beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister (Urkundenanforderung)
beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister kostet 10,00 Euro. Wird diese Urkunde mehrfach benötigt, beträgt die Gebühr für jede weitere Ausfertigung 5,00 Euro, wenn diese zusammen bestellt werden. Mit der Urkunde wird Ihnen ein Gebührenbescheid übersandt.
Hinweis
Urkunden können nur von berechtigten Personen beantragt bzw. abgeholt werden. Berechtigt sind in der Regel Personen, auf die sich die Urkunde bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen haben dieses Recht nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder wenn sie von einer berechtigten Person bevollmächtigt sind.
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