Notbremse gilt auch im Kreis Olpe
Der Kreis Olpe hat darüber informiert, dass ab dem morgigen Samstag, dem 24.04.2021, aufgrund der Regelungen des neuen Infektionsschutzgesetzes in Verbindung mit einer vom Land NRW erlassenen Allgemeinverfügung auch im Kreis Olpe die Regelungen der sogenannten Notbremse gelten.
Auf der Basis des derzeitigen Inzidenzwertes gilt damit eine Schließung des Einzelhandels mit Ausnahme der notwendigsten Versorgung im Sinne des Gesetzes. Ebenso sind damit bestehende Angebote in Form von Click&Meet mit einem Negativtest nicht mehr möglich. Die Schulen gehen ab Montag in den Distanzunterricht. Alle ab dem 24.04.2021 geltenden Regelungen finden Sie hier.



