zu ruhen, ist eine Wahlgrabstätte die in Frage kommende Grabart. Neben den hier möglichen Erdbestattungen können auf jeder Grabstelle zusätzlich bis zu zwei Urnen beigesetzt werden.

Das Nutzungsrecht an einer solchen Grabstätte wird beim Erwerb für eine Dauer von 30 Jahren vergeben. Bei weiteren Bestattungen fallen ggf. Verlängerungsgebühren für die gesamte Grabstätte an. Die für die Gestaltung zur Verfügung stehende Grabfläche beträgt in Regel 1,20 m x 2,40 m je Grabstelle.

Erdreihengrab

Erdreihengräber sind lediglich für jeweils eine Erdbeisetzung vorgesehen. Die Lage der Grabstätte kann grundsätzlich nicht frei gewählt werden, sondern von der Friedhofsverwaltung vorgegeben.

Das Nutzungsrecht an einer solchen Grabstätte wird beim Erwerb für eine Dauer von 30 Jahren vergeben. Die für die Gestaltung zur Verfügung stehende Grabfläche beträgt in Regel 1,20 m x 2,40 m je Grabstelle.

Doppelgrabkammer

Text Doppelgrabkammer

Flachgrabkammer

Text Flachgrabkammer

Flachgrabkammer pflegefrei

Text Flachgrabkammer pflegefrei

Kindergrab

Text Kindergrab