Änderung der Straßenverkehrsordnung
Mit der StVO-Novelle werden neue bzw. erhöhte Geldbußen einhergehen. Hier einige Beispiele:
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Tatbestand – Parken und Halten |
Neu |
Alt |
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Parken auf dem Geh- und Radweg |
55,00 € |
35,00 € |
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Parken auf dem Geh- und Radweg mit Behinderung |
70,00 € u. 1 Punkt |
30,00 € |
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Parken auf einem Sonderparkplatz für Behinderte |
55,00 € |
35,00 € |
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Parken im Haltverbot |
25,00 € |
15,00 € |
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Parken vor oder in einer Feuerwehrzufahrt |
55,00 € |
35,00 € |
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Parken an einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer Kurve |
35,00 € |
15,00 € |
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Parken ohne Parkscheibe/Parkschein, Überschreitung der Höchstparkdauer |
20,00 € |
10,00 € |
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Parken ohne Parkscheibe/Parkschein, Überschreitung der Höchstparkdauer je nach Dauer bis zu |
40,00 € |
30,00 € |
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Parken auf einem Parkplatz für elektr. betriebenen Fahrzeuge |
55,00 € |
10,00 € |



