Gesetzliche Grundlage der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz (GrStG). Auf den von der Finanzbehörde festgestellten Grundsteuerwert wird nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrages ein von der Gemeinde festgelegter Hebesatz angewendet.

Man unterscheidet zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B. Die Grundsteuer A wird auf Grundstücke der Landwirtschaft und die Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben. Seit dem 01.01.2025 erfolgt in Olpe bei der Grundsteuer B eine weitere Differenzierung in Grundsteuer B1 für Wohngrundstücke und B2 für Nicht-Wohngrundstücke.

Die Festlegung der Grundsteuerhebesätze erfolgte durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.

Die Grundsteuerhebesätze betragen für 2025 für die Kreisstadt Olpe

  • Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) 130%
  • Grundsteuer B1 Wohngrundstücke 512%
  • Grundsteuer B2 Nicht-Wohngrundstücke 995%

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