Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung eines Jugendlichen (unter 18 Jahren) dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

Folgende Untersuchungen können neben der Erstuntersuchung erforderlich werden:

  • Erste Nachuntersuchung
  • Weitere Nachuntersuchung
  • Außerordentliche Nachuntersuchung

Sie haben folgende Möglichkeiten, den Untersuchungsberechtigungsschein zu beantragen:

  • im Onlineverfahren bequem und sofort verfügbar von zu Hause aus

    Untersuchungsberechtigungsschein online

    Durch den Ausdruck zu Hause entfällt die persönliche Vorsprache. Sie benötigen einen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte mit eingeschalteter eID-Funktion.

    Bitte beachten Sie, dass für den Ausdruck zu Hause ein PDF-Anzeigeprogramm wie z.B. der Adobe Acrobat Reader DC erforderlich ist.

Voraussetzungen

Die Berufsanfängerin beziehungsweise der Berufsanfänger:

  • muss in der Kreisstadt Olpe mit Hauptwohnsitz gemeldet sein
  • darf zum Zeitpunkt der Ausstellung das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben
  • muss die Beschäftigung innerhalb der nächsten 14 Monate aufnehmen

Gebühren

gebührenfrei     

Benötigte Unterlagen

  • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reise- beziehungsweise Nationalpass)

Informationen

Digitaler Untersuchungsberechtigungsschein - Flyer deutsch (PDF, 3.2 MB)

Digitaler Untersuchungsberechtigungsschein - Flyer englisch (PDF, 1.7 MB)