Straßen- und Wegekonzept für die Kreisstadt Olpe 2021

In der Stadtverordnetenversammlung im Februar 2021 wurde das Straßen- und Wegekonzept für die Kreisstadt Olpe nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) des Landes Nordrhein-Westfalen beschlossen. Am 10. Februar 2022 hat der Ausschuss Umwelt, Planen, Bauen die Fortschreibung dieses Konzepts verabschiedet.

Das Straßen- und Wegekonzept gibt eine Übersicht darüber, wann beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen vorgesehen sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden. Zudem umfasst das Dokument die beitragspflichtigen Erschließungsmaßnahmen gemäß Baugesetzbuch (BauGB) und bietet eine grobe Orientierungshilfe über die mögliche Höhe der zu erwartenden Beiträge für die Anliegenden.

Das Konzept beinhaltet dabei keine Vorentscheidungen der politischen Gremien über einzelne Straßenausbaumaßnahmen. Ziel des Straßen- und Wegekonzeptes ist es vielmehr, vorhabenbezogen Transparenz über geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen und beitragspflichtige Straßenausbau- und Erschließungsmaßnahmen zu schaffen.

Thomas Stupperich, Leiter des Tiefbauamts: „Es ist uns wichtig, frühzeitig über potentielle Beiträge im Zuge von Straßenbaumaßnahmen zu informieren. Durch die geplanten Unterhaltungsmaßnahmen kann in der Regel eine verlängerte Straßennutzungsdauer von zehn bis fünfzehn Jahren der öffentlichen Verkehrsanlagen realisiert werden, bevor eine grundlegende Straßenerneuerung notwendig wird. Das jährlich fortgeschriebene Straßen- und Wegekonzept ermöglicht allen Bürgerinnen und Bürgern den Ausblick auf die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung.“

Vor Baubeginn einer jeden Maßnahme werden die Anliegerinnen und Anlieger rechtzeitig und umfassend mit einem Planungsbrief oder zusätzlich in Einzelfällen im Rahmen einer Anliegerversammlung über die Ausbaumaßnahmen informiert. Hier werden im Vorfeld die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten seitens der Verwaltung bekanntgegeben sowie eventuelle Ausbaualternativen zur Diskussion vorgestellt.

Da die Höhe der jeweils zu entrichtenden Beiträge von sehr vielen, zum größten Teil noch nicht bekannten Faktoren bestimmt ist (z. B. Höhe der Baukosten, Art und Maß der baulichen Nutzung von Grundstücken, Bildung von Abrechnungsabschnitten usw.), wurden die Angaben zu der voraussichtlichen Höhe der Beiträge auf Grundlage von Erfahrungswerten aus anderen vergleichbaren baulichen Maßnahmen ermittelt.

Die in der Aufstellung angegebenen Beitragsspannen sind somit lediglich als grobe Orientierungshilfe der betroffenen Grundstückseigentümer:innen geeignet und können aufgrund der bestehenden Ungenauigkeit allenfalls ein Indiz über die möglichen Beitragshöhen darstellen.

 

Das Straßen- und Wegekonzept finden Sie hier :