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Beglaubigungen

Im Bürgerbüro können Sie Dokumente und Unterschriften beglaubigen lassen.

Beglaubigung von Dokumenten

Für die Beglaubigung muss das Original vorgelegt werden. Die zu beglaubigenden Kopien können Sie mitbringen oder im Bürgerbüro gegen eine Gebühr von 0,60  je Seite anfertigen lassen.
 
Bitte achten Sie bei den Kopien darauf, dass das Original vollständig kopiert wurde.
 
Alle standesamtlichen Urkunden (Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden) dürfen grundsätzlich nicht beglaubigt werden! Dies gilt ebenfalls für Jagd- und Waffenscheine und für Erbscheine.
 
Wichtig: Eine Beglaubigung bestätigt nicht die inhaltliche Richtigkeit des Dokumentes.
 
Jede Beglaubigung kostet pro Seite 3,70

Beglaubigung von Unterschriften

Die Unterschrift muss in Gegenwart einer Mitarbeiterin des Bürgerbüros geleistet werden. Bitte bringen Sie hierfür Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.  

Die Gebühr beträgt 2,00  je Unterschrift.