Bürgergeld

Das Bürgergeld-Gesetz ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

Wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken kann und andere, vorrangige Leistungen (Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag etc.) nicht ausreichend sind, erhält Bürgergeld. Die Jobcenter können hierzu beraten. Auch nicht erwerbsfähige Personen, die mit Bürgergeld-Berechtigten in einem Haushalt zusammenleben, erhalten Bürgergeld.

Diese Leistungen werden kreisweit durch das Jobcenter des Kreises Olpe erbracht. Näheres erfahren Sie auf dessen Homepage

Weitere Informationen zum Bürgergeld erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Hilfe zum Lebensunterhalt

Die Hilfe zum Lebensunterhalt stellt eine finanzielle Unterstützung für Personen dar, die vorübergehend nicht erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus ihrem eigenen Einkommen und Vermögen bestreiten können. Die Hilfe orientiert an sich der Besonderheit eines jeden Einzelfalls, so dass pauschale Auskünfte kaum möglich sind. 

Informieren Sie sich in unserem Serviceportal über die entsprechende Dienstleistung und Ansprechpartner oder stellen Sie Ihren Antrag direkt online:

Hilfe zum Lebensunterhalt

Nähere Informationen sowie eine ausführliche Broschüre finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung

Die Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung ist eine rentenähnliche einzelfallbezogene finanzielle Hilfeleistungen für Ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus den vorhandenen Renteneinkünften bestreiten können oder keinen Rentenanspruch haben. 

Informieren Sie sich in unserem Serviceportal über die entsprechende Dienstleistung und Ansprechpartner oder stellen Sie Ihren Antrag direkt online:

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Weitere Onlineinformationen erhalten Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Hilfen in besonderen Lebenslagen

Neben den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wird durch den Sozialstaat auch eine Absicherung in besonderen Lebenslagen, wie z.B. Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen sichergestellt. Diese Hilfe sind vielschichtig und sehr stark am jeweiligen Einzelfall orientiert. Hinzu kommen unterschiedlichen Zuständigkeiten vom Landschaftsverband, über die Kreisverwaltung bis hin zur Kreisstadt Olpe. Für konkrete Fragestellungen und Beratungen sprechen Sie uns gerne an.

Informieren Sie sich in unserem Serviceportal über die entsprechende Dienstleistung und Ansprechpartner:

Hilfe in sonstigen Lebenslagen

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Informieren können Sie sich auch online auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Wohngeld

Das Wohngeld ist ein pauschalierter Zuschuss zu den anfallenden Kosten für eine Mietwohnung (Mietzuschuss) oder die Kosten für eine Eigentumswohnung/Eigenheim (Lastenzuschuss). 

Unsere online Wohngelddienstleistungen für Sie: 

Alle Leistungen werden durch die Kreisstadt Olpe erbracht. Hier helfen Ihnen gerne nachstehende Mitarbeitende weiter:

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Telefon: 02761 83-1284
c.halbe@olpe.de
Raum: 113
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Telefon: 02761 83-1259
n.rasche@olpe.de
Raum: 10
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Telefon: 02761 83-1245
m.schneider@olpe.de
Raum: 110
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Wohngeldreform 2025

Anfang 2025 wurde das Wohngeld an die allgemeine Preis- und Mietenentwicklung angepasst und um 15 Prozent erhöht. Davon profitieren rund zwei Millionen Haushalte – vor allem Alleinerziehende, Familien, Rentnerinnen und Rentner.

Zusätzliche Informationen erhalten Sie online auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Das Asylbewerberleistungsgesetz gilt für Asylbewerber, Ausreisepflichtige (z. B. Inhaber von Duldungen) und für andere Menschen mit Migrationshintergrund, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten dürfen. Die Hilfegewährung beschränkt sich auf die Sicherstellung des absolut notwendigen Lebensunterhalts und umfasst folgende Leistungen:

  • Grundleistungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt
  • Taschengeld für persönliche Bedürfnisse im Alltag
  • Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
  • bei besonderen Umständen auch weitere Leistungen, die vom Einzelfall abhängen

Die Leistungen werden durch die Kreisstadt Olpe erbracht. Informieren Sie sich in unserem Serviceportal über die entsprechende Dienstleistung und Ansprechpartner oder stellen Sie Ihren Antrag direkt online:

Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz