Garten- und Grünabfälle gehören nicht in den Wald

Die Kreisstadt Olpe und das Regionalforstamt Kurkölnisches Sauerland informieren

In den Wäldern rund um die Kreisstadt Olpe werden jedes Jahr mehrere Tonnen Garten- und Grünabfälle abgeladen. Diese Abfälle sind nicht nur ein sehr unschöner Anblick für alle Spaziergänger und Urlauber in der Landschaft rund um die Kreisstadt, sondern sie stellen auch eine Gefahr für die Natur dar.

Durch den Strauchschnitt oder andere Pflanzenabfälle gelangen fremde Wurzeln, Zwiebeln, Knollen und Samen in den Wald, die sich ausbreiten, die heimischen Pflanzen verdrängen und so dem sensiblen Ökosystem schaden. Durch die Verrottung der Gartenabfälle entsteht eine Überdüngung mit Stickstoff, sodass Pflanzen wie Brennnesseln sich flächenartig ausbreiten können. Andere anspruchsvolle, nützlichere Pflanzen hingegen verschwinden. Insbesondere bei der Ablagerung von Rasenschnitt kann es zu Gärungs- und Fäulnisprozessen kommen, die den Boden schädigen. So gelangt z.B. vermehrt Nitrat in das Grundwasser, was letztlich auch schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen hat.

Oft beginnt ein Anwohner seine Garten- und Grünabfälle illegal in der Umwelt zu entsorgen und es schließen sich immer mehr Nachbarn an, sodass aus der einmaligen Ablagerung eine Gewohnheit wird. Erfahrungsgemäß dauert es dann auch nicht lange, bis der erste Plastikmüll, der erste Bauschutt etc. ebenfalls im Wald abgelagert werden.

 

Abfallrechtlich gesehen gelten auch Garten- und Grünabfälle wie Rasen, Laub, Strauchschnitt, die vom Grundstückseigentümer im Wald entsorgt werden, als Abfall und müssen von der Kommune entsorgt werden. Die Kosten für die Entsorgung aller illegalen Abfälle im Stadtgebiet, die einige wenige Personen verursachen, müssen so von der Allgemeinheit getragen werden.

 

Für die illegale Entsorgung im Wald gibt es keinen Grund. Die Kreisstadt Olpe und das Kompostwerk Olpe bieten vielseitige, kostengünstige Möglichkeiten der Entsorgung von Garten- und Grünabfällen an. Die Bioabfalltonnen stehen in Volumengrößen 80-Liter, 120-Liter und 240-Liter zur Verfügung und können nach Wunsch kombiniert werden. Bei der Bioabfallentsorgung können über das Jahr verteilt 36 Leerungen gemäß dem Abfallkalender in Anspruch genommen werden. Sollte das Volumen der Biotonne einmal nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, Bioabfallsäcke im Bürgerbüro der Kreisstadt Olpe für 3,00 Euro / Stück zu erwerben. Das Kompostwerk Olpe bietet Privatkunden die Möglichkeit, Gartenabfälle je PKW-Ladung für pauschal 2,00 Euro oder je Anhänger-Ladung für pauschal 5,00 Euro anzuliefern.

 

Das Regionalforstamt Kurkölnisches Sauerland wird solchen Umweltvergehen weiterhin auf Grundlage des Landesforstgesetzes mit entsprechenden Bußgeldern entgegenwirken. Das Landesforstgesetz sieht für solche Ablagerungen einen Bußgeldrahmen bis zu 25.000 Euro vor.

01.10.2016