Errichtung von Fußgängerüberwegen Kolpingstraße in Olpe im Bereich der Schulen
Errichtung von Fußgängerüberwegen "Kolpingstraße" im Bereich der "Bergstraße", "Josefstraße" und "Kurfürst-Heinrich-Straße"
Im Rahmen eines Fußverkehr-Checks in Verbindung mit dem Zukunftsnetz Mobilität NRW, das eine Initiative des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ist und dem auch die Kreisstadt Olpe als Mitglied angehört, wurden im vergangenen Jahr insbesondere innerstädtische Schulwege in Augenschein genommen.
Der Fußgänger-Check sollte dazu beitragen, sichere und attraktive Fußwege zu schaffen.
Im Rahmen dieses Projekts fand unter Beteiligung der Kreisstadt Olpe und Vertretern von Schulen sowie der Begleitung durch ein Fachbüro eine Begehung statt.
Insbesondere im Bereich der St. Franziskusschule wurde ein zusätzlicher Bedarf an Fußgängerüberwegen festgestellt.
Außerdem ist aus Sicht der Verwaltung ein Fußgängerüberweg im Bereich der Hohenstein-Schule ratsam, um den Schülerfußverkehr dort sicher zu leiten.
Aus diesem Grund werden in einem ersten Schritt folgende Fußgängerüberwege entsprechend der nachfolgenden Baubeschreibung und den vorliegenden Ausbauplänen angelegt:
- Errichtung eines Fußgängerüberweges im Einmündungsbereich „Kolpingstraße/Bergstraße“ an der bereits vorhandenen Querungshilfe durch
o Aufbringung einer den Richtlinien entsprechenden Fußgängerüberweg-Markierung
„Zebrastreifen“,
o Ausstattung des Fußgängerüberweges mit einer DIN-gerechten Beleuchtung durch die Errichtung von zwei Straßenlampen einschließlich Rückbau einer vorhandenen Leuchte,
o Errichtung einer nach StVO notwendigen Beschilderung mit den Verkehrszeichen VZ 101-11 „Fußgängerüberweg-Gefahrenstelle“ und VZ 350-10/20 „Fußgängerüberweg“,
o Herstellung von gesicherten Querungsstellen im Bereich der markierten Fußgän-gerüberwege mit differenzierten Bordhöhen durch
- das Versetzen von Bordsteinen in einem Teilbereich mit einer Auftrittshöhe
von ca. 5 cm und - das Absenken von Bordsteinen in einem daneben liegenden Bereich auf „0+1 cm“.
- Errichtung von zwei Fußgängerüberwegen im Kreuzungsbereich „Kolpingstraße/Josefstraße“ und zwar in der „Kolpingstraße“, westlich der „Josefstraße“ und in der „Josefstraße“, südlich der „Kolpingstraße“, jeweils ca. 9,00 m von der Einmündung eingerückt, durch
o Aufbringung jeweils einer den Richtlinien entsprechenden Fußgängerüberweg-Markierung „Zebrastreifen“,
o Ausstattung des Fußgängerüberweges mit einer DIN-gerechten Beleuchtung durch die Errichtung von vier Straßenlampen einschließlich Rückbau zwei vorhandenen Leuchten,
o Errichtung einer nach StVO notwendigen Beschilderung mit den Verkehrszeichen VZ 350-10/20 „Fußgängerüberweg“.
o Herstellung von gesicherten Querungsstellen im Bereich der markierten Fußgängerüberwege mit differenzierten Bordhöhen durch
-
-
- das Versetzen von Bordsteinen in einem Teilbereich mit einer Auftrittshöhe
von ca. 5 cm und - das Absenken von Bordsteinen in einem daneben liegenden Bereich auf „0+1 cm“.
- das Versetzen von Bordsteinen in einem Teilbereich mit einer Auftrittshöhe
-
Aufgrund der Errichtung des Fußgängerüberweges „Kolpingstraße/Josefstraße“ werden in der „Kolpingstraße“ insgesamt 3 Parkplätze sowie 2 Baumstandorte ersatzlos entfernt. In der Josefstraße entfällt ein Baumstandort ersatzlos.
- Errichtung von zwei Fußgängerüberwegen im Kreuzungsbereich „Kolpingstra-ße/Kurfürst-Heinrich-Straße“ und zwar in der „Kolpingstraße“, östlich der „Kurfürst- Heinrich-Straße“ und in der „Kurfürst-Heinrich-Straße“, südlich der „Kolpingstraße“, jeweils ca. 9,00 m von der Einmündung eingerückt, durch
o Aufbringung jeweils einer den Richtlinien entsprechenden Fußgängerüberweg- Markierung „Zebrastreifen“,
o Ausstattung des Fußgängerüberweges mit einer DIN-gerechten Beleuchtung durch die Errichtung von vier Straßenlampen einschließlich Rückbau zwei vorhandenen Leuchten,
o Errichtung einer nach StVO notwendigen Beschilderung mit den Verkehrszei-chen VZ 350-10/20 „Fußgängerüberweg“.
o Herstellung von gesicherten Querungsstellen im Bereich der markierten Fußgän-gerüberwege mit differenzierten Bordhöhen durch
-
-
- das Versetzen von Bordsteinen in einem Teilbereich mit einer Auftrittshöhe
von ca. 5 cm und - das Absenken von Bordsteinen in einem daneben liegenden Bereich auf „0+1 cm“.
- das Versetzen von Bordsteinen in einem Teilbereich mit einer Auftrittshöhe
-
Aufgrund der Errichtung des Fußgängerüberweges „Kolpingstraße/Kurfürst-Heinrich-Straße“ werden in der „Kolpingstraße“ insgesamt 3 Parkplätze sowie 2 Baumstandorte ersatzlos entfernt. In der Kurfürst-Heinrich-Straße“ entfällt ein Baumstandort ersatzlos.
Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist spätestens bis Juni 2021 vorzusehen.
In einem weiteren Schritt sollen dann zu einem späteren Zeitpunkt die errichteten Fußgängerübergänge eine zusätzliche, barrierefreie Ausstattung erhalten.
Baubeginn
Bauleitung
Pläne zur Baumaßnahme
Fotos der Baumaßnahme
Fertigstellung
Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist bis Juni 2021 geplant.