Hecken, Sträucher und Bäume wachsen bei günstigen Bedingungen häufig enorm. Die üppige Vegetation führt dann dazu, dass diese Bepflanzungen die Grenzen des Privateigentums verlassen und sich im öffentlichen Straßenraum breitmachen.
Sie behindern die Sicht und damit auch die Verkehrssicherheit. Sie engen häufig den öffentlichen Straßenraum und damit die Benutzbarkeit ein, Verkehrszeichen werden verdeckt und die Straßenbeleuchtung stark eingeschränkt. Herabhängende Äste und in den Straßenraum wachsende Sträucher und Bäume führen unter anderem bei Regen zu unzumutbaren Behinderungen.
Öffentliche Straßenflächen sind nicht nur die Fahrbahn und Gehwegflächen selbst, sondern auch der Raum über diesen Flächen (Lichtraumprofil). So ist über einem Fußgängerweg ein Raum von mindestens 2,5 m Höhe und über einer Fahrbahn eine Höhe von mindestens 4,5 m für den Autoverkehr freizuhalten.
Unbeabsichtigt führt dies oft zu Gefahrenlagen, wenn der ohnehin schon enge Gehweg dann durch hineinhängendes Geäst versperrt ist und der Fußgänger den für ihn sicheren Bürgersteig verlassen und auf die Fahrbahn ausweichen muss.
Sollte es dadurch zu Unfällen kommen, so können unter Umstanden auch die Grundstückseigentümer dafür haftbar gemacht werden.
Im Interesse der Verkehrssicherheit ist deshalb eine ständige Pflege dieser Bäume und Sträucher entlang der öffentlichen Straßen notwendig. Bei Bedarf ist ein entsprechender Rückschnitt vorzunehmen.
Darstellung des Lichtraumprofils (PDF, 667 kB)



