Unfälle an der Polleranlage in der Frankfurter Straße
Dazu teilt die Kreisstadt Olpe folgendes mit:
Grundsätzlich ist das Befahren der Frankfurter Straße und der Kölner Straße in der Zeit von 19.00 h – 5.00 h verboten.
Dies wird durch Verkehrszeichen mit Zeitangabe angezeigt. Das gilt auch, wenn die Polleranlage außer Betrieb ist. Anwohner und Taxiunternehmen besitzen Ausnahmen und dürfen die genannten Straße abschnittsweis befahren. Sie sind im Besitz einer Magnetkarte zum Absenken der Poller. Die Polleranlage schließt nach jedem Fahrzeug. Ein nachfolgendes Fahrzeug ohne Ausnahmegenehmigung wird auf die Poller auffahren. Die Autofahrer werden daher gebeten, die nächtliche Verkehrsregelung in der Innenstadt zu beachten. Parkflächen stehen außerhalb der Kernstadt ausreichend zur Verfügung.



