Gemeinsamer Geh- und Radweg parallel der Straße "Im Osterseifen" zwischen der Kreuzung "B54/Westfälische Straße" und der Kreuzung "B55/Waukemicke"

Die Kreisstadt Olpe und der Landesbetrieb „Straßen NRW“ beabsichtigen zur Erweiterung  bzw.  Optimierung  des  vorhandenen  Radwegenetzes  der  Kreisstadt  Olpe  und als Maßnahme zur Verkehrssicherheit für den Geh- und Radverkehr im Bereich der Straße „Im  Osterseifen“  von  der  Kreuzung  "B  54/Westfälische  Straße"  bis  zur  Kreuzung "B 55/Waukemicke" einen gemeinsamen Geh- und Radweg herzustellen.
 
Der  Geh-  und  Radweg,  soll  unter  Inanspruchnahme  von städtischen  Straßen  und Wegen  angelegt  werden.  Er  schließt  im  Bereich  der  Kreuzung „B 54/Westfälische Straße“ an den vorhandenen Geh-und Radweg „Westfälische Straße“ an  und  beginnt  mit  dem  Bau  eines  Überganges  im  südöstlichen  Kreuzungsbereich.  Auf einer Länge von ca. 120 m verläuft der Geh- und Radweg auf der südlichen Seite entlang der Straße „Im Osterseifen“. Weiter ist geplant, dass der Geh- und Radweg danach, etwa 50  m  hinter  der  vorhandenen  Bebauung,  auf  einen  vorhandenen  Wirtschaftsweg  verschwenkt, der durch ein südlich der Straße gelegenes Waldstück bis „Hof Siele“ führt. Von dort  soll  der  Geh-  und  Radweg  über  den  vorhandenen  asphaltierten  Weg  in  nördliche Richtung  bis  zur  Straße  „Im  Osterseifen“  geführt  werden.  Anschließend  verläuft  der  geplante Weg auf einer Länge von ca. 130 m entlang der südlichen Straßenseite. Im weiteren Verlauf verschwenkt er leicht in südliche Richtung und soll parallel zur Straße am Böschungsfuß weiter geführt werden. Die letzten ca. 70 m bis zum Ausbauende kurz vor der Kreuzung „B 55/Waukemicke“ soll der Geh- und Radweg wieder entlang der Straße „Im Osterseifen  verlaufen.  Im  Kreuzungsbereich  „B  55/Waukemicke“  schließt  der  geplante Geh- und Radweg an den weiterführenden Geh- und Radweg “Auf der Griesemert“, der durch den Landesbetrieb Straßen NRW im Zusammenhang mit dem Umbau der B 55 angelegt wird, an.

Der Geh- und Radweg soll eine Breite von ca. 2,50 m bis ca. 3,00 m erhalten und in Asphaltbauweise mit einer  ca.  40  cm  starken  Frostschutzschicht,  einer  ca.  10  cm  starken  Asphalttragschicht und einer ca. 2,5 cm starken Asphaltbetonschicht hergestellt werden.

Die Kosten für den geplanten Geh- und Radweg trägt der Landesbetrieb Straßen NRW als Straßenbaulastträger. Allerdings ist vorgesehen, dass die Kreisstadt die Baumaßnahmen zur Anlegung des Geh- und Radweges vollständig durchführt. Sie soll dabei die gesamte Planung einschließlich Ausschreibung, Vergabe, Baudurchführung, Bauüberwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung nebst Koordinierung der Baumaßnahme zuständig sein. Die Abwicklung erfolgt in enger Abstimmung mit der Straßenbauverwaltung auf der Grundlage der abgestimmten Planung.

Die Fertigstellung der Maßnahme erfolgt in Abstimmung mit der Baumaßnahme des Landesbetriebs „Straßen NRW“.  

 

02.12.2016