Wer ist abstimmungsberechtigt?

Abstimmberechtigt ist, wer am Tag des Bürgerentscheids

  • Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Gemeinschaft besitzt, das 16. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Abstimmung im Gemeindegebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Abstimmungsgebietes hat.

Wie und wann erfolgt die Abstimmung beim Bürgerentscheid?

Die Abstimmung erfolgt ausschließlich per Brief.

Die Abstimmungsbenachrichtigung soll bis zum 16. März 2017 den Abstimmungsberechtigten zugestellt sein. Letzter Tag für die Einreichung der Abstimmunterlagen ist Donnerstag, 6. April 2017, 16.00 Uhr. Die Auszählung und Bekanntgabe des vorläufigen Ergebnisses erfolgt am gleichen Tag.

Wie erhalte ich Abstimmungsunterlagen?

Abstimmungsunterlagen konnten Sie bis zum 4. April 2017, 18.00 Uhr beantragt werden.

Welche Unterlagen erhalten die Bürgerinnen und Bürger?

Die abstimmungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger nach Antragstellung folgende Unterlagen:

  • Abstimmungsschein, vergleichbar mit einem Wahlschein, mit dem der Berechtigte erklärt, dass er selbstständig die Abstimmung vorgenommen hat (bei behinderten Personen ist wie bei einer Wahl die Unterstützung durch eine Hilfsperson zulässig).
  • Stimmzettel für die Abstimmung (mit Ja-/Nein-Entscheidung)
  • Einen gelben Stimmbriefumschlag für den Rückversand. Der Versand ist entgeltfrei innerhalb der Bundesrepublik, die Kosten übernimmt die Stadt Olpe!
  • Einen grünen Stimmumschlag, in dem der Stimmzettel verpackt wird.

Die Farbe der Umschläge ist so gewählt worden, um Verwechslungen mit der Landtagswahl zu vermeiden, für die zum Teil zeitgleich bereits Briefwahlunterlagen verschickt werden müssen.

Und wenn ich keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten habe?

Wenn Sie bis zum 16. März 2017 keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten haben, melden Sie sich im Abstimmungsbüro im Foyer des Rathauses, Franziskanerstraße 6, 57462 Olpe oder telefonisch unter der Rufnummer 02761/ 83-1209.

Im Abstimmungsbüro können auch nicht eingegangene Abstimmungsbenachrichtigungen nachgefordert werden oder Personen, die noch keine Unterlagen erhalten haben (z.B. Zuzüge), ihre Unterlagen anfordern.

Zugegangene Abstimmungsunterlagen, die beim Berechtigten verloren gegangen sind, dürfen nicht ersetzt werden!

Wie kann ich mich über das Thema Rathaus Neubau an sich informieren?

Zur Information der Bevölkerung wird ein sogennanntes Abstimmungsheft erstellt, das allen Abstimmungsberechtigten zusammen mit der Abstimmungsbeanachrichtigung übersandt wird. Es enthält eine kurze sachliche Begründung der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens und der im Rat vertretenen Fraktionen sowie eine Stimmempfehlung des Bürgermeisters. Diese Informationen stehen ebenfalls ab Anfang März hier zur Verfügung und werden im Eingangsbereich des Rathauses gedruckt ausliegen.

Wie geht es nach dem Bürgerentscheid weiter?

Der Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn die gestellte Frage von der Mehrheit der gültigen Stimmen mit "Ja" beantwortet worden ist und diese Mehrheit mindestens rund 4.046 Ja-Stimmen beträgt (mindestens 20 Prozent der insgesamt Abstimmungsberechtigten).

Was passiert, wenn der Bürgerentscheid nicht erfolgreich ist?

Dann bleibt es bei dem Beschluss des Rates der Stadt Olpe vom 10.11.2016, das Rathaus nicht zu sanieren und neu zu bauen.

Was passiert, wenn der Bürgerentscheid erfolgreich ist?

Bei einem erfolgreichen Bürgerentscheid ist das bestehende Rathaus zu sanieren und wird nicht abgerissen. Die Fläche steht dann nicht für eine städtebauliche Weiterentwichlung zur Verfügung.