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beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister (Urkundenanforderung)

beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister kostet 10,00 Euro. Wird diese Urkunde mehrfach benötigt, beträgt die Gebühr für jede weitere Ausfertigung 5,00 Euro, wenn diese zusammen bestellt werden. Mit der Urkunde wird Ihnen ein Gebührenbescheid übersandt.

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*² Für Rentenzwecke ist die beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenregister kostenlos. Bitte teilen Sie in diesem Fall den Verwendungszweck mit.

Hinweis

Urkunden können nur von berechtigten Personen beantragt bzw. abgeholt werden. Berechtigt sind in der Regel Personen, auf die sich die Urkunde bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen haben dieses Recht nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder wenn sie von einer berechtigten Person bevollmächtigt sind.

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