Bürgergeld
Das Bürgergeld-Gesetz ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
Wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken kann und andere, vorrangige Leistungen (Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag etc.) nicht ausreichend sind, erhält Bürgergeld. Die Jobcenter können hierzu beraten. Auch nicht erwerbsfähige Personen, die mit Bürgergeld-Berechtigten in einem Haushalt zusammenleben, erhalten Bürgergeld.
Diese Leistungen werden kreisweit durch das Jobcenter des Kreises Olpe erbracht. Näheres erfahren Sie auf dessen Homepage.
Weitere Informationen zum Bürgergeld erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Hilfe zum Lebensunterhalt
Die Hilfe zum Lebensunterhalt stellt eine finanzielle Unterstützung für Personen dar, die vorübergehend nicht erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus ihrem eigenen Einkommen und Vermögen bestreiten können. Die Hilfe orientiert an sich der Besonderheit eines jeden Einzelfalls, so dass pauschale Auskünfte kaum möglich sind.
Informieren Sie sich in unserem Serviceportal über die entsprechende Dienstleistung und Ansprechpartner oder stellen Sie Ihren Antrag direkt online:
Nähere Informationen sowie eine ausführliche Broschüre finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung
Die Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung ist eine rentenähnliche einzelfallbezogene finanzielle Hilfeleistungen für Ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus den vorhandenen Renteneinkünften bestreiten können oder keinen Rentenanspruch haben.
Informieren Sie sich in unserem Serviceportal über die entsprechende Dienstleistung und Ansprechpartner oder stellen Sie Ihren Antrag direkt online:
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Weitere Onlineinformationen erhalten Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Hilfen in besonderen Lebenslagen
Neben den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wird durch den Sozialstaat auch eine Absicherung in besonderen Lebenslagen, wie z.B. Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen sichergestellt. Diese Hilfe sind vielschichtig und sehr stark am jeweiligen Einzelfall orientiert. Hinzu kommen unterschiedlichen Zuständigkeiten vom Landschaftsverband, über die Kreisverwaltung bis hin zur Kreisstadt Olpe. Für konkrete Fragestellungen und Beratungen sprechen Sie uns gerne an.
Informieren Sie sich in unserem Serviceportal über die entsprechende Dienstleistung und Ansprechpartner:
Hilfe in sonstigen Lebenslagen
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Informieren können Sie sich auch online auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Wohngeld
Das Wohngeld ist ein pauschalierter Zuschuss zu den anfallenden Kosten für eine Mietwohnung (Mietzuschuss) oder die Kosten für eine Eigentumswohnung/Eigenheim (Lastenzuschuss).
Unsere online Wohngelddienstleistungen für Sie:
- Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
Verfügen Sie nur über ein geringes Einkommen? Dann können Sie sich über diese Dienstleitung informieren und zur Entlastung Ihrer Wohnkosten Wohngeld (Mietzuschuss, Lastenzuschuss) direkt online beantragen. - Wohngeld Erhöhung
Erhalten Sie Wohngeld und Ihr Anspruch auf Wohngeld erhöht sich? Dann müssen Sie einen Erhöhungsantrag stellen. Dies können Sie direkt online über diese Dienstleistung erledigen. - Wohngeld Weiterleistung beantragen
Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten und sich Ihre Einkommenssituation nicht stark verbessert hat, können Sie über diese Dienstleistung online einen Antrag auf Weiterleistung stellen. - Wohngeld wesentliche Änderungen wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
Erhalten Sie Wohngeld und Ihr Anspruch auf Wohngeld sinkt? Das müssen Sie der Wohngeldbehörde unverzüglich mitteilen. Nutzen Sie hierfür gern unseren Onlinedienst.
Alle Leistungen werden durch die Kreisstadt Olpe erbracht. Hier helfen Ihnen gerne nachstehende Mitarbeitende weiter:
Wohngeldreform 2025
Anfang 2025 wurde das Wohngeld an die allgemeine Preis- und Mietenentwicklung angepasst und um 15 Prozent erhöht. Davon profitieren rund zwei Millionen Haushalte – vor allem Alleinerziehende, Familien, Rentnerinnen und Rentner.
Zusätzliche Informationen erhalten Sie online auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Das Asylbewerberleistungsgesetz gilt für Asylbewerber, Ausreisepflichtige (z. B. Inhaber von Duldungen) und für andere Menschen mit Migrationshintergrund, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten dürfen. Die Hilfegewährung beschränkt sich auf die Sicherstellung des absolut notwendigen Lebensunterhalts und umfasst folgende Leistungen:
- Grundleistungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt
- Taschengeld für persönliche Bedürfnisse im Alltag
- Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
- bei besonderen Umständen auch weitere Leistungen, die vom Einzelfall abhängen
Die Leistungen werden durch die Kreisstadt Olpe erbracht. Informieren Sie sich in unserem Serviceportal über die entsprechende Dienstleistung und Ansprechpartner oder stellen Sie Ihren Antrag direkt online:




