Jugendschöffenwahl 2023
Im Jahr 2023 findet bundesweit die Jugendschöffenwahl für die Amtszeit von 2024 bis 2028 statt. Die Kreisstadt Olpe sucht noch geeignete Kandidatinnen und Kandidaten, die sie dem Landrat des Kreises Olpe für die Vorschlagslisten für die Jugendhauptschöffinnen und -schöffen sowie die Jugendhilfsschöffinnen und -schöffen für die Jugendkammern des Landgerichts Siegen und das Jugendschöffengericht Olpe benennen kann.
Das erwartet Sie
- Jugendschöffinnen und -schöffen richten über Menschen zwischen 14 und 21 Jahren.
- Sie sind einer von zwei Schöffinnen oder Schöffen an einem Amtsgericht, dem sogenannten Jugendschöffengericht oder man wird an ein Landgericht berufen.
- Wenn Sie als Hauptschöffin oder -schöffe gewählt wurden, werden die
- Sitzungstage für ein Jahr im Voraus festgelegt. Als Ersatzschöffe oder -schöffin wird man bei Bedarf herangezogen.
- Im Vorfeld wird man kurz mit dem Inhalt des Strafverfahrens vertraut gemacht. Ihre Stimme bei der Schuld- und Strafzumessung hat das gleiche Gewicht wie die der Berufsrichterin oder des Berufsrichters.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die
- in der Stadt Olpe wohnen,
- am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden,
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- und straffrei sind.
Was Sie außerdem mitbringen sollten
Es werden keine besonderen Anforderungen im Sinne einer formalen Qualifikation gestellt. Da es ein verantwortungsvolles Amt ist, ist es wichtig, dass eine gewisse Menschenkenntnis und soziale Kompetenz vorhanden ist, man sich in Menschen einfühlen kann, logisch denkt und vorurteilsfrei ist. Als Jugendschöffin oder Jugendschöffe sollte man erzieherische Erfahrung mit Heranwachsenden besitzen. Sie sollten Gerechtigkeitssinn und Standfestigkeit mitbringen. Und Mut, Urteile zu fällen. Grundlagenkenntnisse von Strafverfahren sind von Vorteil, es wird jedoch keine juristische Vor-/Ausbildung benötigt.
Wichtig: Man muss auf dem Boden des Grundgesetzes stehen und die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik akzeptieren, sonst sollte man sich nicht bewerben.
Weitere Informationen und Erfahrungsberichte zum Jugendschöffenamt gibt auf der Internetseite www.schoeffenwahl2023.de.
Bewerbungen bis zum 01.03.2023
Wer sich zur Ausübung dieses Amtes in der Lage sieht, kann sich für das Schöffenamt in Jugendstrafsachen bis zum 01.03.2023 beim Bürgermeister der Kreisstadt Olpe, Amt Bildung, Soziales, Sport, Franziskanerstr. 6, 57462 Olpe oder telefonisch unter 02761 831238 und per E-Mail: soziales@olpe.de bewerben. Man erhält dann ein Formular, in das die notwendigen Daten einzutragen sind. Das Formular kann auch hier
Jugendschöffe_Bewerbungsformular_2023 (PDF, 520 kB)
heruntergeladen werden.



