Jugendschöffen werden gewählt

Im Jahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Die Stadt Olpe sucht noch geeignete Kandidatinnen und Kandidaten, die sie dem Jugendhilfeausschuss des Kreises Olpe für die Vorschlagslisten für die Jugendhauptschöffinnen und -schöffen sowie die Jugendhilfsschöffinnen und -schöffen für die Jugendkammern des Landgerichts Siegen und die Jugendschöffengerichte im Landgerichtsbezirk Siegen vorschlagen kann.

Gesucht werden...

... Bewerber/innen, die in der Stadt Olpe wohnen und am 01.01.2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige (§ 31 GVG). Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind und Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, sind von der Wahl ausgeschlossen (§ 32 GVG).

Neben den formalen Kriterien sollen die Bewerber aber vor allem bestimmte Grundfähigkeiten mitbringen, die erforderlich sind, wenn man über andere Menschen qualifiziert urteilen soll. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt daher in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, gesunden Menschenverstand und körperliche Eignung. Schöffen sollten sich in verschiedene soziale Milieus hineindenken und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Die notwendigen Rechtskenntnisse in den Verfahren bringen die Berufsrichter mit. Die Laienrichter müssen dann zusammen mit den Berufsrichtern die vorliegenden Beweise würdigen, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet oder auch nicht ereignet hat, aus den vorgelegten Beweismitteln (Zeugenaussagen, Gutachten, Urkunden etc.) ableiten und dabei Objektivität und Unvoreingenommenheit bewahren, da ein großes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen erforderlich ist. Jedes Urteil, das gesprochen wird – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch –, haben die Schöffen mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage gegen die öffentliche Meinung nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

Bewerbungen bis zum 31.03.2018

Wer sich zur Ausübung dieses Amtes in der Lage sieht, kann sich für das Schöffenamt in Jugendstrafsachen bis zum 31.03.2018 beim Bürgermeister der Stadt Olpe, Amt Bildung, Soziales, Sport, Franziskanerstr. 6, 57462 Olpe oder Tel.: 02761- 831284 oder 831240 bewerben. Das für die Bewerbung erforderliche Formular kann hier gedownloadet werden oder auch fernmündlich angefordert werden: Formular für die Schöffenwahl [PDF: 19 KB]

 

29.03.2018