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Wild- und Jagdschäden

Mit Wildschaden wird der durch Wild verursachte Schaden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft bezeichnet.

Wildschäden in der Landwirtschaft sind Beschädigungen der von Landwirten genutzten Flächen und deren Saat sowie der Feldfrucht durch jagdbare Tiere.

Wildschäden in der Forstwirtschaft beziehen sich auf Beschädigungen der Flora durch Verbiss, Schälung und Reiben (Fegen) von Wild (wildlebende Tiere).

Onlineservice

Nutzen Sie für die Anmeldung eines Wild-/Jagdschadens unseren Onlineservice im Serviceportal der Kreisstadt Olpe.

Rechtliche Grundlagen