Musikschule - neue Coronaschutzverordnung
Die ab heute gültigen neuen Verordnungen erleichtern den Unterrichtsablauf
Eine Raumgröße von mind. 7 qm pro Person ist für Proben nicht mehr erforderlich
Die wichtigsten Neuerungen:
- Chor- und Orchesterproben: Eine Raumgröße von mindestens 7 qm pro Person ist nicht mehr erforderlich.
- Der "Ploppschutz" für Blasinstrumente entfällt.
- Maskenpflicht in der Primarstufe der allgemeinbildenden Schulen: Ab dem 1. Oktober 2020 gilt für die Kinder in der Primarstufe innerhalb ihres Klassenverbands im Unterrichtsraum keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung mehr.
Weitere Informationen des Landesverbandes der Musikschulen in NRW (LvdM)
Impressionen und Fotos
01.10.2020



