Errichten eines Löschwasserbehälters in Olpe-Neger
Der Brandschutz ist Bestandteil des Baurechts. Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westalen (BauO NRW) regelt in § 14 dazu, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt werden soll und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sein sollen. Zur Brandbekämpfung muss eine ausreichende Wassermenge zur Verfügung stehen.
Die Verpflichtung der Kommunen, eine ausreichende Löschwasserversorgung sicherzustellen, erstreckt sich im Allgemeinen nur auf das ortsübliche Brandrisiko. Als Bemessungskriterium kann die aus der Siedlungsstruktur, der Bauweise und der baulichen Nutzung von Baugebieten resultierende Brandgefahr gelten, wie sie für den Grundschutz im Arbeitsblatt W 405 „Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung“ des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfachs (DVGW) dargestellt ist.
In Wohn-/Dorfgebieten mit überwiegend freistehender Bebauung (bis 3 Vollgeschosse) sieht das vorgenannte Arbeitsblatt demnach für den Bereich von Neger einen Löschwassserbedarf von 48 m³/Stunde, der über einen Zeitraum von 2 Stunden zur Verfügung stehen muss, somit insgesamt rund 100 m³, vor.
Um die ausreichende Löschwasserversorgung in Neger sicherzustellen, soll in diesem Jahr ein neuer städtischer Löschwasserbehälter errichtet werden. Hierzu ist die Installation eines unterirdischen Löschwasserbehälters mit einem Fassungsvermögen von 100 m³ erforderlich.
Ausführung gem. nachfolgender Beschreibung:
- Nutzvolumen 100 m³ (Erhöhung von max. +10 m³ erlaubt)
- Nennweite DN 2500 bis DN 3000
- Gesamtbaulänge bis max. 21,00 m
- Lieferung evtl. 2-teilig (aufgrund beengter und kurvenreicher Zufahrtsstraße)
- Rohrverbindungen und PP-Einbauteile werkseitig verschweißt
- 1 Schweißverbindung evtl. vor Ort verschweißt
- 2 x Endverschluss mit Stirnwand, außenliegende Verstärkungsrippen
- 1 x zentrischer Einstiegsdom DN 1000, bis 300 mm über Rohrscheitel, vorgerichtet zur Aufstockung mit Betonfertigteilen, mit Edelstahlleiter, Breite 300 mm, einschließlich versenkbarer Einstieghilfe aus Edelstahl
- 1 x Saugleitung mit Antiwirbelplatte und Flanschanschluss außen zum Übergang auf die Entnahmestelle
- 1 x Belüftungsstutzen DN 150
- 1 x Überlaufstutzen DN 100
Der zukünftige Standort des Löschwasserbehälters wurde so gewählt, dass die Entnahmestelle mit einem Löschfahrzeug angefahren werden kann, ohne die Durchfahrtsstraße für nachrückende Einheiten zu blockieren.
Baubeginn:
Bauleitung
Die Bauleitung für dieses Bauprojekt hat:
Pläne zur Baumaßnahme
Übersichtsplan Löschwasserbehälter Neger (PDF, 390 kB)
Lageplan Löschwasserbehälter Neger (PDF, 426 kB)
Fertigstellung
Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist bis Ende November 2022 geplant.



