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Zusatzinformationen

Sargbestattungen

Hier finden Sie Informationen zu den Grabarten für die Sargbestattung:

Erdwahlgrab

Erdwahlgräber sind ein- oder mehrstellige Grabstätten für Sargbestattungen, an denen ein Nutzungsrecht für die Dauer von zunächst 30 Jahren vergeben wird.  Nach Ablauf dieser Zeit kann das Nutzungsrecht, auch für einen kürzeren Zeitraum, neu erworben werden. Im Falle einer weiteren Beisetzung wird die verbleibende Nutzungszeit zur Sicherstellung der Ruhefrist auf 30 Jahre verlängert.

Jede Stelle eines Erdwahlgrabes kann einen Sarg und zusätz- lich zwei Urnen aufnehmen,  wenn die räumlichen Verhältnisse der Grabstätte dies zulassen. In nicht belegten Erdwahlgräbern können bis zu vier Urnen beigesetzt werden.

Die Lage der Grabstätte kann im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten auf dem Friedhof ausgewählt werden.

Die Gestaltung und Pflege der Grabstätte obliegt dem Nutzungsberechtigten im Rahmen der städtischen Friedhofssatzung. Die für die Gestaltung zur Verfügung stehende Grabfläche beträgt im Regelfall 1,20 m x 2,40 m je Grabstelle.

Erdwahlgräber stehen sowohl auf dem Friedhof Olpe als auch auf dem Friedhof Sondern zur Verfügung.

Erdreihengrab

Erdreihengräber sind Grabstätten für Sargbestattungen, an den ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren vergeben wird.  Die Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Reihengrabstätte ist nicht möglich.

Erdreihengräber sind lediglich für jeweils eine Erdbeisetzung vorgesehen.

Die Lage der Grabstätte kann nicht frei gewählt werden, sondern wird von der Friedhofsverwaltung im Bestattungsfall vergeben.

Die Gestaltung und Pflege der Grabstätte obliegt dem Nutzungsberechtigten im Rahmen der städtischen Friedhofssatzung. Die für die Gestaltung zur Verfügung stehende Grabfläche beträgt im Regelfall 1,20 m x 2,40 m je Grabstätte.

Erdreihengräber stehen sowohl auf dem Friedhof Olpe als auch auf dem Friedhof Sondern zur Verfügung.

Doppelgrabkammer (Wahlgrab)

Bei den Doppelgrabkammern handelt es sich um Wahlgrabstätten für Erdbestattungen, die aus Betonfertigteilen bestehen und im Erdreich verbaut sind. Im Bestattungsfall wird ein Nutzungsrecht von zunächst 20 Jahren vergeben.  Nach Ablauf dieser Zeit kann das Nutzungsrecht, auch für einen kürzeren Zeitraum, neu erworben werden. Im Falle einer weiteren Beisetzung wird die verbleibende Nutzungszeit zur Sicherstellung der Ruhefrist auf 15 Jahre verlängert.

Doppelgrabkammern können mit zwei Särgen belegt werden, die übereinander beigesetzt werden. Neben den hier möglichen Erdbestattungen können bei voll belegten Grabstätten auf jeder Grabstelle zusätzlich bis zu zwei Urnen beigesetzt werden, wenn die räumlichen Verhältnisse der Grabstätte dies zulassen. Anstelle eines Sarges können bis zu vier Urnen je Grabstelle beigesetzt werden.

Die Lage der Grabstätten kann im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten im Bestattungsfall auf dem Friedhof ausgewählt werden.

Die Gestaltung und Pflege der Grabstätte obliegt dem Nutzungsberechtigten im Rahmen der städtischen Friedhofssatzung. Die für die Gestaltung zur Verfügung stehende Grabfläche beträgt im Regelfall 1,20 m x 2,40 m je Grabstätte.

Doppelgrabkammern stehen ausschließlich auf dem Friedhof Olpe zur Verfügung.

Flachgrabkammer (Reihengrab)

Die Flachgrabkammern sind Reihengrabstätten für Erdbestattungen, die aus Betonfertigteilen bestehen und im Erdreich verbaut sind. Im Bestattungsfall wird ein Nutzungsrecht von 20 Jahren vergeben.  Die Verlängerung des Nutzungsrechts an dieser  Reihengrabstätte ist nicht möglich.

Flachgrabkammern sind lediglich für jeweils eine Erdbeisetzung vorgesehen.

Die Lage der Grabstätte kann nicht frei gewählt werden, sondern wird von der Friedhofsverwaltung im Bestattungsfall vergeben.

Die Gestaltung und Pflege der Grabstätte obliegt dem Nutzungsberechtigten im Rahmen der städtischen Friedhofssatzung. Die für die Gestaltung zur Verfügung stehende Grabfläche beträgt im Regelfall 1,20 m x 2,40 m je Grabstätte.

Flachgrabkammern stehen ausschließlich auf dem Friedhof Olpe zur Verfügung.

Flachgrabkammer pflegefrei

Die Flachgrabkammern sind Reihengrabstätten für Erdbestattungen, die aus Betonfertigteilen bestehen und im Erdreich verbaut sind. Im Bestattungsfall wird ein Nutzungsrecht von 20 Jahren vergeben.  Die Verlängerung des Nutzungsrechts an dieser  Reihengrabstätte ist nicht möglich.

Flachgrabkammern sind lediglich für jeweils eine Erdbeisetzung vorgesehen.

Die Lage der Grabstätte kann nicht frei gewählt werden, sondern wird von der Friedhofsverwaltung im Bestattungsfall vergeben.

Die pflegefreien Flachgrabkammern werden als Rasengräber angelegt. Die Unterhaltung und Pflege des Rasens ist Aufgabe der Friedhofsverwaltung.

Pflegefreie Flachgrabkammern stehen ausschließlich auf dem Friedhof Olpe zur Verfügung.

Kindergrab

Kindergräber sind Reihengrabstätten für Erdbestattungen von verstorbenen Kindern bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres. Im Bestattungsfall wird ein Nutzungsrecht von 20 Jahren vergeben.  Die Verlängerung des Nutzungsrechts an dieser  Reihengrabstätte ist nicht möglich.

Kindergräber sind lediglich für jeweils eine Erdbeisetzung vorgesehen.

Die Lage der Grabstätte kann nicht frei gewählt werden, sondern wird von der Friedhofsverwaltung im Bestattungsfall vergeben.

Die Gestaltung und Pflege der Grabstätte obliegt dem Nutzungsberechtigten im Rahmen der städtischen Friedhofssatzung. Die für die Gestaltung zur Verfügung stehende Grabfläche beträgt im Regelfall 1,20 m x 1,60 m je Grabstätte.

Kindergräber stehen ausschließlich auf dem Friedhof Olpe zur Verfügung.