Ablauf des Nutzungsrechts - öffentliche Bekanntmachung für den Kommunalfriedhof
Gemäß § 22 Abs. 10 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Olpe vom 26.11.2014 in der zurzeit gültigen Fassung (Friedhofssatzung) ist der jeweilige Nutzungsberechtigte bei Wahlgrabstätten und bei Reihengrabstätten auf den Ablauf des Nutzungsrechts drei Monate vorher schriftlich, falls er nicht bekannt oder nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln ist, durch eine öffentliche Bekanntmachung und durch einen Hinweis für die Dauer von einem Monat auf der Grabstätte hinzuweisen.
Die Nutzungsberechtigten der in der Bekanntmachung aufgeführten Wahlgrabstätten und Reihengrabstätten sind nicht bekannt bzw. der Aufenthaltsort ist nicht zu ermitteln.
Die Oeffentliche Bekanntmachung 2020 Friedhof kann hier geöffent und eingesehen werden.



