Informationen zum Corona-Virus - weitere Maßnahmen seit dem 18.03.2020
Ab dem 18.03.2020 gelten nachstehende folgende Maßnahmen.
- Schließung aller Verkaufsstellen des Einzelhandels (Ausnahmen: Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau- und Gartenbaumärkte, Tierbedarfsmärkte, Großhandel. Dienstleister und Handwerker dürfen ihre Tätigkeit weiterhin ausüben.)
- Schließung für alle Restaurants, Schnellrestaurants, Imbisse, etc.
- Sperrung von Spiel- und Bolzplätzen.
- Untersagung von Reisebusreisen
- Untersagung aller Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks sowie Angebote von Freizeitaktivitäten drinnen und draußen, Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen
- Jeglicher Sportbetrieb auch auf und in privaten Sportanlagen ist zu einzustellen.
Alle Informationen finden Sie gesammelt hier.
18.03.2020



