Bürgergeld

Das Bürgergeld-Gesetz ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

Wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken kann und andere, vorrangige Leistungen (Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag etc.) nicht ausreichend sind, erhält Bürgergeld. Die Jobcenter können hierzu beraten. Auch nicht erwerbsfähige Personen, die mit Bürgergeld-Berechtigten in einem Haushalt zusammenleben, erhalten Bürgergeld.

Diese Leistungen werden kreisweit durch das Jobcenter des Kreises Olpe erbracht. Näheres erfahren Sie auf dessen Homepage

Weitere Informationen zum Bürgergeld erhalten Sie auf der Internetseite des BMAS.

Hilfe zum Lebensunterhalt

Die Hilfe zum Lebensunterhalt stellt eine finanzielle Unterstützung für Personen dar, die vorübergehend nicht erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus ihrem eigenen Einkommen und Vermögen bestreiten können. Die Hilfe orientiert an sich der Besonderheit eines jeden Einzelfalls, so dass pauschale Auskünfte kaum möglich sind. Für eine konkrete Beratung sprechen Sie einfach einen der nebenstehenden Kolleginnen oder Kollegen an.

Nähere Informationen sowie eine ausführliche Broschüre finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung

Die Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung ist eine rentenähnliche einzelfallbezogene finanzielle Hilfeleistungen für Ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus den vorhandenen Renteneinkünften bestreiten können oder keinen Rentenanspruch haben. Auch hier sprechen Sie einfach die nebenstehenden Personen für eine individuelle Beratung an.

Weitere Onlineinformationen erhalten Sie auch auf https://www.bmas.de.

Hilfen in besonderen Lebenslagen

Neben den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wird durch den Sozialstaat auch eine Absicherung in besonderen Lebenslagen, wie z.B. Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen sichergestellt. Diese Hilfe sind vielschichtig und sehr stark am jeweiligen Einzelfall orientiert. Hinzu kommen unterschiedlichen Zuständigkeiten vom Landschaftsverband, über die Kreisverwaltung bis hin zur Kreisstadt Olpe. Für konkrete Fragestellungen und Beratungen sprechen Sie uns gerne an.

Informieren können Sie sich auch online auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Wohngeld

Das Wohngeld ist ein pauschalierter Zuschuss zu den anfallenden Kosten für eine Mietwohnung (Mietzuschuss) oder die Kosten für eine Eigentumswohnung/Eigenheim (Lastenzuschuss). Beide Leistungen werden durch die Kreisstadt Olpe erbracht. Hier helfen Ihnen gerne nachstehende Kollegen und Kolleginnen weiter:

Alternativbild
Telefon: 02761 83-1245
m.schneider@olpe.de
Raum: 110
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Alternativbild
Telefon: 02761 83-1259
n.rasche@olpe.de
Raum: 10
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Alternativbild
Telefon: 02761 83-1284
c.halbe@olpe.de
Raum: 113
Nachricht schreiben
Adresse exportieren

Wohngeldreform 2025

Anfang 2025 wurde das Wohngeld an die allgemeine Preis- und Mietenentwicklung angepasst und um 15 Prozent erhöht. Davon profitieren rund zwei Millionen Haushalte – vor allem Alleinerziehende, Familien, Rentnerinnen und Rentner.

Es kann online über den Wohngeldrechner des Landes www.wohngeldrechner.nrw.de die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden.

Weitere Hinweise zum Wohngeldrechner bietet die Broschüre des MHKBD:

Schritt für Schritt zum Wohngeld (PDF, 1.3 MB)

Zusätzliche Informationen erhalten Sie online auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Das Asylbewerberleistungsgesetz gilt für Asylbewerber, Ausreisepflichtige (z. B. Inhaber von Duldungen) und für andere Menschen mit Migrationshintergrund, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten dürfen. Die Hilfegewährung beschränkt sich auf die Sicherstellung des absolut notwendigen Lebensunterhalts und umfasst folgende Leistungen:

  • Grundleistungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt
  • Taschengeld für persönliche Bedürfnisse im Alltag
  • Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
  • bei besonderen Umständen auch weitere Leistungen, die vom Einzelfall abhängen

Die Leistungen werden durch die Kreisstadt Olpe erbracht. Hier hilft Ihnen gerne nachstehende Kollegin weiter:

Alternativbild
Telefon: 02761 83-1245
m.schneider@olpe.de
Raum: 110
Nachricht schreiben
Adresse exportieren