Geänderte Parkzeitregelung im Parkhaus Winterbergstraße/Schützenstraße
Ab 01.09.2016 ändern sich die Parkvorschriften für das Parkhaus Winterbergstraße/Schützenstraße.
Von montags - freitags darf im Parkhaus Winterbergstraße/Schützenstraße in der Zeit von 09.00 - 18.00 Uhr befristet 2 Stunden geparkt werden.
Samstags gilt die Regelung befristet für 2 Stunden von 09.00 - 14.00 Uhr.
Die Parkscheibe muss entsprechend ausgelegt werden.
Mit dieser Maßnahme soll die Parkzeit der allgemein geltenden Parkzeit im Bereich der Winterbergstraße angepasst werden und zusätzliche Parkflächen für Handel- und Dienstleistungsbetriebe sowie der neuen Arztpraxis zur Verfügung gestellt werden.



