Zahlungsverkehr / Finanzbuchhaltung
SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung)
Durch die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates (Einzugsermächtigung) können Sie auf einfachem Weg Ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Kreisstadt Olpe begleichen. Die Abbuchung erfolgt zu der auf Ihrem Bescheid angegebenen Fälligkeit. Alle Veränderungen (Minderungen, Erhöhungen) finden automatisch Berücksichtigung.
Das erteilte SEPA-Lastschriftmandat kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden.
Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats (PDF, 544 kB)
Mahnung
Sind Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig nachgekommen und haben eine Mahnung bekommen? Wenn Sie Fragen zu Ihrer Mahnung haben, kontaktieren Sie uns:
Um zukünftig Mahnungen zu vermeiden, haben Sie die Möglichkeit, uns ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) zu erteilen.
Vollstreckung
Für die Aufgaben der Vollstreckung wurde gemeinsam mit der Stadt Attendorn und dem Kreis Olpe eine gemeinsame Vollstreckungsstelle eingerichtet. Der Sitz ist im Kreishaus Olpe.
Wenn die Forderung bis zur Fälligkeit nicht gezahlt wurde, erfolgt zunächst eine schriftliche Mahnung mit Mahngebühren durch die Kreisstadt Olpe. Sofern weiterhin keine Zahlung geleistet wird, beginnen kostenpflichtige Vollstreckungsmaßnahmen (z.B. Gehalts- oder Kontenpfändungen) durch die Zentrale Vollstreckungsstelle des Kreises Olpe. Bei Zahlungsschwierigkeiten setzen Sie sich rechtzeitig mit der Zentralen Vollstreckungsstelle in Verbindung.
Bareinzahlungen
Wenn Sie Ihre Zahlungsverpflichtung in bar begleichen möchten, haben Sie die Möglichkeit dies bei uns in Zimmer 201 oder 203 auf der 2. Etage des Rathauses zu tun.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur Barzahlungen bis zu einer Höhe von 200,00 Euro entgegennehmen können.
E-Rechnungen
Nach dem Wachstumschancengesetz ist die Kreisstadt Olpe ab dem 01.01.2025 verpflichtet, sogenannte E-Rechnungen empfangen zu können.
Bei einer elektronischen Rechnung im Sinne dieses Gesetztes handelt es sich um eine Rechnung im XML-Format nach dem europäischen Standard „X-Rechnung“. Eine Rechnung im PDF-Format, welche bspw. per E-Mail versandt wurde, stellt in diesem Sinne keine E-Rechnung dar.
Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 der Verordnung zur Ausgestaltung des elektronischen Rechnungsverkehrs nach § 7a des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen (E-Rechnungsverordnung NRW) ist für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen an Behörden des Landes das Vergabeportal des Landes Nordrhein-Westfalen zu nutzen.
Die Zusendung der elektronischen Rechnungen ist unter anderem über die E-Rechnungs-Webfunktion auf vergabe.nrw.de oder als Direktversand per Mail an eingang@erechnung.nrw möglich. Für die Nutzung der E-Rechnungs-Webfunktionen ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
In jeder Rechnung muss unabhängig vom Übertragungsweg die Leitweg-ID des Rechnungsempfängers angegeben sein.
Die Leitweg-ID der Kreisstadt Olpe ist folgende: 059660024024-31001-50
Eine Liste der Leitweg-IDs finden Sie unter: LeitwegID_Liste_NRW_2024-09-30.xlsx .
Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 der E-Rechnungsverordnung NRW sind wir verpflichtet, grundsätzlich den Datenaustauschstandard X-Rechnung zu verwenden. Eine ZUGFeRD-Rechnung wird nur angenommen und verarbeitet, sofern sie dem Profil X-Rechnung des aktuellsten ZUGFeRD-Standards entspricht.
Weitere Hinweise finden Sie hier.




