Parkausweis für Schwerbehinderte
EU-einheitlicher Parkausweis
Der blaue EU-einheitliche Parkausweis bietet eine Vielzahl an Parkerleichterungen, die zum Teil auch in den EU-Mitgliedsstaaten anerkannt werden. Er berechtigt zum Beispiel auch zum Parken auf gekennzeichneten Schwerbehindertenparkplätzen.
Berechtigtenkreis:
- schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung
- blinde Menschen
- schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen
Benötigte Unterlagen
- Schwerbehindertenausweis mit Eintrag aG oder Bl, bei Phokomelie oder Amelie ohne besonderen Eintrag
- Passbild
Personen mit Schwerbehinderung und anderen Merkmalen als die o. g., wenden sich bitte bezüglich eines Parkausweises an den Kreis Olpe, unter der Telefonnummer 0 27 61 - 8 10.
Bundeseinheitlicher Schwerbehindertenparkausweis
Der orangefarbene bundeseinheitliche Schwerbehindertenparkausweis sieht eine Vielzahl von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen vor. Das Parken auf speziellen Schwerbehindertenparkplätzen ist jedoch nicht gestattet.
