Tiefbauamt
Das Tiefbauamt
Das Tiefbauamt ist für den Bau, die Unterhaltung und den verkehrssicheren Zustand der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze verantwortlich. Hierzu gehört auch die Anordnung und Unterhaltung aller erforderlichen Verkehrseinrichtungen wie Lichtsignal- und Polleranlagen, Beschilderungen und Markierungen im Stadtgebiet. Des Weiteren werden die Errichtung und die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung durch das Tiefbauamt durchgeführt.
Darüber hinaus gehören der Bau, die Überwachung und die Unterhaltung von Ingenieurbauwerken, wie z. B. Brücken und Durchlässe sowie Stützmauern und Lärmschutzwände zum Aufgabenbereich des Tiefbauamtes.
Das Tiefbauamt ist auch zuständig für die Sammlung und Ableitung des Schmutzwassers und des Regenwassers im Bereich der Kreisstadt. Hierzu werden Kanalnetze im Misch- und Trennsystem und dazu gehörige Sonderbauwerke (Pumpstationen, Regenüberläufe) geplant, gebaut, betrieben und Instand gehalten.
Auch die Planung, der Bau und die Unterhaltung von wasserbautechnischen Anlagen an und in Bächen und Flüssen und der Hochwasserschutz sowie die Aufgabe des Gewässerschutzbeauftragten unterstehen dem Tiefbauamt.
Zudem ist das Tiefbauamt für den Bau und die Unterhaltung der städt. Grünanlagen zuständig. Darüber hinaus fallen auch bauliche Maßnahmen und die Unterhaltung der beiden kommunalen Friedhöfe in Olpe und Sondern in dessen Zuständigkeitsbereich. Zum weiteren Aufgabenbereich des Tiefbauamtes gehören auch die Planung und der Bau von Sportplätzen.
Zu den Aufgaben des Tiefbauamtes zählt ebenfalls die Erhebung von Erschließungs-, Straßenbau- und Kanalanschlussbeiträgen, insbesondere wenn eine Straße zur Erschließung von Grundstücken neu gebaut bzw. erstmalig endgültig hergestellt wird oder diese durch den ständigen Gebrauch erneuert und/oder verbessert werden muss. Ferner macht das Tierbauamt auch den Kostenersatz für Kanalhausanschlussleitungen geltend.
Die Abteilung Verwaltung des Tiefbauamts kümmert sich neben den internen Verwaltungsabläufen u. a. um die Widmung von Straßen und die Regulierung von Schäden (Unfälle) im öffentlichen Straßenraum (Beschädigung der Straßenbeleuchtung, Verkehrszeichen, Schutzplanken usw.). Sollen öffentliche Flächen überbaut oder private Leitungen zu verlegen sein, werden hier die erforderlichen Gestattungsverträge geschlossen. Last but not least wird durch das Tiefbauamt der im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens gestellte Entwässerungsantrag geprüft und genehmigt. Auch für die Genehmigung von Aufbrüchen im öffentlichen Verkehrsraum (z. B. für eine Bordsteinabsenkung) ist das Tiefbauamt zuständig.
Im "Team" des Tiefbauamtes werden die genannten Aufgaben von kompetenten Fachleuten der verschiedenen Spezialgebiete wahrgenommen. Das Team beantwortet gerne Ihre Fragen und nimmt Hinweise und Anregungen entgegen.