Inklusives Schulangebot der Kreisstadt Olpe
Inklusive Bildung
Inklusives Schulangebot der Kreisstadt Olpe
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung vom 13. Dezember 2006 ist durch die Ratifizierung in der Bundesrepublik Deutschland am 26.03.2009 verbindlich geworden. Nach Artikel 24 der sogenannten UN-Behindertenrechtskonvention ist wesentliches Ziel im schulischen Bereich, Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in das allgemeine Bildungssystem einzubeziehen. Damit soll das gemeinsame zielgleiche und zieldifferente Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung in der allgemeinen Schule verwirklicht werden (so genannte Inklusive Bildung).
Durch Beschluss am 16.10.2013 hat der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen das Erste Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz) verabschiedet. Das Gesetz wird zum Schuljahr 2014/2015 (= am 01.08.2014) in Kraft treten.
Unabhängig vom geplanten Inkrafttreten am 01.08.2014 sind für eine reibungslose Umsetzung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes erhebliche Vorüberlegungen, Konzepte und auch tatsächliche Maßnahmen erforderlich. Diese Herausforderungen treffen unter anderem die Städte und Gemeinden in ihrer Funktion als Schulträger der allgemeinen Schulen, an welchen künftig auch die Schüler/innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet werden.
Die Kreisstadt Olpe begrüßt die mit der Inklusion verbundene Absicht zur Herstellung von Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit für alle Olper Schülerinnen und Schüler ausdrücklich. Als Schulträger sind die Kommunen "Eigentümer" der Schulgebäude und insofern für diese Räumlichkeiten einschließlich ihrer Ausstattung zuständig. Inhaltliche Angelegenheiten des Unterrichts und die Organisation des Schulalltages hingegen werden durch die Schulaufsichtsbehörden geregelt.
Der Bericht
beleuchtet den Stand der Umsetzung der inklusiven Bildung in Olpe aus Sicht des Schulträgers vor dem Beginn des Schuljahres 2014/15.
Dabei wird in erster Linie auf die räumliche, bauliche Situation der Schulgebäude eingegangen. Hinsichtlich der personellen Ausstattung der Schulen, der im Rahmen von Inklusion ebenfalls herausragende Bedeutung zukommt, ist insbesondere das Land NRW als Dienstherr der Lehrerinnen und Lehrer gefragt.
Zu beachten ist, dass es sich bei der Umsetzung des 9. Schulrechtsänderungsgesetz und der schulischen Inklusion, um einen Wachstumsprozess handelt, der sich an allen Schulen fortlaufend weiterentwickeln muss. Vor diesem Hintergrund erhebt die vorliegende Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Endgültigkeit. Vielmehr handelt es sich um eine Arbeitsgrundlage, um den bisher schon begonnenen Inklusionsprozess an den Olper Schule weiter positiv für alle Beteiligten zu gestalten.
Alle Beteiligten im Schulleben sind aufgefordert, an der Fortschreibung dieses Berichts mitzuwirken. Insofern sind die zuständigen Mitarbeiter der Stadt Olpe für Fragen, Anregungen und konstruktive Kritik dankbar und stehen hierfür jederzeit gerne zur Verfügung.
