Die Urnengemeinschaftsgrabanlage Regenbogen ist eine etwa 25 m² große Grabanlage für 40 Grabstätten Diese Grabanlage wird durch die Gärtnerei Hochstein als Vertragspartner der Kreisstadt Olpe gärtnerisch gestaltet und gepflegt. Sie bietet den Angehörigen einen würdevollen Platz zur Trauerbewältigung, ohne dass diese sich selbst um die Grabpflege kümmern müssen.

Neben einer Dauer und Wechselbepflanzung befinden sich auf dem Grabfeld drei Naturstelen zum Anbringen der Namensschilder sowie zwei Metallschalen zum Ablegen von Blüten und Kerzen.

Bei den Urnengrabstätten handelt es sich um Reihengräber mit einer Nutzungszeit von 20 Jahren, die im Bestattungsfall der Reihe nachvergeben werden. Eine Reservierungvon Grabstätten zm Beispiel für Ehepaare ist nicht möglich.

Bei dieser Art der Urnenbeisetzung werden neben den zu entrichteten Friedhofsgebühren nach der Gebührensatzung der Kreisstadt Olpe weitere Gebühren für den Abschluss eines Dauergrabpflege-Vertrages fällig. Als Komplettleistung werden in dem Pflegevertrag die Grundgestaltung der Anlage, die anteiligen Grabmalkosten mit Beschriftung, die gärtnerische Pflege und Bepflanzung sowie die Erneuerung bzw. Überholung der Anlage über die gesamte Nutzungszeit von 20 Jahren abgesichert.

Die Anlage wird bis zum Ablauf der letzten Nutzungszeit, also 20 Jahre nach der letzten Beisetzung, gepflegt. Die daraus resultierenden Kosten für die Grabpflege und aller damit verbundenden Leistungen für die Dauer der Nutzungszeit belaufen sich auf etwa 2.100 Euro, was jährlichen Pflegekosten von 100 bis 110 Euro entspricht. Zusätzliche Kosten von je 18 Euro je Buchstaben fallen für die Bronzeinschrift (Namensschild) an.

Das Geld für die Dauergrabpflege, das bei Abschluss des Vertrages fällig ist, wird von der Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe mbH mit Sitz in Dortmund treuhänderisch verwaltet. Dazu gehört neben der Verwaltung der Verträge und der jährlichen Bezahlung der Gärtnerei Hochstein auch deren Überprüfung, so dass in regelmäßigen Abständen die ausgeführten Arbeiten besichtigt und geprüft werden. Zudem kann die Gesellschaft für Dauergrabpflege die Grabpflege an einen anderen Betrieb übertragen, falls die vertragsgemäße Ausführung nicht mehr gesichert ist. Damit soll gewährleistet werden, dass die Grabpflege im vereinbarten Umfang und Zeitraum ordnungsgemäß durchgeführt wird.