Bauvoranfrage / Vorbescheid
Dem schriftlichen Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides sind die Bauvorlagen beizufügen, die für die Prüfung/Beurteilung und Beantwortung Ihrer Fragen erforderlich sind.
Dem Antrag sind beizufügen:
- Auszug aus der Liegenschaftskarte
- Lageplan im Maßstab 1:500 mit Darstellung des Bauvorhabens und der Umgebungsbebauung
- Antragsvordruck
- Genaue Fragestellung
- Weitere Bauvorlagen
- Je nach Bauvorhaben bzw. Fragestellung können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018
Für das einfache Baugenehmigungsverfahren sind folgende Unterlagen einzureichen:
Bauantragsformular
- Gültig ist nur der vorgeschriebene Vordruck, den Sie auf der Homepage des Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen finden. Ist zum Beispiel eine Gesellschaft oder Firma Antragstellerin, müssen Sie immer eine natürliche Person mit vollem Namen als Vertreterin oder Vertreter angeben. Bitte geben Sie immer die vollständige Bezeichnung des Bauvorhabens an. Das Antragsformular muss von der antragstellenden oder bevollmächtigten Person unterzeichnet sein, außerdem von der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser. Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt sein!
Lageplan
- Dem Lageplan kommt sowohl bei der Beurteilung des Bauantrages als auch für die spätere Rechtssicherheit der Baugenehmigung eine bedeutende Rolle zu. Er stellt eine eigenständige Bauvorlage und die Gesamtzusammenhänge des Bauvorhabens dar. Es gibt Angaben, die oft in Bauzeichnungen bereits enthalten sind, die aber dennoch auch im Lageplan Pflicht sind.
Liegenschaftskarte oder Auszug aus dem Liegenschaftskataster
- Die Liegenschaftskarte, auch "Auszug aus dem Liegenschaftskataster" oder früher "Flurkarte", brauchen wir, wenn Sie keinen amtlichen Lageplan vorlegen. Ein Lageplan ist amtlich, wenn er von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖBVI) erstellt wurde. Die Flurkarte darf nicht älter als sechs Monate sein. Sie erhalten diese beim Kreis Olpe, Fachdienst Liegenschaftskataster und Geoinformation.
Der amtliche Lageplan ist zwingend erforderlich wenn es beantragt wird oder
- es sich bei den Außengrenzen des Baugrundstücks nicht um festgestellte Grenzen im Sinne des Vermessungs- und Katastergesetzes vom 1. März 2005 (GV. NRW. S. 174) in der jeweils geltenden Fassung handelt,
- die Grenzen des Baugrundstücks und die vorhandenen baulichen Anlagen auf dem Baugrundstück und den angrenzenden Grundstücken so vermessen sind, dass für die Grenzpunkte Koordinaten in einem einheitlichen System nicht ermittelt werden können, oder
- auf dem Baugrundstück oder von angrenzenden Grundstücken her Grenzüberbauungen vorliegen,
- eine Baulast im Sinne von § 18 auf dem Baugrundstück oder eine das Baugrundstück betreffende Baulast auf den angrenzenden Grundstücken ruht.
Bauzeichnungen
- Bitte reichen Sie Grundrisse aller Geschosse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:100 ein. Weitere Angaben können je nach Vorhaben notwendig sein, ebenso Bestandspläne, wenn Sie zum Beispiel die Erweiterung vorhandener Gebäude planen. Bitte achten Sie unbedingt auf Übereinstimmung der Bauzeichnungen mit dem Lageplan.
Insbesondere müssen die Maße sowie alle Höhenangaben üNN der geplanten baulichen Anlagen, als auch die Höhenlage üNN des geplanten und vorhandenen Geländes bis zu den Grundstücksgrenzen dargestellt sein.
Baubeschreibungsformular
- Gültig ist nur der vorgeschriebene Vordruck "Baubeschreibung", den Sie hier finden. Benötigen Sie mehr Platz, können Sie aber gerne ein Beiblatt oder mehrere als Anlage beifügen, das dann ebenfalls von der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein muss.
Rechnerische Nachweise
Hierzu zählen unter anderem:
- Berechnung der Wohn- und Nutzfläche
- Berechnung der Geschossigkeit
- Berechnung des umbauten Raumes nach DIN 277
- Berechnung der voraussichtlichen Herstellungskosten.
- Nachweis der Gebäudeklasse
- Nachweis über die Einhaltung des Bebauungsplans (z. B. GRZ, GFZ, …)
- u.v.m.
Stellplatzberechnung/Stellplatznachweis
- In jedem Fall müssen Sie eine Aussage zur Stellplatzsituation auf dem Grundstück treffen. Für fast alle Anträge ist eine Stellplatzberechnung erforderlich. Je nach Bauvorhaben müssen Stellplätze für Fahrzeuge, insbesondere für Personenkraftwagen (Pkw) und Fahrräder, auf dem Grundstück bereitgestellt und im Lageplan eingezeichnet werden.
Maßgeblich zur Berechnung der notwendigen Stellplätze ist die Stellplatzsatzung der Kreisstadt Olpe
Statistikbogen
- Den Erhebungsbogen für die Baustatistik erhalten Sie über den Server des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg.
Weitere Bauvorlagen
- Je nach Bauvorhaben können weitere Unterlagen erforderlich sein z.B.:
Brandschutzkonzept, Betriebsbeschreibung (gewerbliche Anlage, land- und forstwirtschaftliche Anlage), bei land- und forstwirtschaftliche Anlage die Einverständniserklärung für die LWK, Antrag auf Abweichung usw.
Als kleine Unterstützung ob Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammengestellt haben kann, Ihnen die hier zum Download bereit gestellte Checkliste helfen:
Checkliste_Bauantrag (DOCX, 21 kB)
Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW 2018 (Großer Sonderbau)
Bei Anträgen für Gebäude als große Sonderbauten benötigen Sie immer eine Entwurfsverfasserin oder einen Entwurfsverfasser mit Bauvorlageberechtigung. Dies sind Architektinnen und Architekten, die in der Architektenliste der Architektenkammer NRW gelistet sind und vereinzelt Ingenieurinnen und Ingenieure, wenn diese eine Bauvorlagenberechtigung besitzen.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Bauantragsformular
Gültig ist nur der vorgeschriebene Vordruck den Sie auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen finden. Ist zum Beispiel eine Gesellschaft oder Firma Antragstellerin, müssen Sie immer eine natürliche Person mit vollem Namen als Vertreterin oder Vertreter angeben. Bitte geben Sie immer die vollständige Bezeichnung des Bauvorhabens an. Das Antragsformular muss von der antragstellenden oder bevollmächtigten Person unterzeichnet sein, außerdem von der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser. Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt sein! - Lageplan
Dem Lageplan kommt sowohl bei der Beurteilung des Bauantrages als auch für die spätere Rechtssicherheit der Baugenehmigung eine bedeutende Rolle zu. Er stellt eine eigenständige Bauvorlage und die Gesamtzusammenhänge des Bauvorhabens dar. Es gibt Angaben, die oft in Bauzeichnungen bereits enthalten sind, die aber dennoch auch im Lageplan Pflicht sind. - Liegenschaftskarte oder Auszug aus dem Liegenschaftskataster
Die Liegenschaftskarte, auch "Auszug aus dem Liegenschaftskataster" oder früher "Flurkarte" genannt, brauchen wir, wenn Sie keinen amtlichen Lageplan vorlegen. Ein Lageplan ist amtlich, wenn er von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖBVI) erstellt wurde. Die Flurkarte darf nicht älter als sechs Monate sein. Sie erhalten diese beim Kreis Olpe, Fachdienst Liegenschaftskataster und Geoinformation. - Bauzeichnungen
Bitte reichen Sie Grundrisse aller Geschosse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:100 ein. Weitere Angaben können je nach Vorhaben notwendig sein, ebenso Bestandspläne, wenn Sie zum Beispiel die Erweiterung vorhandener Gebäude planen. Bitte achten Sie unbedingt auf Übereinstimmung der Bauzeichnungen mit dem Lageplan. - Brandschutzkonzept
Das Brandschutzkonzept ist eine Gesamtbetrachtung des baulichen und abwehrenden Brandschutzes. Sie müssen es bereits mit dem Bauantrag in dreifacher Ausfertigung einreichen. Fehlt das Konzept oder die Unterschrift der Entwurfsverfasserin oder des Entwurfsverfassers auf dem Konzept, so müssen wir den kompletten Bauantrag zurückgeben. - Baubeschreibungsformular
Auch hier gilt nur der vorgeschriebene Vordruck den Sie auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen finden. Benötigen Sie mehr Platz, können Sie aber gerne ein Beiblatt oder mehrere als Anlage beifügen, das dann ebenfalls von der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein muss. - Rechnerische Nachweise
Hierzu zählen unter anderem die Berechnung der Wohn- und Nutzfläche, der Geschosse und, je nach Fall, außerdem des umbauten Raumes nach DIN 277 und/oder der voraussichtlichen Herstellungskosten. - Stellplatzberechnung/Stellplatznachweis
In jedem Fall müssen Sie eine Aussage zur Stellplatzsituation auf dem Grundstück treffen. Für fast alle Anträge ist eine Stellplatzberechnung erforderlich. Je nach Bauvorhaben müssen Stellplätze für Fahrzeuge, insbesondere für Personenkraftwagen (Pkw) und Fahrräder, auf dem Grundstück bereitgestellt und im Lageplan eingezeichnet werden. - Statistikbogen
Den Erhebungsbogen für die Baustatistik erhalten Sie über den Server des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg. - Bauvorlageberechtigung
Die Bauvorlagen für Gebäude als große Sonderbauten müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser mit Bauvorlageberechtigung erstellt werden. Der Nachweis der Berechtigung kann beispielsweise durch Kammerstempel, Angabe der Mitgliedsnummer oder Kopie der Mitgliedsurkunde erbracht werden. - Weitere Bauvorlagen
Je nach Bauvorhaben können weitere Unterlagen erforderlich sein z.B.:
Betriebsbeschreibung (gewerbliche Anlage, land- und forstwirtschaftliche Anlage), bei land- und forstwirtschaftliche Anlage die Einverständniserklärung für die LWK, Antrag auf Abweichung usw.
Als kleine Unterstützung ob Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammengestellt haben kann, Ihnen die hier zum Download bereit gestellte Checkliste helfen:
Checkliste_Bauantrag (DOCX, 21 kB)
Genehmigungsfreistellung § 63 BauO NRW 2018
Bestimmte Bauvorhaben können im sogenannten Freistellungsverfahren behandelt werden.
Unter die Genehmigungsfreistellung fallen:
- Wohngebäude der Gebäudeklassen 1-3
- die zu den Wohngebäuden gehörenden Nebengebäude/Nebenanlagen
- die den Wohngebäuden dienenden Garagen und überdachte Stellplätze
Folgende Voraussetzungen für das Freistellungsverfahren müssen erfüllt sein:
- Das Vorhaben muss sich im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes befinden.
- Die Festsetzungen des Bebauungsplanes müssen eingehalten werden.
- Das Bauvorhaben bedarf keiner Abweichung, Ausnahme oder Befreiung
- Die Erschließung muss gesichert sein.
- Die Gemeinde erklärt nicht innerhalb von einem Monat nach Eingang der Bauvorlagen, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
- Das Vorhaben muss allen anderen öffentlichen Vorschriften entsprechen, insbesondere der Bauordnung Nordrhein Westfalen (BauO NW).
Für die Genehmigungsfreistellung sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Bauantragsformular
Gültig ist nur der vorgeschriebene Vordruck, den Sie auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen finden. Ist zum Beispiel eine Gesellschaft oder Firma Antragstellerin, müssen Sie immer eine natürliche Person mit vollem Namen als Vertreterin oder Vertreter angeben. Bitte geben Sie immer die vollständige Bezeichnung des Bauvorhabens an. Das Antragsformular muss von der antragstellenden oder bevollmächtigten Person unterzeichnet sein, außerdem von der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser. Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt sein! - Lageplan
Dem Lageplan kommt sowohl bei der Beurteilung des Bauantrages als auch für die spätere Rechtssicherheit der Baugenehmigung eine bedeutende Rolle zu. Er stellt eine eigenständige Bauvorlage und die Gesamtzusammenhänge des Bauvorhabens dar. Es gibt Angaben, die oft in Bauzeichnungen bereits enthalten sind, die aber dennoch auch im Lageplan Pflicht sind. - Liegenschaftskarte oder Auszug aus dem Liegenschaftskataster
Die Liegenschaftskarte, auch "Auszug aus dem Liegenschaftskataster" oder früher "Flurkarte", brauchen wir, wenn Sie keinen amtlichen Lageplan vorlegen. Ein Lageplan ist amtlich, wenn er von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖBVI) erstellt wurde. Die Flurkarte darf nicht älter als sechs Monate sein. Sie erhalten diese beim Kreis Olpe, Fachdienst Liegenschaftskataster und Geoinformation. - Bauzeichnungen
Bitte reichen Sie Grundrisse aller Geschosse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:100 ein. Weitere Angaben können je nach Vorhaben notwendig sein, ebenso Bestandspläne, wenn Sie zum Beispiel die Erweiterung vorhandener Gebäude planen. Bitte achten Sie unbedingt auf Übereinstimmung der Bauzeichnungen mit dem Lageplan. - Rechnerische Nachweise
Hierzu zählen unter anderem die Berechnung der Wohn- und Nutzfläche, der Geschosse und, je nach Fall, außerdem des umbauten Raumes nach DIN 277 und/oder der voraussichtlichen Herstellungskosten. - Weitere Bauvorlagen
Je nach Bauvorhaben können weitere Unterlagen erforderlich sein z.B.: Brandschutzkonzept, Betriebsbeschreibung (gewerbliche Anlage, land- und forstwirtschaftliche Anlage), Antrag auf Abweichung usw.
Nutzungsänderung
Für eine Nutzungsänderung brauchen Sie immer eine Baugenehmigung, auch wenn damit keine baulichen Änderungen in Verbindung stehen. Der Begriff Nutzungsänderung ist schon erfüllt, wenn das Objekt nicht zum gleichen Zweck genutzt wird wie vorher. Der Vergleich wird dabei immer nur mit der zuletzt genehmigten Nutzung angestellt. Können Sie für diese letzte Nutzung keine Baugenehmigung nachweisen, müssen Sie ebenfalls einen Antrag stellen. Letztlich gilt das auch, wenn Räumlichkeiten zwei Jahre oder länger gar nicht oder anders als zuletzt genehmigt genutzt wurden.
Nutzungsänderungen sind zum Beispiel:
- einen ungenutzten Dachraum in Wohnraum umwandeln
- eine Wohnung als Ferienwohnung nutzen
- einen Lebensmittelladen zur Gaststätte machen
- einen Schuhladen in ein Büro ändern und so weiter
Den Antrag müssen Sie schriftlich mit allen erforderlichen Unterlagen, den Bauvorlagen, bei uns einreichen.
Folgende Unterlagen sind zu jedem Antrag einzureichen:
- Bauantragsformular
Gültig ist nur der vorgeschriebene Vordruck, den Sie auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen finden. Ist zum Beispiel eine Gesellschaft oder Firma Antragstellerin, müssen Sie immer eine natürliche Person mit vollem Namen als Vertreterin oder Vertreter angeben. Bitte geben Sie immer die vollständige Bezeichnung des Bauvorhabens an. Das Antragsformular muss von der antragstellenden oder bevollmächtigten Person unterzeichnet sein, außerdem von der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser. Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt sein! - Lageplan
Dem Lageplan kommt sowohl bei der Beurteilung des Bauantrages als auch für die spätere Rechtssicherheit der Baugenehmigung eine bedeutende Rolle zu. Er stellt eine eigenständige Bauvorlage und die Gesamtzusammenhänge des Bauvorhabens dar. Es gibt Angaben, die oft in Bauzeichnungen bereits enthalten sind, die aber dennoch auch im Lageplan Pflicht sind. - Liegenschaftskarte oder Auszug aus dem Liegenschaftskataster
Die Liegenschaftskarte, auch "Auszug aus dem Liegenschaftskataster" oder früher "Flurkarte", brauchen wir, wenn Sie keinen amtlichen Lageplan vorlegen. Ein Lageplan ist amtlich, wenn er von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖBVI) erstellt wurde. Die Flurkarte darf nicht älter als sechs Monate sein. Sie erhalten diese beim Kreis Olpe, Fachdienst Liegenschaftskataster und Geoinformation. - Bauzeichnungen
Bitte reichen Sie Grundrisse aller Geschosse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:100 ein. Weitere Angaben können je nach Vorhaben notwendig sein, ebenso Bestandspläne, wenn Sie zum Beispiel die Erweiterung vorhandener Gebäude planen. Bitte achten Sie unbedingt auf Übereinstimmung der Bauzeichnungen mit dem Lageplan. - Baubeschreibungsformular
Gültig ist nur der vorgeschriebene Vordruck "Baubeschreibung", den Sie auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen finden. Benötigen Sie mehr Platz, können Sie aber gerne ein Beiblatt oder mehrere als Anlage beifügen, das dann ebenfalls von der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein muss. - Rechnerische Nachweise
Hierzu zählen unter anderem die Berechnung der Wohn- und Nutzfläche, der Geschosse und, je nach Fall, außerdem des umbauten Raumes nach DIN 277 und/oder der voraussichtlichen Herstellungskosten. - Stellplatzberechnung/Stellplatznachweis
In jedem Fall müssen Sie eine Aussage zur Stellplatzsituation auf dem Grundstück treffen. Für fast alle Anträge ist eine Stellplatzberechnung erforderlich. Je nach Bauvorhaben müssen Stellplätze für Fahrzeuge, insbesondere für Personenkraftwagen (Pkw) und Fahrräder, auf dem Grundstück bereitgestellt und im Lageplan eingezeichnet werden. - Statistikbogen
Den Erhebungsbogen für die Baustatistik erhalten Sie über den Server des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg. - Weitere Bauvorlagen
Je nach Bauvorhaben können weitere Unterlagen erforderlich sein z.B.: Brandschutzkonzept, Betriebsbeschreibung (gewerbliche Anlage, land- und forstwirtschaftliche Anlage), Antrag auf Abweichung usw.
Werbeanlagen
Dem Bauantrag für die Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung von Werbeanlagen sind beizufügen:
- Bauantragsformular
Gültig ist nur der vorgeschriebene Vordruck für Werbeanlage, den Sie auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen finden. Ist zum Beispiel eine Gesellschaft oder Firma Antragstellerin, müssen Sie immer eine natürliche Person mit vollem Namen als Vertreterin oder Vertreter angeben. Bitte geben Sie immer die vollständige Bezeichnung des Bauvorhabens an. Das Antragsformular muss von der antragstellenden oder bevollmächtigten Person unterzeichnet sein, außerdem von der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser. Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt sein! - Lageplan
Dem Lageplan kommt sowohl bei der Beurteilung des Bauantrages als auch für die spätere Rechtssicherheit der Baugenehmigung eine bedeutende Rolle zu. Er stellt eine eigenständige Bauvorlage und die Gesamtzusammenhänge des Bauvorhabens dar. Es gibt Angaben, die oft in Bauzeichnungen bereits enthalten sind, die aber dennoch auch im Lageplan Pflicht sind. - Liegenschaftskarte oder Auszug aus dem Liegenschaftskataster
Die Liegenschaftskarte, auch "Auszug aus dem Liegenschaftskataster" oder früher "Flurkarte", brauchen wir, wenn Sie keinen amtlichen Lageplan vorlegen. Ein Lageplan ist amtlich, wenn er von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖBVI) erstellt wurde. Die Flurkarte darf nicht älter als sechs Monate sein. Sie erhalten diese beim Kreis Olpe, Fachdienst Liegenschaftskataster und Geoinformation. - Baubeschreibungsformular
Gültig ist nur der vorgeschriebene Vordruck "Baubeschreibung", den Sie auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen finden. Benötigen Sie mehr Platz, können Sie aber gerne ein Beiblatt oder mehrere als Anlage beifügen, das dann ebenfalls von der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein muss. - Zeichnung und Beschreibung der Werbeanlage
Die Zeichnung, für ist ein Maßstab nicht kleiner als 1:50 zu verwenden ist, muss die Darstellung der geplanten Werbeanlage, ihre Maße, auch bezogen auf den Anbringungsort, sowie die Farben mit Angabe der Nummer und Hilfsbezeichnung aus dem RAL-Farbregister enthalten. - Farbiges Foto oder eine farbige Fotomontage
Auf einem farbigen Foto oder einer farbigen Fotomontage sind wiederzugeben: Die Darstellung der geplanten Werbeanlage in Verbindung mit der baulichen Anlage, von der oder in deren Nähe sind aufgestellt oder errichtet oder an der sie angebracht werden soll, die Darstellung der vorhandenen Werbeanlage auf dem Grundstück und den angrenzenden Grundstücken, die Darstellung und Bezeichnung der Werbeanlagen, die beseitigt werden soll. - Angaben über die veranschlagten Herstellungskosten
- Weitere Bauvorlagen
Je nach Bauvorhaben können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Anzeige der Beseitigung von Anlagen
Der Anzeige der Beseitigung von Anlagen sind beizufügen:
- Gültig ist nur der vorgeschriebene Vordruck, den Sie auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen finden. Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt sein!
- ein Auszug aus der Flurkarte mit Darstellung der Lage des Beseitigungsvorhabens und
- in bestimmten Fällen ist die Bestätigung einer qualifizierten Tragwerksplanerin oder eines qualifizierten Tragwerkplaners über die Standsicherheit des Gebäudes oder der Gebäude, an die das zu beseitigende Gebäude gebaut ist.
Verfahrensfreie Bauvorhaben
Nach der novellierten Bauordnung sind insbesondere von einer Baugenehmigung freigestellt:
- Gebäude bis zu 75 m³ (bisher 30 m³) Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten oder Feuerstätten und die hinsichtlich genehmigungsfreigestellter Vorhaben weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen. Dies gilt nicht im baulichen Außenbereich. Sind diese Gebäude >30m³ müssen sie den erforderlichen Grenzabstand zu den Nachbargrundstücken einhalten.
- Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 30 m², außer im Außenbereich.
- Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 4,50 m.
- Balkonverglasungen sowie Balkonüberdachungen bis 30 m² Grundfläche.
- Wintergärten bis 30 m² Brutto-Grundfläche bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 mit einem Mindestabstand von 3 m zur Nachbargrenze.
- Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen, ausgenommen bei Hochhäusern, sowie die damit verbundene Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestalt des Gebäudes.
- gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze bis zu 9 m.
- Freischankflächen bis zu 40 m² einschließlich einer damit verbundenen Nutzungsänderung einer Gaststätte oder einer Verkaufsstelle des Lebensmittelhandwerks.
- ortsveränderliche und fahrbereit aufgestellte Anlagen zur Haltung von Geflügel, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb zur Aufstallung von maximal 800 Hühnern dienen, sofern die Anlage maximal vier Wochen an einem Standort verbleibt und frühestens nach acht Wochen wieder auf diesen umgesetzt wird.
Die Aufzählung ist nicht abschließend und beschränkt sich auf wesentliche Neuerungen seit Januar 01.01.2019.
Hinweis: Bei genehmigungsfreigestellten Vorhaben ist die Bauherrschaft vollumfänglich für die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften verantwortlich! Dazu zählen unter anderem die Einhaltung der Festsetzungen eines Bebauungsplanes, Gestaltungsvorschriften, Wasserrecht (etwa der erforderliche Abstand zu einem Bachlauf) und des Naturschutzrechts.
Bei Ausführung der Vorhaben im Grenzbereich zu Nachbargrundstücken, das sind die Bereiche mit weniger als 3,00m bis 0,00m Grenzabstand, sind die Vorgaben der Abstandflächenvorschriften zu beachten. So dürfen Grenzbebauungen durch Garagen und Carports insgesamt 15,00m nicht überschreiten. Zu einer Nachbargrenze nicht mehr als 9,00m. Die mittlere Wandhöhe der Gebäude darf 3,00m nicht überschreiten.
Diese Aufzählung stellt nur einige, wesentliche Anforderungen dar.
Informieren Sie sich rechtzeitig vor der Umsetzung Ihres Vorhabens bei einer Architektin oder einem Architekten, oder bei einer bauvorlageberechtigten Bauingenieurin oder einem Bauingenieur.
Der digitale Bauantrag
Seit 2020 besteht außerdem für Bauherrn wie auch Entwurfsverfasser die Möglichkeit über unsere Homepage www.olpe.de bzw. den folgenden Link: Serviceportal (kommunale.it) unter der Kachel „Bauen und Verkehr“ und dann der Kachel „Bauantrag stellen“ online Bauanträge zu stellen und alle dazugehörigen Unterlagen hochzuladen bzw. einzureichen.



