Gemeinsamer Geh- und Radweg parallel der Straße "Im Osterseifen" zwischen der Kreuzung "B54/Westfälische Straße" und der Kreuzung "B55/Waukemicke"
Die Kreisstadt Olpe und der Landesbetrieb „Straßen NRW“ beabsichtigen zur Erweiterung bzw. Optimierung des vorhandenen Radwegenetzes der Kreisstadt Olpe und als Maßnahme zur Verkehrssicherheit für den Geh- und Radverkehr im Bereich der Straße „Im Osterseifen“ von der Kreuzung "B 54/Westfälische Straße" bis zur Kreuzung "B 55/Waukemicke" einen gemeinsamen Geh- und Radweg herzustellen.
Der Geh- und Radweg, soll unter Inanspruchnahme von städtischen Straßen und Wegen angelegt werden. Er schließt im Bereich der Kreuzung „B 54/Westfälische Straße“ an den vorhandenen Geh-und Radweg „Westfälische Straße“ an und beginnt mit dem Bau eines Überganges im südöstlichen Kreuzungsbereich. Auf einer Länge von ca. 120 m verläuft der Geh- und Radweg auf der südlichen Seite entlang der Straße „Im Osterseifen“. Weiter ist geplant, dass der Geh- und Radweg danach, etwa 50 m hinter der vorhandenen Bebauung, auf einen vorhandenen Wirtschaftsweg verschwenkt, der durch ein südlich der Straße gelegenes Waldstück bis „Hof Siele“ führt. Von dort soll der Geh- und Radweg über den vorhandenen asphaltierten Weg in nördliche Richtung bis zur Straße „Im Osterseifen“ geführt werden. Anschließend verläuft der geplante Weg auf einer Länge von ca. 130 m entlang der südlichen Straßenseite. Im weiteren Verlauf verschwenkt er leicht in südliche Richtung und soll parallel zur Straße am Böschungsfuß weiter geführt werden. Die letzten ca. 70 m bis zum Ausbauende kurz vor der Kreuzung „B 55/Waukemicke“ soll der Geh- und Radweg wieder entlang der Straße „Im Osterseifen verlaufen. Im Kreuzungsbereich „B 55/Waukemicke“ schließt der geplante Geh- und Radweg an den weiterführenden Geh- und Radweg “Auf der Griesemert“, der durch den Landesbetrieb Straßen NRW im Zusammenhang mit dem Umbau der B 55 angelegt wird, an.
Der Geh- und Radweg soll eine Breite von ca. 2,50 m bis ca. 3,00 m erhalten und in Asphaltbauweise mit einer ca. 40 cm starken Frostschutzschicht, einer ca. 10 cm starken Asphalttragschicht und einer ca. 2,5 cm starken Asphaltbetonschicht hergestellt werden.
Die Kosten für den geplanten Geh- und Radweg trägt der Landesbetrieb Straßen NRW als Straßenbaulastträger. Allerdings ist vorgesehen, dass die Kreisstadt die Baumaßnahmen zur Anlegung des Geh- und Radweges vollständig durchführt. Sie soll dabei die gesamte Planung einschließlich Ausschreibung, Vergabe, Baudurchführung, Bauüberwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung nebst Koordinierung der Baumaßnahme zuständig sein. Die Abwicklung erfolgt in enger Abstimmung mit der Straßenbauverwaltung auf der Grundlage der abgestimmten Planung.
Die Fertigstellung der Maßnahme erfolgt in Abstimmung mit der Baumaßnahme des Landesbetriebs „Straßen NRW“.



