Straßenausbau "In der Stubicke" in Olpe

Die Straße „In der Stubicke“ besteht seit vielen Jahren in dem Bereich von der Abzweigung „Untere Stubicke“ bis zum südlich gelegenen Ausbauende und weist lediglich einen provisorischen Ausbauzustand auf. Sie verläuft zunächst bis zu den Hausgrundstücken „In der Stubicke 4/In der Stubicke 4a“ auf einer städtischen Grundstücksfläche und befindet ab dort bis zum Ausbauende auf einem Privatgrundstück.
 
Im Zusammenhang mit dem Bau des neuen Forstamtes am südöstlichen Ende der Straße „In der Stubicke“ soll eine geordnete Erschließung der anliegenden Grundstücke erfolgen. So ist beabsichtigt, die verkehrsmäßige Erreichbarkeit der Grundstücke über eine insgesamt  öffentliche  Verkehrsfläche  sicherzustellen. 
 
Darüber hinaus ist vorgesehen, die Straße in dem vorgenannten Bereich qualifiziert auszubauen. Die Straße soll deshalb in der nachfolgend dargestellten Bauausführung und dem vorliegenden Ausbauplan hergestellt werden:

 

Fahrbahn: Herstellung der Straße „In der Stubicke“ in Asphaltbauweise auf einer  Länge  von  insgesamt  ca.  215,00  m.  Die  Breite  beträgt  einschließlich  Regenrinnen  ca. 5,00 m. Am  Ende  wird  die  Straße für einen Wendeplatz mit einer Länge von ca. 30,00 m und einer Breite von ca. 16,50 m entsprechend aufgeweitet. 
Gehweg: Herstellung  eines  Gehweges  auf  der  westlichen  Seite  der  Straße „In der Stubicke“ auf einer Länge von insgesamt ca. 215,00 m und einer Breite von ca. 1,50 m in Pflasterbauweise;
Schrammbord: Herstellung eines einseitigen Schrammbordes  mit einer Breite von ca. 0,50 m entlang der östlichen Straßenseite und einer Breite von ca.  1,00  im  östlichen  und  südlichen  Bereich des Wendehammers als wassergebundene Decke
Bordsteinanlage: Bordsteine als Tief-, Rund- und Hochbordsteine zwischen Fahrbahn und Gehweg bzw. Schrammbord
Entwässerung: Herstellung  der  notwendigen  Straßeneinläufe.  Die  Entwässerung erfolgt in den noch herzustellenden Regenwasserkanal
Beleuchtung: DIN-gerechte Errichtung der Beleuchtung

Die  vorhandene,  wirtschaftswegemäßig  erstellte  Straße  weist  nur  einen  geringen  Ausbaustandard auf. Deshalb können einzelne Bestandteile des auszubauenden Straßenteilstücks nicht mehr verwendet werden. Aus diesem Grund ist ein Komplettausbau erforderlich, der aus einem ungebundenen Oberbau (Frostschutzschicht) sowie einem bituminösen Oberbau (Trag-, Binder- und Deckschicht) besteht.

Mit der Fertigstellung der Baumaßnahme ist bis Ende Juni 2016 zu rechnen.