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Leichenpässe


Beförderungen von Leichen über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland sind nach dem Bestattungsgesetz NRW nur mit einem Leichenpass zulässig, der vom Ordnungsamt des Sterbeorts ausgestellt wird.

Notwendige Unterlagen

  • Sterbeurkunde oder Bescheinigung über die Zurückstellung der Beurkundung eines Sterbefalles oder einer Genehmigung nach dem Ordnungsbehördengesetz
  • Bescheinigung über die Durchführung einer zweiten Leichenschau

Gebühren

Ein Leichenpass kostet 15,00 Euro.

Rechtliche Grundlagen