Übernahme von Bestattungskosten
Die Übernahme von Bestattungskosten kann durch den Träger der Sozialhilfe erfolgen, wenn dem zur Bestattung Verpflichteten die Kostentragung nicht zugemutet werden kann. Die Zumutbarkeit ist dabei abhängig von den individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen.
Notwendige Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag
- Nachweise über vorhandene Einkünfte und Vermögen
- Identitätsnachweis
- Nachweise über finanzielle Belastungen, wie Miete, Nebenkosten, etc.
- Sterbeurkunde
- Nachweis der finanziellen Verhältnisse des Verstorbenen
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtliche Grundlagen
§ 74 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Downloads & Dokumente
Die notwendigen Unterlagen finden Sie hier.
