Verwarnungsgeld/Bußgeld
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Das Ordnungsamt erteilt Verwarnungen im Bereich "ruhender Straßenverkehr".
Für die Zahlung des Verwarnungsgeldes bleibt dem Betroffenen eine Woche Zeit.
Aus dem Verwarnungsgeld kann ein Bußgeld werden, wenn eine Zahlung der geforderten Geldbuße ausbleibt.
In diesem Fall wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet und weitere Gebühren fallen an.



