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02.01.2023

Wohngeldreform 2023 und zweiter Heizkostenzuschuss

Wohngeldreform 2023

Zum 1. Januar 2023 ist die Wohngeldreform 2023 in Kraft getreten, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können.

Aufgrund der erwarteten Vielzahl der eingehenden Neuanträge, ist allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt. Aufgrund der noch laufenden Umstellungsarbeiten am Wohngeld-EDV-Verfahren des Landes NRW, wird für laufende Wohngeldempfangende voraussichtlich erst im April 2023 der erhöhte Wohngeldanspruch nach dem Wohngeld-Plus-Gesetz rückwirkend ab Januar 2023 ausgezahlt. Es geht Ihnen kein Geld verloren.

Mittels Wohngeldrechner des Landes www.wohngeldrechner.nrw.de kann die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld online berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden.

Weitere Hinweise zum Wohngeldrechner bietet die Broschüre des MHKBD:

Schritt für Schritt zum Wohngeld (PDF, 1.3 MB)

Zweiter Heizkostenzuschuss

Wohngeldempfängerinnen und -empfänger erhalten als Ausgleich für den starken Anstieg der Energiekosten einen weiteren Heizkostenzuschuss.

Der Heizkostenzuschuss wird allen Wohngeldempfängerinnen und -empfängern geleistet, denen mindestens in einem der Monate September bis Dezember 2022 Wohngeld gezahlt wird. Der Heizkostenzuschuss ist nach der Personenzahl im Haushalt gestaffelt und beträgt für Haushalte mit einer Person 415 Euro, mit zwei Personen 540 Euro. Für jede weitere Person kommen 100 Euro hinzu.

In Nordrhein-Westfalen wird die Einmalzahlung voraussichtlich Ende Januar 2023 ausgezahlt werden.

Ein Antrag ist nicht erforderlich, der Heizkostenzuschuss wird den berechtigten Personen vom Land automatisch gezahlt.